Sacco
Die Geschichten von Fahrlehrern liebe ich am meisten. Die sind genauso gut wie beim Friseur.
Laut der Schilderung deines Fahrlehrers handelte es sich in diesem Fall sogar um Hunde, die betriebsbedingt eingesetzt wurden.
Da gibt es so viele evtl. und falls und wenns. Erfahrungsgemäß leben solche Geschichten doch erst von der Dramatik und dem Aufreger dahinter.
Vllt gab es z.B. auch nur von irgendwem den Tipp, die Hunde anzuleinen, um sich weiteren Ärger zu ersparen. Vllt war der Mensch auch gar kein "echter Einbrecher", sondern nur jemand, der sich nicht angekündigt hatte und das Gebäude war nicht verschlossen. Ohne dass man da eine konkrete und objektive Beschreibung aller Umstände hat, ist das halt einfach nur eine Geschichte vom Fahrlehrer.
Beiträge von *Sascha*
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Und was macht ihr, wenn der Hund durch Gift oder Gas ausgeschaltet ist?
Ist das nicht bei jedem Hundehalter die größte Angst, dass bei einem Einbruch trotz Hund, der Einbrecher dem Hund etwas antun könnte? Bei Bekannten von mir wurde die Golden Retriever Hündin zum Glück nur auf der Toilette eingesperrt.
Die Statistik zeigt halt einfach, dass Einbrecher lieber das nächste Haus/Wohnung ausräumen, wenn ein Hund vorhanden ist. Wenn gezielt in ein bestimmtes Haus eingebrochen werden soll, dann hilft weder ein Hund, noch eine Alarmanlage. -
Ganz ernsthaft, bei einem Einbrecher, der sich illegal zutritt zu deinem abgeschlossenen Haus/Wohnung verschafft, musst du in der Regel weder haftungstechnisch, noch ordnungsrechtlich mit irgendwas rechnen. Klar gibt es immer diese eine Ausnahme, wo dann doch irgendwas anders beurteilt wurde, aber solange dein Hund den Einbrecher nicht gleich tötet oder sehr schwer verletzt, ist da eher echt nichts zu befürchten. Anders sieht es aus, wenn du den Hund absichtlich auf den Einbrecher hetzt oder sich der Hund im Garten befindet und das Tor/der Zaun durch einen Menschen leicht überwunden werden konnte. Das ist halt wie immer eine Frage der individuellen Situation und der Abwägung des Gerichtes. Verschaffen sich 3 Kinder Zutritt durch ein offenes Fenster wird das natürlich anders bewertet, als ein erwachsener Serieneinbrecher, der mit professionellem Werkzeug eine Tür knackt.
Mein völlig normaler Menschenverstand sagt mir genau dies. Mein Rechtsempfinden auch.
Ich hab da tatsächlich die Urteile im Kopf auf die Hasilein sich bezieht. Und demnach liegen Du, mein Bauch und Ich halt leider falsch
Hatte die Hoffnung, dass du vielleicht ein Urteil kennst, was eben meinem Rechtsempfinden entsprechen würde
Stell doch mal eines ein, vllt finden wir dann ja heraus, warum speziell dann in diesem Fall so geurteilt wurde und nicht anders. Nehmen wir z.B. das bekannte Bsp. eines Einbrechers, der in die ungesicherte Grube vor dem Fenster fällt. Hier spielt es eben keine Rolle, dass der Grund für die Anwesenheit auf dem Grundstück der Einbruch war, sondern dass er das Grundstück relativ ungehindert betreten konnte und somit die Gefahrenstellen nicht ausreichend abgesichert wurde, der Eigentümer des Grundstücks also seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachkam.
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Ich frag mich ja immer, wer eigentlich diesen Unsinn mit dem Einbrecher mal in die Welt gesetzt hat ...
Ja, grundsätzlich haftet der Halter verschuldensunabhängig für Schäden, die sein privat gehaltener Hund anrichtet. Wenn sich jedoch ein Einbrecher illegal Zutritt zu einem gut verschlossenen und gesicherten Bereich verschafft hat, dann ist sein Verschulden an diesem Vorfall in der Regel so hoch, dass da kein Anteil der Haftung beim Hundehalter mehr zurückbleibt.Ja, ordnungsrechtlich gelten Hunde als gefährlich, die zugebissen haben. Aber auch hier gibt es auch für privat gehaltene Hunde Ausnahmen, wenn sie sich, ihren Halter oder das Eigentum ihres Halters verteidigt haben.
Ist dem wirklich so!?
Meines Wissens nach ist es erstmal so, dass der Einbrecher Schmerzensgeld geltend machen kann (Gefährdungshaftung §833 BGB). Unter Umständen erhält er für seine "Dummheit" eine Teilschuld.
Und Notwehr - nun ja ist auch ein Thema für sich, muss ja erstmal nachgewiesen werden, dass eine Gefahr als Halter bestand. Behauptet der Gebissene er war im Begriff zu fliehen oder whatever ist die ganz schnell vom Tisch...
Weißt du wie es ordnungsrechtlich aussieht? Auch hier vermutlich Einzelfallentscheidung??? Droht bis zur Klärung Leinenzwang und MK-Pflicht für den Hund?
Ganz ernsthaft, bei einem Einbrecher, der sich illegal zutritt zu deinem abgeschlossenen Haus/Wohnung verschafft, musst du in der Regel weder haftungstechnisch, noch ordnungsrechtlich mit irgendwas rechnen. Klar gibt es immer diese eine Ausnahme, wo dann doch irgendwas anders beurteilt wurde, aber solange dein Hund den Einbrecher nicht gleich tötet oder sehr schwer verletzt, ist da eher echt nichts zu befürchten. Anders sieht es aus, wenn du den Hund absichtlich auf den Einbrecher hetzt oder sich der Hund im Garten befindet und das Tor/der Zaun durch einen Menschen leicht überwunden werden konnte. Das ist halt wie immer eine Frage der individuellen Situation und der Abwägung des Gerichtes. Verschaffen sich 3 Kinder Zutritt durch ein offenes Fenster wird das natürlich anders bewertet, als ein erwachsener Serieneinbrecher, der mit professionellem Werkzeug eine Tür knackt.
Ob bis zur Klärung eine Maulkorb- und/oder Leinenpflicht verhängt wird, das hängt vom OA und deren Einschätzung ab. -
Hunde sind, statistisch gesehen, halt auch immer noch eine Abschreckung für Einbrecher. Das heißt nicht, dass in Häuser mit Hunden nie eingebrochen wird, aber eben doch einfach seltener.
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Meine Gemeinde hat auch vor ca. 2 Jahren - extra für mich
- den Passus in der Hundesteuersatzung geändert. Die waren vorher grundsätzlich befreit, jetzt nur noch bei Haltung zu Erwerbszwecken.
Ich lese das erst jetzt richtig. DAS ist ja zum Kotzen ...
Wer braucht schon Feinde, wenn man auf'm Dorf wohnt ... -
Ich frag mich ja immer, wer eigentlich diesen Unsinn mit dem Einbrecher mal in die Welt gesetzt hat ...
Ja, grundsätzlich haftet der Halter verschuldensunabhängig für Schäden, die sein privat gehaltener Hund anrichtet. Wenn sich jedoch ein Einbrecher illegal Zutritt zu einem gut verschlossenen und gesicherten Bereich verschafft hat, dann ist sein Verschulden an diesem Vorfall in der Regel so hoch, dass da kein Anteil der Haftung beim Hundehalter mehr zurückbleibt.Ja, ordnungsrechtlich gelten Hunde als gefährlich, die zugebissen haben. Aber auch hier gibt es auch für privat gehaltene Hunde Ausnahmen, wenn sie sich, ihren Halter oder das Eigentum ihres Halters verteidigt haben.
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Ich kann mir vorstellen, daß dieser Teil "Schutz vor Diebstahl" (Sattelklau) auch eine Art Bummerang werden könnte. So sehr verständlich dies ist, auch der Schutz der Tiere vor Tierquäler, doch sobald ein Mensch zu Schaden kommt, wird es sicherlich wieder Probleme geben.
Nein, tatsächlich nicht, also nicht steuerlich, ordnungsrechtlich dann vllt schon ...
Steuerrechtlich kannst du Wachhunde sogar absetzen, wenn du Gewerbe oder Landwirtschaft hast und du die Hunde nicht privat hältst und nutzt, sondern sie zur Gewinnerzielung beitragen. Dann unterliegen sie eben auch nicht der kommunalen Hundesteuer, da sie gewerblich genutzt werden.
Hier sagt das Gericht aber, da die Klägerin nicht nachweisen kann, dass die Hunde unbedingt benötigt werden, um einen jährlichen Schäden in Höhe von mindestens 4500 EUR abzuwehren, sind sie aus betrieblicher Sicht keine sinnvolle Investition. Einerseits müssten also regelmäßig Schäden in dieser Höhe zu erwarten sein und auf der anderen Seite könnte sie die Schäden günstiger abwenden, wenn sie die Pferde nachts im Offenstall unterbringt ... -
Das ist die Lena, oder?
Ich weiß es nicht. Könnte passen. Ich hab das Urteil nur durch Zufall vor ein paar Tagen im I-net gefunden.
ZitatFür mich passt das alles in Bild.
Herdenschutz ist nicht gewollt, Weidetierhaltung ist nicht gewollt.
Ich würde es eher so formulieren:
Herdenschutzhunde sind nicht gewollt, von Weidetierhaltung haben die meisten Menschen einfach keine Ahnung. -
Naja, halten wir doch einfach mal fest:
- Die Ansprüche an Hunde und Hundehalter in unserer Gesellschaft sind höher geworden.- Wo sich Hundehalter nicht an die Netiquette halten und Hunde immer wieder unangenehm auffallen, werden Verbote ausgesprochen, die dann für alle Hundehalter gelten.
In den Gebieten, in denen Hundehaltung noch wenig eingeschränkt wurde, ist das natürlich kein Problem und ein Hundeführerschein würde als zusätzliche Belastung oder Einschränkung wahrgenommen.
Lebe ich allerdings in einem Gebiet, in dem bereits starke Einschränkungen für Hunde und viele Verbote bestehen, dann könnte z.B. ein Freilaufführerschein ein Weg sein, Hundehalter aus der "Illegalität" zu holen, wenn sie trotz Verboten ihre Hunde im Freilauf führen oder mitführen. Hier könnten Hundehaltern und Hunden mit einem Hundeführerschein eben wieder Dinge ermöglicht werden, die Hundehaltern und Hunden ohne Führerschein dann einfach nur weiterhin versagt bleiben.Ohne Führerschein gibt es eben nur die Möglichkeit, entweder allen Hundehaltern und Hunden etwas zu erlauben oder eben zu verbieten. Unterschiede können nicht gemacht werden und wenn es an einem Ort zu Problemen kommt, dann kann dies eben nur zu einem Verbot für alle führen.