McChris hatte vor längerer Zeit mal ein Beispiel angebracht: Angetrunkene junge Männer sind über einen Weidezaun zu den dortigen Pferden gegangen; Beim Versuch eines der dortigen Pferde zu Reiten hat sich einer der Männer verletzt, der Halter der Pferde war vollumfänglich für den Schaden verantwortlich.
Das ist doch das beste Bsp. dafür wie unmöglich es ist, seine Tiere so zu halten, dass man niemals haftet. Soll ich meine Pferde nun in einer abgeschlossenen Voliere halten?
Da eine Gefährdungshaftung aber auch erstmal gar nichts mit Fehlern oder Schuld des Halters zu tun hat, muss man sich darüber recht wenig Gedanken machen, sondern einfach nur eine Versicherung abschließen. Den Kopf schütteln darf man trotzdem. Ich mache mir Gedanken wenn ich gegen 823 bgb verstoße oder speziell Hund gegen paragraf 3, Satz 1 HundeG SH.