Beiträge von *Sascha*

    Sascha liegt selten im Weg. Wenn es doch mal vorkommt, dann steige ich meist drüber. In der Tür liegen tut er eigentlich gar nicht, nur vor der geschlossenen Tür und da steht er dann eh schnell auf, weil er mit durch will.

    Klar können Hunde ertrinken. Allerdings so schnell ertrinkt ein Hund nicht.

    Kann man schlecht sagen, ob du überreagiert hast, schließlich hat keiner von uns die Situation gesehen. Ich denke aber, lieber einmal zu viel als einmal zu wenig den Hund retten. :wink:

    P.S. Mit 6 Monaten ist ein Hund nun wirklich kein Welpe mehr und man kann einem Junghund in einer solchen Situation auch schon mal mehr zutrauen. Klar hat er noch nicht die Erfahrung und die Kraft eines Erwachsenen, aber er ist lange schon nicht mehr das unbeholfene Baby.

    "durchs Genick gehen", "am Zügel stehen", "über den Rücken laufen", "untertreten", "Kreuz anspannen", "von hinten nach vorne arbeiten", "vorwärts-abwärts", "zieht am Zügel", "den Rücken aufwölben", "auf die Schulter fallen", "tritt nicht richtig", "stehenbleiben" ...

    Mal ein paar Begriffe aus einer "anderen" Sprache. :D


    So viele Fachbegriffe hat die "Hundesprache" doch gar nicht. Und naja, meistens hat jeder Begriff seine Berechtigung und steht stellvertretend für eine längere Erklärung. Ich sage ja auch Baum und erkläre dir dabei nicht, was ein Baum ist. Wenn man die Bedeutung nicht kennt muss man halt nachfragen. Ist doch nicht schlimm.
    Bei einem gebe ich dir aber recht, ein Mensch, der sich gewand in einer Fachsprache ausdrücken kann, der denkt meistens gar nicht mehr daran, dass andere mit bestimmten Ausdrücken Probleme haben könnten. Viele denken sich dann einfach, was dieser Begriff bedeuten KÖNNTE und es kommt deswegen häufig zu Missverständnissen, die dann häufig zu Lasten des Hundes gehen. Ein Fachausdruck ist selten 1 zu 1 austauschbar, dann würde seine Verwendung ja auch keinen Sinn machen. Jeder Ausdruck fasst eine längere meist komplizierte Erklärung zusammen.

    Zitat


    Gestern hab ich mich mit einer Züchterin unterhalten, die gesagt hat, dass so etwas aus Ihrer Erfahrung heraus nicht möglich sei.
    Wenn dann vielleicht ein paar Schwarze, aber da beide Farben eher hell sind, ist sie der Meinung, dass nicht alle Welpen schwarz sein könnten.

    Naja, die Aussage ist alleine schon völliger Blödsinn. Ist ein Welpe schwarz, so können natürlich auch alle anderen Welpen schwarz sein, schließlich schöpfen sie alle aus dem gleichen Genpool (nämlich dem ihrer Eltern) und da heißt es nicht: "Entschuldigung, aber das Gen wurde bereits an drei deiner Geschwister vergeben..." :D
    Jeder Welpe hat die gleiche Wahrscheinlichkeit schwarz zu werden. Je höher diese Wahrscheinlichkeit für den einzelnen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass viele Welpen schwarz sind.

    Ob die Eltern hell waren oder nicht ist dabei völlig wurscht, da sie viele Gene verdeckt tragen und somit problemlos dunkle Welpen haben können. Farbvererbung beim Hund ist an sich ein recht schwieriges und weites Feld, das auch erst teilweise erforscht ist und bei Mischlingen wird es noch umso schwerer ...

    Tatsache ist das StGB äußert sich nicht zu der Frage ob Tiere Sachen sind.

    Ob §90a BGB auch für das StGB Anwendung findet oder ob im StGB aufgrund eigener Begriffsfindung das Tier als Sache anzusehen ist, ist aber wohl sowieso eher eine akademische Frage.

    Zitat

    Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die anzuwendenen Rechtsbereiche gilt aber das Strafrecht/STGB. Und da zählt der Marktwert, der Grad der Beschädigung unsw. Daher haben Tiere im STGB den Status einer Sache.

    Diese Logik wird auch erhalten bleiben, weil andernfalls andere Gesetze angewandt werden müssten.


    Das sehe ich genauso und finde auch weiterhin nichts Schlimmes daran.

    Die Lücke in der Strafbarkeit, nämlich die Leiden und Schäden, die dem Tier selbst entstehen können, sind mittlerweile ja (zumindest ansatzweise) durch die Straf-(!) und Bußgeldvorschriften des TschG abgedeckt.
    Im §17 sind dort tatsächlich die Folgen einer Straftat geregelt.

    Zitat

    Aber nicht doch ;o) Die Versicherung des Vereins zahlt für Schäden die direkt mit dem Verein im Zusahammenhang stehen. Beispiele: Dir fällt ein Dachziegel vom Dach des Vereinsheims auf den Kopf oder auf einem eigentlich "besfestigten Weg" ist ein Schlagloch und Du brichst Dir deswegen das Bein. Für die Hunde sind nach wie die HF verantwortlich (und haftbar) und nicht der Verein.

    Naja, der Trainer kann schon haften, nämlich wenn er durch unsachgemäßes Verhalten den Unfall mit verursacht hat.

    Nö, Tiere sind keine Sachen, schaust du ins BGB steht da:

    Code
    § 90a Tiere
    1 Tiere sind keine Sachen. 
    2 Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. 
    3 Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

    Zur Ausgangsfrage:

    Eine Kastration ist nach dem TschG NICHT verboten und die Klausel ist somit aus diesem Grund nicht rechtswidrig.

    Ist der Hund denn überhaupt durch den Schutzvertrag dein Eigentum geworden oder hast du nur das Nutzungsrecht? Viele Tierschutzvereine behalten das Eigentum an ihren Tieren und der Übernehmer erlangt nur Besitz an seinem Tier.

    Ist der Hund dein Eigentum und es wurde keine Vertragsstrafe vereinbart, so hast du bei einem Vertragsbruch wohl kaum etwas zu befürchten, da dem Tierschutzverein durch die Nicht-Kastration kein Schaden entsteht und er somit keinen Schadensersatz fordern kann.