Hallo Fassi,
schaust du hier:
http://www.buzer.de/gesetz/7544/index.htm
dort steht:
ZitatAlles anzeigen§ 1 Anwendungsbereich des Gesetzes
(1) Dieses Gesetz gilt für die Zucht von
1. Rindern und Büffeln, für Büffel jedoch nur, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist,
2. Schweinen,
3. Schafen,
4. Ziegen sowie
5. Hauspferden und Hauseseln und deren Kreuzungen (Equiden).
Scheint so als hätten sie den Gesetzestext angepasst.
Soweit ich informiert bin, soll dieses Gesetz die landwirtschaftliche Tierzucht regeln und Pferdezucht ist ein landwirtschaftlicher Betriebszweig. Wie sich Landwirtschaft definiert brauche ich jetzt nicht anführen, oder? ![]()