Kein Verein kann dazu gezwungen werden das Eigentum und damit auch die weiteren Kosten für ein Tier zu übernehmen.
Die Kommune auch nicht. Wenn überhaupt jemand automatisch Eigentümer einer Fundsache wird, dann der Finder, und das kann bei Tieren niemand ernsthaft wollen.
Der Finder kann ja sowieso sein Recht auf Eigentumserwerb geltend machen, das kann ja niemand verhindern.
Der Finder hat jedoch auch das Recht nach §967 BGB seinen Fund bei der zuständigen Behörde abzuliefern und dann nach §976 auf den Eigentumserwerb zu verzichten, womit das Recht auf Eigentumserwerb auf die Kommune übergeht. Da die Eigentumsaufgabe an einem Tier durch z.B. Aussetzung nach TschG verboten ist, bleibt die Gemeinde in jedem Fall verantwortlich und muss zur weiteren Vermittlung des Tieres das Eigentum auch übernehmen.
ZitatWarum willst du der Kommune überhaupt Handlungsdruck machen? Wie soll soll deren Handlung aussehen?
Wenn ich mich richtig entsinne, ging es in diesem Thema u.a. auch um überlastete und unterfinanzierte Tierheime? Hier Abhilfe und Regelungen zu schaffen, die Tiere entweder vor der Abgabe schützen oder die Aufnahmekapazitäten von Tierheimen steigern, liegen im Handlungsraum des Gesetzgebers. Aktuell wird das "Problem", dass Tiere nach dem TschG zu schützen sind, jedoch auf private Träger abgewälzt und somit eben kein Handlungsdruck erzeugt an dem Problem etwas zu ändern.