In der deutschen Rechtsprechung kommt die Ausnahme "HSH ist gezwungen, fremden Hund auszuschalten" noch nicht vor.
Prinzipiell schon. Aber es wird eben abgewogen, ob der Einsatz des HSH im Verhältnis zum geschützten Rechtsgut stand. Da muss so ein Hund halt erstmal die Gesetzeslage studieren, bevor er reagieren sollte.
Und dann gilt für den Halter von HSH das Gleiche wie für alle anderen Hundehalter, er muss beweisen, dass der Einsatz seines Hundes notwendig war und es keine weniger schwerwiegende Möglichkeit gab, die Gefahr abzuwehren.
Und wie du schon sagst, besonders "lustig" ist das, wenn man gar nicht vor Ort gewesen ist und der Geschädigte somit der einzige Zeuge ist.
Und vllt sollte sich der ein oder andere hier auch mal mit der Thematik befassen, dass es gut und gerne auch mal ein paar Jahre dauern kann, bis so ein Rechtsstreit gegen das Amt gewonnen wird und eine unrechtmäßige Einstufung zurückgenommen werden muss. Ein Weg übrigens den viele aufgrund der hohen Kosten, dem enormen Aufwand und den unsicheren Erfolgschancen eher scheuen.