Tja, über den Absatz von Hund habe ich heute auch schon gerätselt 
Erstens ist das natürlich eine Frage der Haftung und zweitens eine Frage der Deckung.
(Nennen wir den beißenden Hund A, den gebissenen Hund B.)
1. Möglichkeit:
Die Versicherung des Halters von A stellte fest,
dass der Halter von A in dem Fall zu 100% haftet, weil die Tiergefahr allein von Hund A ausging, bzw. die Tiergefahr des Hundes B gegenüber der Tiergefahr des Hundes A zurücktritt.
Wäre dem so, so hieße das, die Hundehalterhaftpflicht von A deckt nur 50% eines solchen Schadens.
Dann muss tatsächlich der Hundehalter von A die restlichen 50% aus seiner Tasche bezahlen.
(Fände ich jetzt irgendwie eine merkwürdige Versicherung dann ..., entweder die decken den Schaden ganz oder lehnen die Deckung ganz ab)
Zweite Möglichkeit:
Die Versicherung von A stellte fest:
Von beiden Hunden ging eine Tiergefahr aus, daher haftet der Hundehalter von A auch nur zu 50%.
(So würde ich es zunächst mal vermuten ...)
Sie decken also 100% und bieten daher an die 50% des Schadens zu regulieren.
Dann ist hier die Frage, warum der Halter von A die anderen 50% aus eigener Tasche bezahlen sollte?
Wäre der Halter von B der Meinung, dass der Fall eher wie bei Möglichkeit 1 zu sehen ist, so muss er seine Ansprüche gegenüber dem Halter von A geltend machen, der dann wiederum dies an seine Versicherung weitergibt.