Beiträge von *Sascha*

    Das ist aber auch nur so eindeutig, wenn man sich die Extreme rauspickt. Und da mag es vielleicht klar sein.

    Das ist doch immer so, dass es Grauzonen gibt. In einem Wesenstest oder einer Begutachtung wird geprüft, ob ein Hund in bestimmten Situationen ein gesteigertes Aggressionsverhalten oder eine gestörte aggressive Kommunikation aufweist. Diese Situation werden genau beschrieben und eine entsprechende Bewertung vorgenommen. Auf dieser Grundlage könnte dann entschieden werden, welche Auflagen sinnvoll sind und ob zusätzlich eine Einstufung als gefährlicher Hund stattfinden sollte. Ganz wichtig finde ich dabei aber, dass sowohl Auflagen als auch Einstufung reversibel sein müssen, wenn sich das Verhalten des Hundes und die Führung durch den Hundehalter positiv und nachweisbar verändert haben.

    Nun geht es ans eingemacht, Dinge wie wesenstest und Einzug erfolgen mWn erst wenn der Hund weiterhin auffällt. Aber hier korrigiere mich gerne.

    Der Wesenstest ist in NDS (und ich glaube auch in allen anderen Bundesländern) Bestandteil einer Haltererlaubnis (vgl. §10, Absatz 1, Satz 2 NHundG).

    Eine Beschlagnahmung des Hundes muss erfolgen, wenn keine Erlaubnis zur Haltung vorliegt. Wird keine beantragt, kann auch keine vorliegen. Der Hund wird eingezogen und von der Behörde untergebracht. Spätestens wenn die Beschlagnahmung endgültig ist, verliert der ursprüngliche Halter sein Eigentum am Hund.

    Und ja, wenn der Hund dann den Rest seines Lebens unvermittelbar im TH sitzt, weil keiner sich den Hund mit Auflagen ans Bein binden will (gibt ja genug andere Auswahl), ist das für mich „Leben zerstört“.

    Ja nu, unser Tierheim nimmt die den Haltern nicht ab. So leicht ist es nicht

    Ich kenne das so, dass der Hund beschlagnahmt wird, wenn der Halter keine Haltererlaubnis beantragt oder bekommt. Theoretisch müsste der Halter dann weiter für die Kosten der Unterbringung aufkommen, praktisch läuft das wohl meist so, dass das Eigentum nach 6 Monaten vom unterbringenden Tierschutzverein übernommen wird. So laufen jedenfalls häufig die Verträge mit den Kommunen.

    Ich finde das eigentlich gar nicht so kompliziert. Nehmen wir einfach mal das Hundegesetz von Niedersachsen. Dort werden Hunde nach Vorfällen nach Aktenlage als gefährlich eingestuft (Wie schnell das gehen kann, haben hier ja schon einige Niedersachsen berichtet). Erst NACH der Einstufung findet dann ein Wesenstest statt und anhand dieses Wesenstests wird dann über die zu verhängenden Auflagen für den bereits als gefährlich eingestuften Hund entschieden. In Niedersachsen kannst du also z.B. einen gefährlichen Hund halten, der aber aufgrund seines Wesenstests sowohl von der Maulkorb- als auch der Leinenpflicht befreit ist! Trotzdem gilt der Hund Zeit seines Lebens als gefährlich. Der Halter braucht eine Haltererlaubnis der Behörde, sowie auch jeder Gassigänger. Man zahlt den erhöhten Steuersatz, verliert im Zweifel seine Wohnung und Versicherung etc.

    Würde man das Ganze nun einfach umdrehen und jeden Hund VOR einer Einstufung zum Wesenstest oder einer anderen Überprüfung schicken, dann könnten anhand dieser Überprüfung nicht nur die angemessenen Auflagen verhängt werden, sondern auch darüber entschieden werden, ob tatsächlich von dem Hund eine besondere Gefährlichkeit ausgeht oder ob der Vorfall z.B. auf eine fehlende Erziehung oder ein fehlendes Problembewusstsein zurückzuführen war. Es könnten dann entsprechende Auflagen gemacht werden, ohne dass eine Einstufung des Hundes mit allen rechtlichen Folgen erfolgt.

    Ich finde das Vorgehen in NDS korrekt, weil es um die Vermeidung einer unmittelbaren Gefahr geht. Was fehlt, ist, unberechtigte Einstufungen aufzuheben sowieso eine negative Überprüfung um diese schnelle Reaktion rückgängig zu machen. Sollte sich eine Einstufung als unangemessen zeigen müssten außerdem die Kosten auf den Melder ungelegt werden könnten um zu vermeiden dass gemeldet wird weil einem Nachbars Nase nicht passt.

    Nur was genau will man denn da vermeiden, wenn der Hund nach der Einstufung dann doch nur Auflagen zur Haltung erhält, jedoch keine zur Führung? Nach meiner Logik sollten Auflagen wie Leine, Maulkorb, Hundetraining, Sachkundenachweis, Hundeführerschein etc. doch als mildere Mittel vor einer Einstufung stehen. Eine Einstufung führt automatisch zu einer anderen rechtlichen Situation und nicht selten zu Komplikationen in der Haltung (alleine eine Urlaubsbetreuung oder Krankheitsvertretung wird schon zu einer Herausforderung). Verbietet dein Mietvertrag gefährliche Hunde oder hat man irgendeine dumme Vorstrafe, dann kann sogar die Haltung selbst gefährdet sein. Und das für einen Hund, der nach dem Wesenstest u. U. auch jetzt schon ganz frei von Auflagen durch die Gegend laufen darf?

    Ja differenzieren waer nett. Das ist aber einfach nicht machbar und ich ganz persoenlich finde auch, dass es doch wichtigeres gibt :nixweiss:

    Sowas fuehrt mAn einfach viel zu weit.

    Ich finde das eigentlich gar nicht so kompliziert. Nehmen wir einfach mal das Hundegesetz von Niedersachsen. Dort werden Hunde nach Vorfällen nach Aktenlage als gefährlich eingestuft (Wie schnell das gehen kann, haben hier ja schon einige Niedersachsen berichtet). Erst NACH der Einstufung findet dann ein Wesenstest statt und anhand dieses Wesenstests wird dann über die zu verhängenden Auflagen für den bereits als gefährlich eingestuften Hund entschieden. In Niedersachsen kannst du also z.B. einen gefährlichen Hund halten, der aber aufgrund seines Wesenstests sowohl von der Maulkorb- als auch der Leinenpflicht befreit ist! Trotzdem gilt der Hund Zeit seines Lebens als gefährlich. Der Halter braucht eine Haltererlaubnis der Behörde, sowie auch jeder Gassigänger. Man zahlt den erhöhten Steuersatz, verliert im Zweifel seine Wohnung und Versicherung etc.

    Würde man das Ganze nun einfach umdrehen und jeden Hund VOR einer Einstufung zum Wesenstest oder einer anderen Überprüfung schicken, dann könnten anhand dieser Überprüfung nicht nur die angemessenen Auflagen verhängt werden, sondern auch darüber entschieden werden, ob tatsächlich von dem Hund eine besondere Gefährlichkeit ausgeht oder ob der Vorfall z.B. auf eine fehlende Erziehung oder ein fehlendes Problembewusstsein zurückzuführen war. Es könnten dann entsprechende Auflagen gemacht werden, ohne dass eine Einstufung des Hundes mit allen rechtlichen Folgen erfolgt.

    Und auch bei einem Biss gegen einen Biss wir überprüft warum der Hubd gebissen hat, oder?

    Tatsächlich eher OB er gebissen hat. Ist der Biss nachzuweisen, gibt es nur sehr enge Grenzen, wann der Biss nicht zu einer Gefährlichkeitseinstufung führen darf. Da liegt aber sehr viel im Ermessen der entscheidenden Behörde.

    Und nein, auch die Verletzung eines Artgenossen unter bestimmten Motivationslagen ist nichts grundsätzlich Unnatürliches.

    Und dabei ist es mir egal, ob die Schädigung gegen einen Hund, Wildtier oder Menschen gerichtet war.

    die Auflagen sind da halt für die Gesellschaft der sicherere Weg.

    Gehen wir mal davon aus, der Hund hat im eigenen eingezäunten Garten die Katze des Nachbarn verletzt oder schlimmer. Welchen Sinn hat es zu verlangen, dass dieser Hund nur noch an kurzer Leine und mit Maulkorb ausgeführt wird? Warum muss ein Hund, der Hasen jagt, einen Wesenstest ablegen, der eigentlich nur überprüft, ob der Hund eine Gefahr für Menschen darstellt und bis dahin in der Innenstadt einen Maulkorb tragen?

    Mir geht es keinesfalls darum, dass man an bestimmte Hunde keine Auflagen koppeln sollte, das macht absolut Sinn und zwar auch nach Halterwechsel. Aber es macht für mich keinen Sinn diese Auflagen nicht individuell an die Problematik anzupassen und entsprechende Nachweise zu fordern, um Auflagen auch wieder aufzuheben.

    Häufig ist der Weg eines gefährlichen Hundes nämlich der, dass er diesen Stempel durch eine unzureichende Erziehung oder Aufsicht erhält und dann mehr oder weniger unvermittelbar im Tierheim oder einer anderen Einrichtungen landet. Es sind ja nicht nur die Auflagen Leine, Maulkorb, erhöhte Einzäunung. Jeder, der den Hund ausführt muss entsprechende Nachweise erbringen und eine Genehmigung der Behörde erhalten, dazu kommen erhöhte Steuern und Versicherung. Und alles das nur, weil der Vorbesitzer den Hund nicht an die Leine nehmen wollte oder keinen Bock hatte, sein Grundstück ordentlich einzuzäunen. Das ist es, was mich ärgert, dass es am Ende der Hund ist, der diese Einstufung weiter ausbadet.

    Ich fände es gut, wenn diese Aufteilung der Hunde weniger in gut und böse passieren würde, sondern man einfach bei Auffälligkeiten eines Hund-Halter Gespanns entsprechende Auflagen macht

    Ich kenne mich da nicht aus. In Deutschland ist es also so, dass der Hund erst eine offizielle Einstufung "gefährlich" bekommt/bekommen muss (z.B. je nach Kommune / Stadt verbunden mit höheren Steuern, nur Erwachsene dürfen ihn führen mit einwandfreiem Führungszeugnis etc.) und dann erst sind Auflagen wie Maulkorb- oder Leinenpflicht möglich? Also eine Behörde kann nicht "nur" eine solche Auflage erteilen?

    Das ist tatsächlich von Bundesland zu Bundesland sehr verschieden. In einigen Bundesländern werden durchaus auch Auflagen verhängt, ohne dass eine Gefährlichkeitseinstufung erfolgt, in anderen erfolgt die Einstufung sehr schnell und ist dann mit den entsprechenden starren Auflagen gekoppelt. Mein Gefühl ist, dass gerade die Bundesländer, die sich von den Listen verabschiedet haben, dieses System der gut/böse-Unterteilung verfolgen, während es bei den Ländern mit Listen eher noch die Unterteilung in die bösen Listenhunde und die anderen Hunde gibt, die dann auch entsprechend seltener als gefährlich mit allem PiPaPo eingestuft werden und es dann erstmal nur bei Auflagen bleibt.

    Ich finde Einstufungen ja generell schwierig, weil sie dem Hund dauerhaft anhaften, auch wenn dieser schon lange den Halter gewechselt hat oder im Tierheim sitzt. Ich fände es gut, wenn diese Aufteilung der Hunde weniger in gut und böse passieren würde, sondern man einfach bei Auffälligkeiten eines Hund-Halter Gespanns entsprechende Auflagen macht oder auch bei Notwendigkeit Überprüfungen veranlasst, die dann zu Auflagen führen können.

    Aber von gleich in den Urlaub kann man doch auch nicht wirklich sprechen. In diesem Fall (Ausland) kann der Urlaub ja frühestens ab der 15./16. Woche geplant gewesen sein. Wenn der Welpe mit der 8. Woche kam, dann geht es etwa 2 Monate nach Einzug in den Urlaub und ob das dann eine hohe Belastung darstellt, hängt doch ganz stark von der Art des Urlaubs und der Art uns Länge der Anreise ab.

    Ich fand es tatsächlich auch erst bisl komisch, aber habe dann überlegt, dass wir doch auch schon mit dem gerade 4 Monate alten Hund meiner Freundin in Dänemark waren damals. Also je nachdem finde ich so einen Sommerurlaub mit Junghund gar nicht so ungewöhnlich.