Noch zu den Fragen:
Ich wohne auf einer Straße, die deren Straße kreuzt. Deshalb bekomme ich deren kommen/gehen nicht mit. Meine direkte Nachbarin klagt schon über das viele Bellen, bei mir kommt das nicht an oder ich bin da nicht so zuhause. Wenn ich vorbeikomme und jemand rein/rausgeht ist der Hund nicht da.
Naja, die TE selbst hat ja davon geschrieben, dass der Hund Passanten "verbellt" und sich manche Nachbarn davon schon richtig gestört fühlen. Die TE hat halt einfach Glück, dass ihre Wohnung bisschen weiter weg ist. Daran sollten die HH arbeiten, wenn sie nicht früher oder später ein Problem mit den Nachbarn bekommen möchten.
Und dass Passanten da vor Angst auf die Straße springen, ist auch einfach nicht in Ordnung. Da sehe ich die HH Familie in der Pflicht.
Kann sein, kann nicht sein. Die TS hat jedenfalls keinen Anspruch gegen die Hundehalter. Sie schreibt auch, dass der Hund nicht ständig, sondern eher selten im Vorgarten ist. In welchem Rahmen die Lärmemissionen also stattfinden, müsste erstmal geprüft werden und von einem Belästigten als Belästigung empfunden werden. Nur derjenige, der von Lärmemissionen betroffen ist, kann auch dagegen vorgehen. Wäre ja auch noch schöner, wenn ich mich stellvertretend für andere Menschen über eine Lärmquelle beschweren kann, die für mich keine Relevanz hat.
Das Erschrecken habe ich irgendwo schon erläutert, das ist eine reine Haftungsfrage, die sich aus der Gefährdungshaftung ergibt. Sie hat nichts mit Schuld oder Fahrlässigkeit zu tun. Jede Bewegung eines privat gehaltenen Tieres kann zu einem Unfall und damit zu einer Haftung führen. Während der erwerbsmäßige Tierhalter eben gerade nicht haftet, wenn er seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Grob gesagt, erschreckt dich der Wachhund eines Firmengeländes ist das haftungstechnisch etwas anderes als wenn dich ein Privathund erschreckt, selbst wenn es am identischen Ort mit den identischen Voraussetzungen und den identischen Folgen passiert ist.
Für die TS spielt das aber nun wiederum auch keine Rolle. Ihr ist der Hund bekannt und ein so starkes Erschrecken, dass sie auf die Straße springt, entsprechend nicht angemessen und erwartbar.