Zitat
Ist doch eine Vermutung, wenn Du dafür kein Beispiel kennst.
Nein, das ist erstmal eine Feststellung! Natürlich ist es einfacher den Hund zu schießen und dann den Körper zu beseitigen, als erst den Halter zu ermahnen oder den Hund einzufangen oder sich an öffentliche Stellen zu wenden ...
Ich hab nicht geschrieben, dass ich vermute, dass es so bei uns praktiziert wird.
Okay, der Satz war etwas polemisch von mir. Trotzdem traue ich vielen Menschen eine solche "Gedankenlosigkeit" gegenüber Tieren zu. Und ja, jetzt spreche ich aus Erfahrung!
ZitatDas finde ich nicht. Naturschutz ist der einzig effenktive Tierschutz. Ich kann nicht Tierschutz betreiben und auf der anderen Seite deren Lebensraum entziehen. Den Zitronenfalter zu bewundern und gleichzeitig die Brennessel zu beseitigen ist ein Paradoxon. Das geht nicht. Ich kann allerdings ohne Rücksicht auf Natur und Umwelt Tierschutz betreiben. Das geht ziemlich gut.
Natürlich hängen Tierschutz und Naturschutz zusammen. Es ist aber nicht das Gleiche und wird viel zu häufig in Einem genannt. Wenn ich Naturschutz betreibe, dann muss ich damit leben, dass das Kitz vom Wolf gerissen wird. Ich muss damit leben, dass schwache Tiere den kräftezehrenden Winter nicht überleben. Würde ich Tierschutz betreiben, dann wäre es undenkbar ein Reh beim Verhungern zu beobachten ...
Und um noch mal auf die Rolle des Jägers dabei zurückzukommen, der dient in erster Linie nämlich weder dem Naturschutz noch dem Tierschutz, sondern dem Jagdschutz und genau aus dem Grund des Jagdschutzes ist der Abschuss wildernder Hunde erlaubt (zumindest ist es dieser Grund der im Jagdgesetz genannt ist).
ZitatIch bin auf diesen Punkt gar nicht eingegangen. In einem funktionierenen Gleichgewicht zwischen Räuber und Beute wird die Population der Räuber durch die Beute bestimmt. Es ist nicht so, dass die Räuber die Population der Beute steueren. Lediglich Populationsspitzen werden abgefangen.
Die Population von Hunden wird nun gar nicht durch die Beute gesteuert.
Hunde die wildlebende Tieren schaden haben sehr wenig mit Natur oder natürlichen Kreisläufen zu tun.
Im übrigen: NABU
Klar! Ein wenig aufgepasst habe ich im Bio-Unterricht auch. Trotzdem ist der Schaden damit noch nicht beziffert, denn wenn ich richtig informiert bin, dann fehlt es in Deutschland an großem Raubwild (Wölfe, Bären), ein Grund, warum der Jäger regulierend eingreifen muss. Es geht ja auch nicht darum, welchen Schaden es anrichten würde, wenn Hunde grundsätzlich wildern dürfen. Die Frage ist allein, ob vereinzelt wildernde Hunde den Bestand gefährden und wenn, ob dies durch den Abschuss von Hunden in den Griff zu bekommen ist.
ZitatAbgesehen davon ist die Beseitigung von Haustieren auf diese Art nach Tierkörperbeseitigungsgesetz verboten.
Das Eingraben generell ist nicht verboten, nur in Wasserschutzgebieten. Ansonsten ist es erlaubt Tiere bis zu einer bestimmten Größe (die ich jetzt nicht zur Hand habe) in einer Tiefe von mindestens 50cm zu vergraben. Ob dieses Recht dem Jagdpächter in "seinem" Wald auch zusteht, weiß ich allerdings nicht, vermute es aber.
Hund
Ich hab nun auf einigen Internetseiten gelesen, dass dem Jäger wohl ein Schadensersatz zusteht. z.B. hier: http://www.jagdrecht.de/index.php?action=form&id=12
Und zum Ausfindig machen des Besitzers ... Gibt es da bestimmte Regelungen, wieviel Aufwand der Jäger treiben muss? Ich denke, ist der Hund nicht äußerlich gekennzeichnet (Tätowierung, Steuermarke, Adressanhänger) wird dem Jäger da nicht viel Vorwurf zu machen sein.