Beiträge von *Sascha*

    Zitat

    Aber nicht doch ;o) Die Versicherung des Vereins zahlt für Schäden die direkt mit dem Verein im Zusahammenhang stehen. Beispiele: Dir fällt ein Dachziegel vom Dach des Vereinsheims auf den Kopf oder auf einem eigentlich "besfestigten Weg" ist ein Schlagloch und Du brichst Dir deswegen das Bein. Für die Hunde sind nach wie die HF verantwortlich (und haftbar) und nicht der Verein.

    Naja, der Trainer kann schon haften, nämlich wenn er durch unsachgemäßes Verhalten den Unfall mit verursacht hat.

    Nö, Tiere sind keine Sachen, schaust du ins BGB steht da:

    Code
    § 90a Tiere
    1 Tiere sind keine Sachen. 
    2 Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. 
    3 Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

    Zur Ausgangsfrage:

    Eine Kastration ist nach dem TschG NICHT verboten und die Klausel ist somit aus diesem Grund nicht rechtswidrig.

    Ist der Hund denn überhaupt durch den Schutzvertrag dein Eigentum geworden oder hast du nur das Nutzungsrecht? Viele Tierschutzvereine behalten das Eigentum an ihren Tieren und der Übernehmer erlangt nur Besitz an seinem Tier.

    Ist der Hund dein Eigentum und es wurde keine Vertragsstrafe vereinbart, so hast du bei einem Vertragsbruch wohl kaum etwas zu befürchten, da dem Tierschutzverein durch die Nicht-Kastration kein Schaden entsteht und er somit keinen Schadensersatz fordern kann.

    Belohnung gibts nur fürs Halsband anfassen. Und immer, unabhängig davon, ob du sie anleinst oder wieder laufen lässt das Halsband anfassen!
    Und niemals nach dem Halsband "schnappen".

    Zitat

    Sie ist keine Bekannte, sondern suchte jemanden der sich mittags um ihren hund kümmert , da ihr dogsitter kurzfristig abgesprungen war.. Sie hat mich durch "meine" tierarztpraxis empfohlen bekommen..

    Ob sie versichert ist weiß ich nicht, nehme ich aber mal an.

    DAS würde ich immer vorher abklären! Nicht wegen den Verletzungen, die dir wiederfahren könnten, sondern wegen der Gefährdung durch den Hund Dritten gegenüber. Auch wenn du als Tierhüter für Schäden nicht haftest, wenn du die erforderliche Sorgfalt beachtet hast (oder der Schaden auch bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt entstanden wäre), würde ich immer darauf achten, dass die Tierhalterhaftpflicht auch die Haftung des Tierhüters einschließt.

    Meine laienhafte Meinung:

    Nach §833 BGB haftet der private Tierhalter für alle Schäden, die durch die spezifische Tiergefahr seines Tieres entstehen.

    Bei einer Beißerei zwischen zwei Hunden geht von beiden Hunden eine Tiergefahr aus. Jedoch je nach Höhe der Tiergefahr die vom jeweiligen Hund ausgeht kann die Tiergefahr des anderen geringer bis gar nicht mehr ins Gewicht fallen. Bsp.: Schäferhund stürzt sich auf Yorkshire

    Ob die Hunde frei laufen spielt für die Haftung eigentlich keine Rolle. Selbst wenn ein Freilauf gar nicht erlaubt war! Einzig wird beim Freilauf erstmal generell davon ausgegangen, dass sich bei beiden Tieren die Tiergefahr gleichermaßen verwirklicht hat. Das heißt, eine 50:50 Teilung des Schadens ist die Regel.
    Ob die Schäden von der Versicherung dann aber übernommen werden, ist dabei aber keine Frage der Haftung sondern eine Frage der Deckung.

    Der "Hundeplatz/Trainer" haftet nur insofern durch sein unvorsichtiges, leichtsinniges oder vergessliches Verhalten der Schaden (mit)entstanden ist.

    muecke
    Deine gesamte Körperhaltung ist ja dabei entscheidend. Wenn er sich umschaut und nicht weiter will, was tust du dann, hältst du inne, wendest du dich ihm zu, sprichst du ihn an, gehst du vielleicht noch auf ihn zu? Das sind alles schon Dinge die sein Verhalten bestärken können. Bleibt er zurück, du gehst weiter und die Leine spannt sich, dann bleib auch stehen so als wenn dich von hinten irgendwas unbekanntes festhält, ignorier ihn, halt den Druck auf der Leine konstant und warte. Irgendwann wird er hinterherkommen und die Leine sich wieder lockern.

    Natürlich spricht im Prinzip auch nichts dagegen dem Hund ein Kommando wie Fuß, Schau oder Komm zu geben, ABER nur dann, wenn ich weiß, dass er es auch befolgen wird.

    jassex
    Doch ich sehe das ziemlich streng. Denn mal ehrlich, was hat mein Hund davon, wenn er mal kurz schnüffeln kann? Ja, wenn sie toben können, aber sonst ...? Außerdem muss ich keine Aggressionen wegen der Leinensituation provozieren. Und ich kann dir auch sagen, es ist für den Menschen auch sehr angenehm, wenn er nicht ständig in hab acht Stellung sein muss, weil hinter jeder Kurve ein Hund auftauchen könnte. Besonders wenn der eigene Hund ohne Leine läuft.

    Klar gibt es da diese Leute, die hinter vorgehaltener Hand tuscheln und diese nervigen unbelehrbaren, die ihren Hund überall und an jedem schnüffen lassen müssen. Aber ganz ehrlich, da steh ich drüber, denn mein Hund hat mit Sicherheit durch eine vernünftige Erziehung mehr Freiheiten (und das auch noch ganz stressfrei für mich) als die Hunde, die immer alles ausnahmsweise mal dürfen und deswegen einige Dinge einfach nie lernen.

    Naja, solange man seinen zerrenden Hund halten kann sollte es noch funktionieren. Ist der Weg enger nimmt man natürlich die Leine kürzer. Ich meine auch nicht, dass man seinen Hund hinterherzerren sollte, sondern nur beständig darauf bestehen, dass man weitergehen will.

    Klar, wenn der Hund so stark zerrt, dass man ihn gar nicht mehr halten kann, dann hat man natürlich ein ziemliches Problem, aber das ganz unabhängig von dieser Situation. Dann würde ich solche Situationen in denen ich meinen Hund gar nicht mehr regulieren kann erstmal gänzlich meiden und eine verlässliche Leinenführigkeit aufbauen, um dann langsam die Ablenkung zu steigern.
    DAS sollte man natürlich parallel auch mit einem Hund machen, der nicht so kräftig ist.

    P.S. Leinenführigkeit heißt für mich nicht unbedingt bei Fuß, sondern "nur": Ziehen ist tabu!