Wo ist denn der Unterschied zwischen Einstufung als gefährlich und lebenslang Auflagen. Um mal analog zum Mörderbeispiel zu bleiben.
Die Konsequenzen sind doch gleich und für mich ist das philosophisch. Man kann Dinge auch komplizierter machen als sie sind.
Der Unterschied ist die rechtliche Situation. Habe ich hier ja schon mehrfach geschrieben. Man braucht z.B. eine behördliche Erlaubnis zur Haltung des Hundes. In vielen Mietwohnungen sind gefährliche Hunde verboten. Die Hundesteuer erhöht sich um ein Vielfaches. Im Krankheits- oder Urlaubsfall musst du eine Betreuung organisieren, die die Berechtigung hat, einen gefährlichen Hund zu führen. Viele Haftpflichtversicherer versichern keine gefährlichen Hunde. Hast du einen solchen und dein Hund wird eingestuft, such dir erstmal einen neuen mit Vorschaden (gab ja einen Schaden bei der Einstufung). Hast du aus irgendwelchen dummen Gründen eine Vorstrafe, bekommst du gar keine Erlaubnis zur Haltung.. Manchmal ist auch die Zucht untersagt, bei Zuchthunden ziemlich blöd. usw.