Beiträge von *Sascha*

    Ich finde die Aussage seltsam, daß man die Hunde die Rangordnung untereinander mit Kampf klären lassen müsse.

    Hm, ich hab eher das Gefühl, das harmoniert halt nicht wirklich bei den beiden Hunden, denn was genau sollten sie denn klären? Ich Chef, Du nix? Also meine Hundeteams haben nie so gelebt, da war Dominanz immer situativ.

    KLar, wenn ein Hund das Machtwort des eines partout nicht respektieren will - dann ist dem aber vieles vorausgegangen und was soll eine Rauferei da tatsächlich ändern?

    Also meine Hunde dürfen sich nicht raufen, um da irgendwas zu klären.

    Nun werden diese Hunde aber ganz anders gehalten und leben eben nicht im engen Sozialkontakt mit ihren Menschen. Für den Job, den diese Hunde tun, ist es absolut elementar, dass sie Beziehungen, Streitigkeiten und Hierarchien eigenständig klären können. Die leben ja als gewachsener hündischer Sozialverband mit ihrer Herde und eben ohne eine beständige menschliche Einflussnahme.


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    Übrigens neigen insbesondere HSH in Raufereien nicht zu unbesonnenem überreiztem Verhalten, sodass es tatsächlich eher seltener vorkommt, dass sie im Affekt in eine menschliche Hand beißen, die zwischen die Fronten gerät.

    Ich hatte das mal mit einem Cane Corso Rüden, der sich auf meinen angeleinten Kangal gestürzt hatte. Ich hatte dann den Cane Corso rechts im Nacken/Halsband und Timur links und konnte die tatsächlich halten bis paar Sekunden später Hilfe kam. ABER ich hätte da niemals reingefasst, wenn nicht beide Hunde einen Maulkorb auf gehabt hätten. Also nein, gerade bei zwei Hunden dieser Größenordnung UND in der gleichen Gewichtsklasse würde ich das immer erstmal laufen lassen, um dann im geeigneten Moment und am besten zu zweit einzugreifen.

    Ernsthaft?
    Du kannst dir den Vorfall auch gerne nochmal in allen Einzelheiten zu Gemüte führen.
    Nach Rottweiler-Attacke: Frau (52) starb im Spital - oe24.at

    Die Fau kämpfte 2 Monate im Krankenhaus um ihr Leben, aber nee, der Hund hatte sicher keine Tötungsabsicht. Laut Obduktion verstarb sie schließlich an Multiorganversagen INFOLGE ihrer schweren Verletzungen. Manchmal ist auch einfach so viel kaputt, dass man es nicht mehr reparieren kann.

    Die 52-jährige Frau starb nicht an einem Krankenhauskeim, sondern an den Folgen ihrer schweren Verletzungen. Die Enkel wurden mehrfach operiert.

    Und by the way die "Schuhattacke" konnte auch niemand anderes bestätigen.


    https://www.oe24.at/oesterreic…-tot-freispruch/608968982

    Wenn sich wie in diesem Fall ein fremder Hund einer Frau und ihren kleinen Enkeln nähert, halte ich das sogar für gar nicht so abwegig, wenn man da Angst bekommt und mit Gegenständen wirft, fuchtelt und auch zuschlägt. Ob das vernünftig ist, ist eine andere Frage, aber kein Mensch sollte in so einer Situation dann Angst haben müssen, von einem Hund dann angefallen, verfolgt und getötet zu werden.

    Dem Bericht zufolge, gab es ein klatschendes Geräusch WÄHREND die HH den Hund weggenommen hat. Also für mich (mag wieder Interpretation sein) wurde so gehandelt, nachdem die HHin am Hund war. Nicht davor. Und darauf hin hat der Hund zugepackt. Und da sehe ich definitiv einen Unterschied, wenn ein Mensch noch "nachtritt".


    Übrigens traue ich unseren Hunden ja einiges an Grips zu, wenn es zu ihrem Vorteil ist. Aber ich glaube kaum, dass der Hund aus Rache die Oma verfolgt, aufgespürt und erneut gebissen hat. Auch da fehlt einfach zu viel Info. Vor allem - wo waren da die Kinder? :nerd_face:

    Wenn das alles so gelaufen wäre, gäbe es keinen Freispruch...

    Das sagt die Tochter des Hundehalters, dass sie den Rottweiler bereits am Nackenfell gesichert hatte und wegführen wollte. Die Gegenseite kann sich ja nicht mehr äußern, die ist nämlich tot. Wie auch immer, der Hund konnte nicht gesichert werden, verfolgte dann die Frau und tötete sie. Sorry, aber mir fällt überhaupt gar kein Szenario ein, das ein solches hündisches Verhalten mir auch nur im Ansatz als angemessen erscheinen lässt.


    Dass die Tochter freigesprochen wurde, liegt daran, dass ihr keine Schuld nachgewiesen werden konnte. Laut Gutachtern war der Garten ausreichend gesichert = keine Fahrlässigkeit des Hundehalters. Alles was nach dem Ausbruch geschah, war dann nur noch Schadensbegrenzung. Die Nichtbeherrschung der Situation kann dann der Tochter auch nicht angelastet werden, da sie nicht fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde.

    Der Hund ist trotzdem gefährlich.

    Naja letztendlich ging es ja darum, dass doch niemand so viel Todessehnsucht hat, dass er einem fremden Rotti ein paar verpasst.

    Wenn sich wie in diesem Fall ein fremder Hund einer Frau und ihren kleinen Enkeln nähert, halte ich das sogar für gar nicht so abwegig, wenn man da Angst bekommt und mit Gegenständen wirft, fuchtelt und auch zuschlägt. Ob das vernünftig ist, ist eine andere Frage, aber kein Mensch sollte in so einer Situation dann Angst haben müssen, von einem Hund dann angefallen, verfolgt und getötet zu werden.

    Es ging hier ja eigentlich nur darum, dass Übergrifflichkeiten durchaus vorkommen können. Bei wem die wie häufig oder doch eher selten auftreten, ist da doch völlig irrelevant. Es ist jedenfalls nicht völlig aus der Welt gefallen, dass so etwas vorkommt. Auch das Hundehalter und ihre Hunde angegriffen werden kommt vor. Für mich hat das nur eher gar nichts mit dem Thema zu tun.

    Ja, kann sein, dass nach dem Rottweiler geschlagen wurde, kann auch gut sein, dass nicht und es sich um eine Schutzbehauptung handelt. Aber ob nun ein Schlag erfolgte oder nicht, das erklärt überhaupt gar nicht die Tötung eines Menschen.

    Wir wissen halt nicht, was genau passiert ist und werden es wohl auch nie erfahren, da die scheinbar einzige Zeugin eben auch die Angeklagte war. Für eine Verurteilung müsste ihr eine Schuld aber nachgewiesen werden und wenn sie einen halbwegs intelligenten Anwalt hat, dann wird sie sich eher nicht selbst belasten bzw. belastet haben.