Nö. Nach 6 Monaten endet lediglich der Anspruch auf Herausgabe und der Finder kann das Eigentum erwerben und somit dann eben auch übertragen. Übernimmt der Tierschutzverein das Eigentum am Tier nicht, wird einfach nur die Kommune Eigentümer.
Nicht automatisch. Die Kommune muss das genauso wenig übernehmen wie jeder andere.
Ich sehe auch nicht, was daran besser wäre.
Hier geht es ja erstmal nicht um besser oder schlechter, sondern um die Frage, wer für die Kosten der Unterbringung eines Fundtieres oder beschlagnahmten Tieres aufzukommen hat und das ist in beiden Fällen zunächst einmal die Kommune und das eben nicht nur befristet auf 6 Monate oder bis der Voreigentümer (bei Beschlagnahmung) sein Recht aufgegeben hat.
Wenn das Eigentum danach auf den Tierschutzverein übergeht, dann ist das einfach nur eine Abmachung, die Verein und Kommune geschlossen haben. Kein Verein kann dazu gezwungen werden das Eigentum und damit auch die weiteren Kosten für ein Tier zu übernehmen. Das ist die Aufgabe der Kommune, das Tier zu veräußern (wenn überhaupt möglich) oder weiter tierschutzgerecht zu versorgen. Schön ist es natürlich für die Kommune, wenn sie jemanden "Dummen" oder eben einfach eine private Initiative (Tierschutzverein) findet, die ihnen diese Arbeit unentgeltlich und auch weitere Kosten abnehmen. Handlungsdruck erzeugt man so natürlich auch nicht.