Vergiss es. Siehe z.B. auch Suntis Beitrag und ich kann dir da etliche andere Fälle nennen. Die Haftung ist mir doch piepegal, aber das Amt macht dir mit bestimmten Hunden einen solchen Ärger, da darfst du dich mit Anwalt erstmal durch die Instanzen klagen und du bist in der Beweispflicht, dass dein Hund angegriffen wurde und nur ein artgerechtes Abwehrverhalten gezeigt hat. Ansonsten heißt das Einstufung und 2m Leinen- sowie Maulkorbpflicht.
Eher der Unterlegene heißt nicht, dass ich mir einen Hund wünsche, der eher der Tote ist. Ich finde es nur auch nicht richtig das gegeneinander abzuwägen. Natürlich ist ein toter Hund der worst case, aber das heißt nicht, dass es auch andere Ungerechtigkeiten und Probleme geben könnte. Und wie man sieht ist am Ende u.U. auch manchmal der stärkere Hund tot, wenn da jemand meint, er muss das mit der Axt regeln. Außerdem stelle ich mich doch nicht hin und sage: " Ach, mein Hund wird schon überleben." Das ist doch quatsch.