Beiträge von *Sascha*

    Nö, die Kosten für beschlagnahmte Tiere werden vom Staat vorfinanziert und wenn möglich holt man sich die Kosten vom Eigentümer des Tieres zurück.

    Der markierte Teil ist das Problem.

    Aber das wäre wieder ein neues Thema und hat nichts mit der HHF zu tun.

    Das nun wieder sehe ich nicht als Problem, da die entsprechende Stelle, die eine Beschlagnahmung durchführt, ebenso ein Halteverbot aussprechen kann und somit der Wiederholung entgegenwirken kann.
    Dass der Staat/die Allgemeinheit die Kosten trägt, die eine einzelne Person nicht in der Lage ist zu tragen, ist ja eine gängige Praxis. Nennt sich Solidarprinzip und im Kern mMn auch absolut richtig.

    Mrs.Midnight
    Ich habe ja nun schon mehrfach geschrieben, dass ich die Frau nicht wegen fahrlässiger Körperverletzung bei der Polizei anzeigen würde, denn in erster Linie macht man den Menschen damit nur einen unheimlichen Ärger und verursacht Kosten. Bei rum, kommt da am Ende sowieso nichts, weil halt einfach nichts wirklich erhebliches passiert ist, sondern einfach etwas, das jedem mal passieren kann. Fahrlässige Körperverletzung ist ein Antragsdelikt, sowas zeigt man nur an, wenn man möchte, dass das Gegenüber bestraft wird.

    Ich habe mich auch dagegen ausgesprochen, der Frau Ärger mit dem Ordnungsamt zu machen, denn auch hier würden ihr im schlimmsten Fall erhebliche Kosten und einiges an Ärger entstehen und bitte, für einen Hund, der in einer dummen Situation zwei Schrammen verursacht hat. Die Frau hat sich entschuldigt und scheint ihren Hund ohnehin in der Regel an der Leine zu führen.

    Anders sieht es aber aus mit den eigenen Kosten und die Folgekosten können unter Umständen erheblich werden. Alleine zunächst der Verdienstausfall durch das Krankengeld. Es sollte doch wohl selbstverständlich sein, dass man für die Kosten, die der eigene Hund verursacht hat, auch aufkommt und nicht andere dafür aufkommen müssen. Das hat überhaupt nichts mit "blöd werden" zu tun und zeigt nur umso mehr, wie wichtig eine Haftpflichtversicherung ist!

    Tierheime werden zum Teil durch die Kommunen unterstützt, zum großen Teil aber durch Spenden. Das meinte ich mit Unterstützung der Allgemeinheit.

    Ich fordere auch nirgends die Abschaffung der Tierheime (?), ich würde mir allerdings eine bessere finanzielle Unterstützung für diese wünschen und zwar durch die Menschen, die ihre Tiere dort abgeben.

    Für mich ist es nicht "die Allgemeinheit", wenn einzelne Personen individuell die Entscheidung treffen, Projekte zu unterstützen und Gelder über Spenden zur Verfügung zu stellen. "Die Allgemeinheit" sind die Mittel des Staates.

    Ja, Tierschutz ist Staatsziel und damit besteht die Möglichkeit, dass gemeinnützigen Tierschutzvereinen Mittel des Staates zur Verfügung gestellt werden. Ebenso wie das bei Sport-oder Kulturvereinen oder Vereinen zur politischen Bildung usw. häufig oder sogar in der Regel der Fall ist. Wir sind aber weit davon entfernt, davon zu sprechen, dass der Staat die Tierheime auch nur zu einem erheblichen Teil finanziert. Wie gesagt, ganz im Gegenteil wälzen die Kommunen regelmäßig die Kosten für Fundtiere oder auch beschlagnahmte Tiere nach einer kurzen Zeitspanne (wenn das Tierheim Glück hat, 6 Monate) auf die Tierschutzvereine ab.


    Warum soll die Allgemeinheit oder der Vorbesitzer dafür zahlen?

    Die Allgemeinheit zahlt ja bereits, sobald sich die Stadt/Kommune um beschlagnahmte oder ausgesetzte Tiere kümmern muss (Steuern).

    Nö, die Kosten für beschlagnahmte Tiere werden vom Staat vorfinanziert und wenn möglich holt man sich die Kosten vom Eigentümer des Tieres zurück.

    Ich bin immer dafür, dass geholfen wird und es ist sicher nicht jeder selbst daran schuld, wenn es schief läuft, aber so ein bisschen mehr Verantwortung würde ich mir schon wünschen. Zumindest eine teilweise Übernahme der Kosten.

    Es gibt doch gar keine staatliche Stelle, wo du deinen Hund abgeben kannst. Weder kostenlos, noch gegen Gebühr. Du forderst hier die Abschaffung von etwas, dass es gar nicht gibt.

    Was es gibt, das sind private Organisationen. Das kann man ja schlecht verbieten, gefördert wird das in der Regel aber auch nicht. Ganz im Gegenteil nutzen staatliche Stellen diese Möglichkeit ja selbst, um Fundtiere oder beschlagnahmte Tiere loszuwerden.

    Ja genau, nur noch Hunde für Personen, die im Falle von Schwierigkeiten über potenziell ein Jahrzehnt jeden Monat mindestens 1000 Euro für die Unterbringung eines gefährlichen Hundes aufbringen. Und natürlich kommt diese grandiose Idee von Personen, die selbst noch nie mit entsprechenden Hunden Kontakt hatten und augenscheinlich nicht wissen, dass es neben dem Menschen noch andere Variablen gibt, die Hundeverhalten beeinflussen. Ganz grandios. Der größte Teil des europäischen Umlandes dürfte sich scheckig lachen bei dieser Vorstellung.

    So ein bisschen darf man sich doch aber schon wünschen, dass gerade die, die ihre Hunde naiv und unbedacht oder völlig absichtlich angeschafft haben, um dann einen coolen Hund einer starken Rasse herzeigen zu können, auch mal für ihren Mist geradestehen müssen und ich finde, das darf man auch, wenn man auf der anderen Seite natürlich auch bedenkt, dass es auch die Menschen gibt, die alles probieren und einfach wirklich Pech hatten mit dem Charakter ihres Hundes.

    Mich nerven auf jeden Fall die Hundehalter, die unbedingt einen besonderen, total krassen Hund wollen, dann überfordert sind, ihn abgeben und drei Tage später haben sie wieder einen neuen Hund ähnlichen Kalibers. Das sind aber eben auch nicht die Leute, denen man mit Zahlungsverpflichtungen beikommt, weil da in der Regel sowieso nichts zu holen ist.

    Ich habe das schon verstanden, dass es dir darum geht, deine Ansprüche durchzusetzen und das finde ich auch völlig normal und würde das auch immer tun.
    Ärgerlich ist hier, dass die andere Partei höchstwahrscheinlich nicht versichert ist (wie gesagt, evtl. eine Vorsorgeversicherung in der Privathaftpflicht könnte man noch prüfen). Der Weg zum Anwalt ist nun auf jeden Fall erstmal der richtige. Ich drücke dir die Daumen, dass du nicht am Ende noch auf den Kosten sitzen bleibst. Ist halt echt blöd, wenn da keine Versicherung vorhanden ist und man sich dann direkt mit den Hundehaltern auseinandersetzen muss. Berichte bitte, was dein Anwalt zu deinen Aussichten sagt. Ist am Ende ja auch immer eine Frage, um welche Summe es da geht, ob ein Rechtsstreit wirtschaftlich ist.

    Deine Hundehalterhaftpflichversicherung: Wenn du einen Forderungsausfallschutz in deiner Versicherung hast, würde deine Versicherung die Kosten bezahlen, die dir entstanden sind (z.B. Tierarztrechnung). Die holt sich das Geld dann von der Frau wieder.

    Soweit ich weiß, springt die Haftpflicht bzgl. Forderungsausfall erst ein, wenn es bereits einen gerichtlichen Titel gibt.

    Gefühl
    Bzgl. deiner persönlichen Ansprüche ist es echt suboptimal, dass keine Hundehalterhaftpflichtversicherung besteht. Muss man sich nun überlegen, ob sich der Gang zum Anwalt lohnt so ohne Rechtsschutzversicherung. Wegen deiner eigenen Versicherungen brauchst du dir aber keine Gedanken machen, die bezahlen erstmal alles und holen sich dann evtl. das Geld von der anderen Hundehalterin zurück, damit brauchst du dich nicht wirklich befassen, einfach nur alle Fragen der Versicherung wahrheitsgetreu beantworten.

    Die Kosten für meine Behandlung im Krankenhaus wird doch ihre KK übernehmen (müssen), denk ich?!

    Ihre Krankenkasse ist ja nicht für deine Kosten zuständig, hätte sie eine Hundehalterhaftpflicht, würde die einspringen für deine Behandlungskosten usw (evtl anteilig, je nachdem wie die Schuldfrage aussieht). Da sie aber keine Hundehalterhaftpflicht hat geht das dann vom privaten Geld (so sie denn genügend hat).

    So ist das. Eventuell kann sie noch Glück haben, wenn sie zumindest eine Privathaftpflicht besitzt und den Hund noch nicht so lange hat. Dann könnten die Risiken durch den Hund noch im Rahmen einer Vorsorgeversicherung durch die Privathaftpflicht abgedeckt sein.