Beiträge von *Sascha*

    Ich finde es auch irgendwie lächerlich, wenn man nun behauptet, dass jemand, der seinen Hund absitzen lässt, einen anderen Hundehalter ungefragt für sein Training heranzieht. Es kann doch jeder seinen Hund überall (Wo es erlaubt ist) absitzen lassen und was auch immer da machen. Ebenso wenig wie man als HH des absitzenden Hundes ein Recht darauf hat, dass der vorbeilaufende Hundehalter sich schnell verdünnisiert, hat auch kein passierender HH das Recht von einem rumstehenden HH zu verlangen, dass er bitte weiterzulaufen hat.

    Man muss sich als HH, der stehenbleibt, nur eben bewusst sein, dass es evtl. auch dauern könnte, bis der andere HH dann mit seinem Hund vorbeigegangen ist. Das ist halt reine Mathematik, dass eine Begegnung am schnellsten verläuft, wenn beide HH sich bewegen und dass man die Zeit einer Begegnung eben nur dann beeinflussen kann, wenn man sich auch selbst bewegt.


    Und um noch einmal auf dein Bsp. kaob4 zurückzukommen. Nach deiner Aussage hat dein Hund Probleme auf einen anderen Hund zuzugehen und wenn du ihn absitzen lässt, dann passt das für dich besser. Das ist finde ich, auch völlig ok, wenn du das so handhaben möchtest. Allerdings musst du eben auch damit rechnen, dass die schnelle Begegnung auch für den anderen Hund ein Problem darstellen könnte. Der Hundehalter also z.B. ganz explizit seinen Hund nicht direkt kurz nimmt, sondern der Hund sich langsam schnüffelnd bewegt, auch mal pinkelt, der HH evtl. mal stehenbleibt, den Blick ablenkt, nochmal umdreht oder ein Suchspiel am Wegesrand macht. Denn für den anderen Hund ist die Situation eben auch nicht automatisch easy. Das heißt, wenn ich mich bewusst dazu entscheide, dass ich stehenbleibe und nichts dazu beitragen werde, dass die Begegnung schnell vorbeigehen wird, dann kann ich mich eben auch nicht beschweren, wenn der andere HH eben solange braucht, wie er eben braucht.

    Das ist aber schon auch ein Problem, das alle Branchen trifft. Mein TA rechnet z.B. über eine tierärztliche Verrechnungsstelle ab, die geht wohl auf Wunsch mit 80% des Rechnungsbetrags in Vorleistung (Liquidität des TA) und geht dann auch konsequent gegen Zahlungsverweigerer vor (Inkasso usw.).
    Ich empfinde es grundsätzlich eben nicht als optimale Lösung, wenn wirklich hohe Anzahlungen in Notfällen sofort erwartet werden.

    Sambo71

    Du interessierst dich doch scheinbar auch nicht für das Problem meines Hundes. :ka: Du gehst einfach davon aus, dass mein Hund schließlich einfach zügig vorbeigeführt werden könnte. Dass für ihn diese Situation dann aber Sch... gelaufen ist und er beim nächsten Hund wieder mehr Spannung aufbaut, das interessiert dich nicht.

    Oh…das wußte ich nicht, dass dein Hund ein Problem bei Hundebegegnungen hat….dann hoffe ich, dass du nur auf verständnisvolle Hundehalter triffst :bindafür:

    Und genau das trifft aber den Kern. Denn das mein Hund ein Problem mit Hundebegegnungen hat, ist eben nicht offensichtlich, weil da einfach schon ganz viel Arbeit drin steckt. Das weiß aber niemand, der seinen Hund am Wegesrand absetzt oder anderweitig denkt, warum kann die denn jetzt nicht einfach schnell ... Ja, könnte sie vllt sogar, aber es wäre eben für den eigenen Hund in dieser Situation nicht sinnvoll und daher macht sie eben so, wie es für den eigenen Hund sinnvoll ist.

    Sambo71

    Du interessierst dich doch scheinbar auch nicht für das Problem meines Hundes. :ka: Du gehst einfach davon aus, dass mein Hund schließlich einfach zügig vorbeigeführt werden könnte. Dass für ihn diese Situation dann aber Sch... gelaufen ist und er beim nächsten Hund wieder mehr Spannung aufbaut, das interessiert dich nicht.

    Wenn die in 100+ Meter Entfernung irgendwo am Wegrand stehen? Ich finde es ein bißchen viel erwartet, wenn alle anderen ihr Verhalten an die eigene Situation anpassen sollen, kann man meiner Ansicht nach auch nicht verlangen.

    Wir gehen unsere Runden im allgemeinen auch nicht in einem kontinuierlichen Tempo, sondern mal zügig wenn's Transitstrecke ist oder auch ganz langsam wenn es Schnüffelecke ist. Selbst damit haben manche Hundehalter ein Problem, auch wenn ich denen sage, daß sich warten nicht lohnt, da es eh sein kann, daß wir gleich wieder stehen. Ich mag dann aber auch nicht die ganze Zeit über gehen müssen, weil andere meinen, wir dürfen nicht mehr stehen bleiben, wenn wir einmal an denen vorbei sind. Steht denen auch einfach nicht zu, uns unser Tempo vorschreiben zu wollen.

    100 Meter? Soweit kann ich nicht gucken :D aber wenn ich bemerke, dass sich jemand extra vom Weg in die „Büsche“, aufs Feld oder wohin auch immer, schlägt, dann kann ich mir doch denken, wieso er dies tut und dann kann ich mich entsprechend rücksichtsvoll Verhalten und zügig vorbei gehen ….irgendwann hat man evtl. selbst so einen Hund, wo das nötig ist und dann würde man sich vermutlich freuen, wenn das Gegenüber sich entsprechend verhält….

    Ich bin gerne bereit die Adresse eines guten Hundetrainers mitzuteilen, dann ist bei entsprechendem Training ein Spießrutenlauf wahrscheinlich schon bald nicht mehr nötig. Ansonsten nein, ist nicht mein Problem. Ich nehme an Engstellen sicherlich Rücksicht und ich werde nicht aktiv auf den Hund zugehen oder meinen Hund provozieren lassen, aber nein, weiteres ist wirklich nicht mein Verantwortungsbereich.

    Wenn jemand schon ausweicht, aus welchen Gründen auch immer….die sind im Grunde egal, dann führe ich meine Hunde zügig dran vorbei und lasse nicht jeden Grashalm beschnüffeln und markieren…muss doch echt nicht sein :ka:

    Und ich bestätige bei meinem Hund eben genau dieses Verhalten, denn damit nimmt er Druck aus der Begegnung. Und nun?

    Es ist doch nicht mein Problem, wenn jemand mit seinem Hund nicht weiter geht und ich sehe es auch nicht ein, das zu meinem Problem zu machen. Jeder darf mit seinem Hund stehenbleiben, aber man kann nicht verlangen, dass andere dann das von ihm erwünschte Verhalten zeigen. Jeder darf eine Hundebegegnung so managen, wie er es für richtig hält, solange er seinen Hund kontrolliert, nicht zum anderen lässt und auch Provokationen möglichst unterbindet.

    Ich habe mich irgendwann dabei ertappt, dass ich dem Wunsch der ihren Hund absetzenden Hundehalter nachgebe und möglichst zügig vorbeigegangen bin, egal ob das in dieser Situation für MEINEN Hund sinnvoll war oder nicht. Seit ich das bemerkt habe, habe ich das geändert, denn für meinen Hund ist gerade das daraufzulaufen schwierig und das wird durch das Absetzen stark verlängert. Also nähere ich mich jetzt in meinem Tempo, was nun zur Folge hat, dass die Hundehalter, die vorher abgesetzt hatten, nun eben doch manchmal weiterlaufen.

    Ansonsten ist es mir eigtl wurscht, was die Leute mit ihrem Hund machen, solange sie ihn gut festhalten. (Nerven tun mich nur Hundehalter, die mit ihrem Kläffer auf dem Fahrrad vorbeirauschen.) Das einzige, was ich mir halt mittlerweile sage, ist, dass ich mich in meinem Verhalten dadurch nicht beeinflussen lasse und nicht automatisch das tue, was von mir nun erwartet wird, sondern das, was für mich und meinen Hund dann in dieser Situation am sinnvollsten ist.

    Hundundmehr
    Dir ist schon bewusst, dass es sich in dem oben von mir eingestellten Urteil, dass in den Verwaltungsvorschriften die Grundlage für die Definition "gefahrdrohend" gebildet hat, um zwei 4-Monate alte Welpen/Junghunde der Rasse Barsoi gehandelt hat?

    Ansonsten stelle ich nur fest, dass du keinerlei Erfahrung mit Gefährlichkeitseinstufungen und der Arbeitsweise auf den Ämtern hast. Wir können jetzt ewig über unsere persönliche Auslegung der Rechtsbegriffe diskutieren oder du informierst dich einfach mal über Einstufungsentscheidungen und die Rechtsprechung diesbzgl.

    Wurden die Welpen dann schon als gefährlich eingestuft mit allen Konsequenzen?

    Das Urteil ist von 1996. Ich glaube diese explizite Begrifflichkeit des "gefährlichen Hundes" mit den entsprechenden meist statischen Auflagen gab es damals noch nicht. Aus dem Urteil ist zu entnehmen, dass es aufgrund der damals gültigen Gefahrhundeabwehrverordnung Auflagen gegeben hat (Vermutlich eine Leinenpflicht). Müsste man recherchieren.

    Entscheidend ist jedoch die Definition von Gefährlichkeit in diesem Urteil und diese liegt eben den heutigen Entscheidungen zur Einstufung zugrunde.

    Hundundmehr
    Dir ist schon bewusst, dass es sich in dem oben von mir eingestellten Urteil, dass in den Verwaltungsvorschriften die Grundlage für die Definition "gefahrdrohend" gebildet hat, um zwei 4-Monate alte Welpen/Junghunde der Rasse Barsoi gehandelt hat?

    Ansonsten stelle ich nur fest, dass du keinerlei Erfahrung mit Gefährlichkeitseinstufungen und der Arbeitsweise auf den Ämtern hast. Wir können jetzt ewig über unsere persönliche Auslegung der Rechtsbegriffe diskutieren oder du informierst dich einfach mal über Einstufungsentscheidungen und die Rechtsprechung diesbzgl.