Ich kann mir vorstellen, daß dieser Teil "Schutz vor Diebstahl" (Sattelklau) auch eine Art Bummerang werden könnte. So sehr verständlich dies ist, auch der Schutz der Tiere vor Tierquäler, doch sobald ein Mensch zu Schaden kommt, wird es sicherlich wieder Probleme geben.
Nein, tatsächlich nicht, also nicht steuerlich, ordnungsrechtlich dann vllt schon ...
Steuerrechtlich kannst du Wachhunde sogar absetzen, wenn du Gewerbe oder Landwirtschaft hast und du die Hunde nicht privat hältst und nutzt, sondern sie zur Gewinnerzielung beitragen. Dann unterliegen sie eben auch nicht der kommunalen Hundesteuer, da sie gewerblich genutzt werden.
Hier sagt das Gericht aber, da die Klägerin nicht nachweisen kann, dass die Hunde unbedingt benötigt werden, um einen jährlichen Schäden in Höhe von mindestens 4500 EUR abzuwehren, sind sie aus betrieblicher Sicht keine sinnvolle Investition. Einerseits müssten also regelmäßig Schäden in dieser Höhe zu erwarten sein und auf der anderen Seite könnte sie die Schäden günstiger abwenden, wenn sie die Pferde nachts im Offenstall unterbringt ...