Zitat..., aber sobald ich mich nach unten bücke ...
Noch was.
Nicht bücken, sondern immer in die Knie gehen!
Zitat..., aber sobald ich mich nach unten bücke ...
Noch was.
Nicht bücken, sondern immer in die Knie gehen!
Belohnung gibts nur fürs Halsband anfassen. Und immer, unabhängig davon, ob du sie anleinst oder wieder laufen lässt das Halsband anfassen!
Und niemals nach dem Halsband "schnappen".
ZitatSie ist keine Bekannte, sondern suchte jemanden der sich mittags um ihren hund kümmert , da ihr dogsitter kurzfristig abgesprungen war.. Sie hat mich durch "meine" tierarztpraxis empfohlen bekommen..
Ob sie versichert ist weiß ich nicht, nehme ich aber mal an.
DAS würde ich immer vorher abklären! Nicht wegen den Verletzungen, die dir wiederfahren könnten, sondern wegen der Gefährdung durch den Hund Dritten gegenüber. Auch wenn du als Tierhüter für Schäden nicht haftest, wenn du die erforderliche Sorgfalt beachtet hast (oder der Schaden auch bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt entstanden wäre), würde ich immer darauf achten, dass die Tierhalterhaftpflicht auch die Haftung des Tierhüters einschließt.
Meine laienhafte Meinung:
Nach §833 BGB haftet der private Tierhalter für alle Schäden, die durch die spezifische Tiergefahr seines Tieres entstehen.
Bei einer Beißerei zwischen zwei Hunden geht von beiden Hunden eine Tiergefahr aus. Jedoch je nach Höhe der Tiergefahr die vom jeweiligen Hund ausgeht kann die Tiergefahr des anderen geringer bis gar nicht mehr ins Gewicht fallen. Bsp.: Schäferhund stürzt sich auf Yorkshire
Ob die Hunde frei laufen spielt für die Haftung eigentlich keine Rolle. Selbst wenn ein Freilauf gar nicht erlaubt war! Einzig wird beim Freilauf erstmal generell davon ausgegangen, dass sich bei beiden Tieren die Tiergefahr gleichermaßen verwirklicht hat. Das heißt, eine 50:50 Teilung des Schadens ist die Regel.
Ob die Schäden von der Versicherung dann aber übernommen werden, ist dabei aber keine Frage der Haftung sondern eine Frage der Deckung.
Der "Hundeplatz/Trainer" haftet nur insofern durch sein unvorsichtiges, leichtsinniges oder vergessliches Verhalten der Schaden (mit)entstanden ist.
muecke
Deine gesamte Körperhaltung ist ja dabei entscheidend. Wenn er sich umschaut und nicht weiter will, was tust du dann, hältst du inne, wendest du dich ihm zu, sprichst du ihn an, gehst du vielleicht noch auf ihn zu? Das sind alles schon Dinge die sein Verhalten bestärken können. Bleibt er zurück, du gehst weiter und die Leine spannt sich, dann bleib auch stehen so als wenn dich von hinten irgendwas unbekanntes festhält, ignorier ihn, halt den Druck auf der Leine konstant und warte. Irgendwann wird er hinterherkommen und die Leine sich wieder lockern.
Natürlich spricht im Prinzip auch nichts dagegen dem Hund ein Kommando wie Fuß, Schau oder Komm zu geben, ABER nur dann, wenn ich weiß, dass er es auch befolgen wird.
jassex
Doch ich sehe das ziemlich streng. Denn mal ehrlich, was hat mein Hund davon, wenn er mal kurz schnüffeln kann? Ja, wenn sie toben können, aber sonst ...? Außerdem muss ich keine Aggressionen wegen der Leinensituation provozieren. Und ich kann dir auch sagen, es ist für den Menschen auch sehr angenehm, wenn er nicht ständig in hab acht Stellung sein muss, weil hinter jeder Kurve ein Hund auftauchen könnte. Besonders wenn der eigene Hund ohne Leine läuft.
Klar gibt es da diese Leute, die hinter vorgehaltener Hand tuscheln und diese nervigen unbelehrbaren, die ihren Hund überall und an jedem schnüffen lassen müssen. Aber ganz ehrlich, da steh ich drüber, denn mein Hund hat mit Sicherheit durch eine vernünftige Erziehung mehr Freiheiten (und das auch noch ganz stressfrei für mich) als die Hunde, die immer alles ausnahmsweise mal dürfen und deswegen einige Dinge einfach nie lernen.
Naja, solange man seinen zerrenden Hund halten kann sollte es noch funktionieren. Ist der Weg enger nimmt man natürlich die Leine kürzer. Ich meine auch nicht, dass man seinen Hund hinterherzerren sollte, sondern nur beständig darauf bestehen, dass man weitergehen will.
Klar, wenn der Hund so stark zerrt, dass man ihn gar nicht mehr halten kann, dann hat man natürlich ein ziemliches Problem, aber das ganz unabhängig von dieser Situation. Dann würde ich solche Situationen in denen ich meinen Hund gar nicht mehr regulieren kann erstmal gänzlich meiden und eine verlässliche Leinenführigkeit aufbauen, um dann langsam die Ablenkung zu steigern.
DAS sollte man natürlich parallel auch mit einem Hund machen, der nicht so kräftig ist.
P.S. Leinenführigkeit heißt für mich nicht unbedingt bei Fuß, sondern "nur": Ziehen ist tabu!
Hm, hab ich das jetzt richtig verstanden, dass es darum geht, dass sich dein Hund mit dem anderen Hund an der Leine dann beschnüffeln können soll/darf?
Das würde ich grundsätzlich erstmal unterbinden. An der Leine sollte kein Kontakt zu anderen Hunden aufgenommen werden. Das heißt ich würde in dem Fall einfach vorbei gehen, weder das Zerren meines Hundes noch den anderen Hund beachten. Hund merkt => Zerren ist unnötige Kraftanstrengung, keine Belohnung
Geht es darum, dass du deinen Hund bei dem anderen gerne ableinen möchtest um ihn den Kontakt zu ermöglichen würde ich, wenn der Hund anfängt zu ziehen stehen bleiben, wendet er sich dir zu Lob und weitergehen, das Ganze solange, bis du mit dem anderen Hund zusammentriffst und zwar richtig (nicht schon 10m eher!). Dort das gleiche Spiel, kein Kontakt, solange dein Hund dich nicht beachtet. Schaut er dich an bring ihn ins Sitz, geh zu ihm, warte einen Moment und mach dann die Leine los, wieder einen Moment warten und dann entlass ihn mit einem "Lauf" oder ähnlichem.
Irgendwann brauchst du dann nicht mal mehr die Leine, weil dein Hund weiß => Kein Kontakt ohne Frauchens/Herrchens Erlaubnis.
ZitatUnd das die Regierung hier ne Schraube locker hat, wissen wir spätestens seit Schill.
*ggg*
ZitatIch denke übrigens mit Besucherhunden sieht das Leinenmäßig genauso aus. Also nur Freilaufflächen. Wär ja absurd sonst. Naja, absurd ist es jetzt auch schon... Aber ich glaub nen Chip müssen nur die Hunde haben, wenn es dort Pflicht ist, wo sie gemeldet sind.
Ich denke auch, so wird es sein.
Aber was ein Unsinn sich in jedem Bundesland über verschiedenste Verordnungen erst umständlich informieren zu müssen.
Ich denke, man muss da aber auch einfach unterscheiden, ob ich mit meinem Hund auf dem Land wohne oder in einer Großstadt, wo sich doch deutlich mehr Hunde und Menschen auf kleiner Fläche tummeln.
Im Prinzip finde ich die Idee in Hamburg auch gar nicht soo schlecht. Von "gefährlichen Hunden" mal abgesehen hat jeder Hund die Möglichkeit seinen Hund in einem Freilaufgebiet von der Leine zu lassen und an anderen Orten kann er sich durch eine Gehorsamsprüfung von der Leinenpflicht befreien lassen. Allerdings fragt man sich (wenn man sich das mal anschaut, wo der Hund trotzdem nicht von der Leine gelassen oder gar nicht erst mit hingenommen werden darf) welche Möglichkeiten es da überhaupt noch gibt?!
Und dann hab ich persönlich damit ein Problem, weil ich in Schleswig-Holstein wohne und mein Hund nur alle Jubeljahre mal nach Hamburg kommt. Normalerweise würde ich doch einfach davon ausgehen, dass ich meinen Hund frei laufen lassen darf, wenn da nirgendwo ein Schild steht. Ich nehme doch meinen gut erzogenen Hund nicht grundsätzlich erstmal an die Leine. Und wie ist das mit dem Chip brauche ich den um meinen Hund nach Hamburg einführen zu können
Ich denke, wenn dann müsste es in allen Bundesländern gleich geregelt sein, aber so werden die Ländergrenzen für Hundebesitzer doch immer mehr zu Staatsgrenzen.
Hier, für alle die genauso neugierig sind wie ich:
http://www.hundegesetz.hamburg.de
... und ich trau mich jetzt gar nicht mehr mein Bundesland zu verlassen. Ob mein Hund wohl auch all diese Auflagen erfüllen muss, falls ich auf der Durchfahrt in eine Autobahnkontrolle komme :help: