So ist aber die Rechtslage
Gefährdungshaftung hat weder etwas mit Meinung, noch mit Moral oder Schuld zu tun
Ja, der Hund (und dessen HH), der getötet hat, ist jetzt trotzdem am A*** ... egal ob das provoziert wurde oder nicht.
Die Gefährdungshaftung (Die mMn dringend überarbeitet gehört) ist hier aber ja auch nicht das größte Problem für den HH, dafür hat Mensch ja in der Regel eine Versicherung.
Es wird aber vermutlich eine Einstufung als gefährlicher Hund und entsprechenden Auflagen für den beißenden Hund geben.
Je nach Bundesland bekommt man hier sogar weniger strenge Auflagen, wenn der Hund im unkontrollierten Freilauf war. Dann reicht manchen Ämtern dann eine Leinenpflicht. Hat der Hund an der Leine gebissen, zeigt das dann, dass die nicht ausreicht und es gibt zusätzlich die Maulkorbpflicht.