Ja differenzieren waer nett. Das ist aber einfach nicht machbar und ich ganz persoenlich finde auch, dass es doch wichtigeres gibt
Sowas fuehrt mAn einfach viel zu weit.
Ich finde das eigentlich gar nicht so kompliziert. Nehmen wir einfach mal das Hundegesetz von Niedersachsen. Dort werden Hunde nach Vorfällen nach Aktenlage als gefährlich eingestuft (Wie schnell das gehen kann, haben hier ja schon einige Niedersachsen berichtet). Erst NACH der Einstufung findet dann ein Wesenstest statt und anhand dieses Wesenstests wird dann über die zu verhängenden Auflagen für den bereits als gefährlich eingestuften Hund entschieden. In Niedersachsen kannst du also z.B. einen gefährlichen Hund halten, der aber aufgrund seines Wesenstests sowohl von der Maulkorb- als auch der Leinenpflicht befreit ist! Trotzdem gilt der Hund Zeit seines Lebens als gefährlich. Der Halter braucht eine Haltererlaubnis der Behörde, sowie auch jeder Gassigänger. Man zahlt den erhöhten Steuersatz, verliert im Zweifel seine Wohnung und Versicherung etc.
Würde man das Ganze nun einfach umdrehen und jeden Hund VOR einer Einstufung zum Wesenstest oder einer anderen Überprüfung schicken, dann könnten anhand dieser Überprüfung nicht nur die angemessenen Auflagen verhängt werden, sondern auch darüber entschieden werden, ob tatsächlich von dem Hund eine besondere Gefährlichkeit ausgeht oder ob der Vorfall z.B. auf eine fehlende Erziehung oder ein fehlendes Problembewusstsein zurückzuführen war. Es könnten dann entsprechende Auflagen gemacht werden, ohne dass eine Einstufung des Hundes mit allen rechtlichen Folgen erfolgt.