Beiträge von *Sascha*

    Ich bin mit Sascha, als er klein war, eigentlich gar nicht spazieren gegangen. Wir sind immer nur rauf auf die Wiesen zum Toben und das so lange wie er wollte oder konnte. Dann kamen irgendwann immer mehr kleinere Übungseinheiten an der Schleppleine in Feld und Wald oder an der kurzen Leine in der Stadt dazu. So richtig spazieren gegangen, also so richtig ein paar km am Stück gegangen, bin ich glaube ich zum ersten Mal, da war er so ein halbes Jahr.

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    Das stimmt. Aber - der Hund, der dermaßen leinenführig ist (nicht Fuss gehen), ist mir bisher noch nie begegnet. Selbst meine Hunde erschrecken sich mal und springen in die Leine oder sind z.B. beim Tierarzt nervös... da bleibt keine Leine dauerhaft ohne Spannung.

    Viele Grüße
    Corinna

    Eigentlich war es nur ein Bsp dafür, dass nicht das Hilfsmittel (die Kette) foltert sondern ihr Gebrauch.
    Ich hab ja auch nicht geschrieben, dass man die Kette an der Leine grundsätzlich benutzen kann. Was z.B. meinen Hund angeht, kennt er nur die 1m Leine und damit verbunden ein lockeres Fuß und obwohl er erst knapp 9 Monate alt ist, springt er tatsächlich nie in die Leine (Er trägt aber ein schlichtes schwarzes Lederhalsband).
    Unseren alten Hund haben wir aber tatsächlich zeitweise mit Kette geführt. Denn er hat sich, wenn die Hündinnen läufig waren aus jedem normalen Halsband gezwängt, am Geschirr konnte ihn aber meine Oma, bei der er morgens immer war, nicht halten und das wusste er genau. ABER dieser Hund war Leinenführig, er hatte nur diesen Trick raus, wie man im richtigen Moment stehen bleibt und sich im Rückwärtsgang das Halsband auszieht.

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    nd zweitens mache ich keinen Hund, der noch nicht gelernt hat an der Leine zu gehen, von der Leine ab .. hab nämlich keine Lust, dass mein Hund von einem Auto an- oder sogar überfahren wird ;)

    Was hat denn die Leinenführigkeit mit der Freifolge zu tun?


    Ich finde die Frage, ob Halsband oder Geschirr bekommt immer wieder einen viel zu hohen Stellenwert zugeschrieben. Viel wichtiger ist doch, wie der Mensch am anderen Ende der Leine seine Hilfsmittel einsetzt. Eine Kette, die sich nie spannt, die tut auch nicht weh.
    Ich finde, man sollte sich bei der Auswahl der Hilfsmittel immer am Hund-Halter-Gespann orientieren. Was für den einen richtig ist, das ist für den anderen manchmal genau das Falsche.
    Sascha z.B. hatte an der kurzen Leine noch nie ein Geschirr an. Ja, ich gehöre zu denen, die ihrem Welpen schon ein Halsband angezogen haben. Er hat nie gezogen, wozu also das Geschirr? Ich finde es einfach schöner, wenn der Hund möglichst wenig an hat. Am Liebsten sind mir die Hunde ganz nackt.
    Ich sehe es halt so: Da ist der Hund ohne irgendein Halsband, Geschirr, Halti, Leine oder anderes. Das sind alles Hilfsmittel, die ich immer dann dazunehme, wenn ich sie in einer Situation gebrauche. Brauche ich sie nicht, nehme ich sie auch nicht.

    Sascha liegt selten im Weg. Wenn es doch mal vorkommt, dann steige ich meist drüber. In der Tür liegen tut er eigentlich gar nicht, nur vor der geschlossenen Tür und da steht er dann eh schnell auf, weil er mit durch will.

    Klar können Hunde ertrinken. Allerdings so schnell ertrinkt ein Hund nicht.

    Kann man schlecht sagen, ob du überreagiert hast, schließlich hat keiner von uns die Situation gesehen. Ich denke aber, lieber einmal zu viel als einmal zu wenig den Hund retten. :wink:

    P.S. Mit 6 Monaten ist ein Hund nun wirklich kein Welpe mehr und man kann einem Junghund in einer solchen Situation auch schon mal mehr zutrauen. Klar hat er noch nicht die Erfahrung und die Kraft eines Erwachsenen, aber er ist lange schon nicht mehr das unbeholfene Baby.

    "durchs Genick gehen", "am Zügel stehen", "über den Rücken laufen", "untertreten", "Kreuz anspannen", "von hinten nach vorne arbeiten", "vorwärts-abwärts", "zieht am Zügel", "den Rücken aufwölben", "auf die Schulter fallen", "tritt nicht richtig", "stehenbleiben" ...

    Mal ein paar Begriffe aus einer "anderen" Sprache. :D


    So viele Fachbegriffe hat die "Hundesprache" doch gar nicht. Und naja, meistens hat jeder Begriff seine Berechtigung und steht stellvertretend für eine längere Erklärung. Ich sage ja auch Baum und erkläre dir dabei nicht, was ein Baum ist. Wenn man die Bedeutung nicht kennt muss man halt nachfragen. Ist doch nicht schlimm.
    Bei einem gebe ich dir aber recht, ein Mensch, der sich gewand in einer Fachsprache ausdrücken kann, der denkt meistens gar nicht mehr daran, dass andere mit bestimmten Ausdrücken Probleme haben könnten. Viele denken sich dann einfach, was dieser Begriff bedeuten KÖNNTE und es kommt deswegen häufig zu Missverständnissen, die dann häufig zu Lasten des Hundes gehen. Ein Fachausdruck ist selten 1 zu 1 austauschbar, dann würde seine Verwendung ja auch keinen Sinn machen. Jeder Ausdruck fasst eine längere meist komplizierte Erklärung zusammen.

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    Gestern hab ich mich mit einer Züchterin unterhalten, die gesagt hat, dass so etwas aus Ihrer Erfahrung heraus nicht möglich sei.
    Wenn dann vielleicht ein paar Schwarze, aber da beide Farben eher hell sind, ist sie der Meinung, dass nicht alle Welpen schwarz sein könnten.

    Naja, die Aussage ist alleine schon völliger Blödsinn. Ist ein Welpe schwarz, so können natürlich auch alle anderen Welpen schwarz sein, schließlich schöpfen sie alle aus dem gleichen Genpool (nämlich dem ihrer Eltern) und da heißt es nicht: "Entschuldigung, aber das Gen wurde bereits an drei deiner Geschwister vergeben..." :D
    Jeder Welpe hat die gleiche Wahrscheinlichkeit schwarz zu werden. Je höher diese Wahrscheinlichkeit für den einzelnen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass viele Welpen schwarz sind.

    Ob die Eltern hell waren oder nicht ist dabei völlig wurscht, da sie viele Gene verdeckt tragen und somit problemlos dunkle Welpen haben können. Farbvererbung beim Hund ist an sich ein recht schwieriges und weites Feld, das auch erst teilweise erforscht ist und bei Mischlingen wird es noch umso schwerer ...

    Tatsache ist das StGB äußert sich nicht zu der Frage ob Tiere Sachen sind.

    Ob §90a BGB auch für das StGB Anwendung findet oder ob im StGB aufgrund eigener Begriffsfindung das Tier als Sache anzusehen ist, ist aber wohl sowieso eher eine akademische Frage.

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    Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die anzuwendenen Rechtsbereiche gilt aber das Strafrecht/STGB. Und da zählt der Marktwert, der Grad der Beschädigung unsw. Daher haben Tiere im STGB den Status einer Sache.

    Diese Logik wird auch erhalten bleiben, weil andernfalls andere Gesetze angewandt werden müssten.


    Das sehe ich genauso und finde auch weiterhin nichts Schlimmes daran.

    Die Lücke in der Strafbarkeit, nämlich die Leiden und Schäden, die dem Tier selbst entstehen können, sind mittlerweile ja (zumindest ansatzweise) durch die Straf-(!) und Bußgeldvorschriften des TschG abgedeckt.
    Im §17 sind dort tatsächlich die Folgen einer Straftat geregelt.