Frankenthal: 11-jähriger auf dem Rad vom Hund gebissen.
POL-PDLU: (Frankenthal) - Fahrlässige Körperverletzung durch Hundebiss | Presseportal
Das Ding ist halt, solche Meldungen findet man regelmäßig. Im Presseportal häufig, wenn der Verursachende oder noch weitere Zeugen gesucht werden. Viele Bisse schaffen es auch gar nicht erst dahin und in die (überregionale) Presse noch seltener. Was dann tatsächlich in der Presse landet, das ist höchst selektiv und hängt auch davon ab, ob die Betroffenen selbst die Presse informieren.
So landete im Kreis Dithmarschen z.B.
- der Fall der Kangals, die einen Dackel totbissen, überregional in den Medien.
- der Fall wo ein paar Wochen später zwei Cane Corsos einen Hund totbissen nur im Regionalteil der Zeitung.
Beiträge von *Sascha*
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Geh bitte, wieso bist nicht gleich mit dem Beispiel der Dackelmixe gekommen die einen Menschen getötet haben...
Häh?? Du hast gesagt, es geht darum, dass die unterschiedlichen Hundetypen anders zubeißen und ich bringe ein Bsp. von eben genau einem Australien Shepherd, der sich im Gesicht einer Frau VERbissen hat und diese schwer verletzt hat. Was hat das mit Dackelmixen oder Tötungsfällen zu tun???
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Ja Krone, Heute, Oe24 ist Sensationspresse.
Der Unterschied beim Aussi ist, dass er zu gebissen und losgelassen hat.
Ich möchte das auf gar keinen Fall kleinreden. Das muss ganz schlimm für die beteiligten gewesen sein
Aber der Aussi hat sich nicht auf ein Kind gestürzt und sich in dem verbissen. Und das ist halt schon - meiner Meinung nach - der Unterschied in der ursprünglichen Verwendung/Genetik.
Aussi hat wohl verniedlicht gesagt die Klasse gehütet und dabei die ungehorsam, durch die Gegend gelaufenen Kinder "korrigiert".
Und der Staff hat das gemacht was er genetisch mitbringt. Zupacken und unten halten.
Du meinst, so wie der?
Dortmund: Hund beißt Frau ins Gesicht, Halter flüchtet – Frau schwer verletzt (t-online.de) -
Erst wurden diese gegen wehrhafte Huftiere eingesetzt und zwischenzeitlich missbraucht im Einsatz gegen Artgenossen
Aber jetzt dreht es sich ja im Kreis, da waren wir ja vor ein paar Seiten schon: wenn Bordercollies Menschen "hüten", Jagdhunde Objekte "jagen" etc als Ersatzbefriedigung, warum sollten dann für den Bullen-/Hundekampf gezüchtete Eigenschaften die einzigen sein, die sich nicht auf andere als die ursprünglich gedachten Lebewesen übertragen lassen?
Aber das sind ja alles Beispiele für fehlgeleitetes Beutefangverhalten. Wenn die Hunde im Pit kämpfen, ist die Motivation dann der Jagdtrieb?
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Nicht unbedingt. Es ist immer eine Abwägung zwischen der persönlichen Freiheit und dem Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft.
Schon. Aber die Rechtsauslegung in Deutschland ist da schon sehr eindeutig pro Sicherheitsbedürfnis. Du darfst als Normalperson halt keine AK47 besitzen, egal wie unbescholten du bist, wie gut du dich mit Waffen auskennst und wie bombensicher die bei dir persönlich wäre. Natürlich ist ein AmStaff keine AK47, aber käme es zu einem Verbot, ich wäre mir sehr sicher, dass das problemlos Bestand hätte, das zeigen ja z.B. auch die jetzt schon existierenden Kampfhundeverordnungen. Da ist dann im Zweifel einfach wenig rechtlicher Raum für "aber in einem guten Umfeld ist das unbedenklich", weil das potenziell falsche Umfeld deine persönliche Freiheit sticht.
Ich sage übrigens nicht, dass ich das alles so gut und richtig finde. Aber es ist meines Erachtens einfach die nackte Realität.Natürlich hat der Gesetzgeber einen größeren Spielraum, diesen Abwägungsprozess gesetzlich zu regeln. Aber es bleibt eben ein gesellschaftlicher Aushandlungsprozess, in dem eben nicht automatisch das Sicherheitsbedürfnis überwiegt. Sonst wären Alkohol und Zigaretten schon lange verboten.
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Ich hätte noch ein Update zu diesem Fall:
Märkisch-Oderland: Mann wird von vier Hunden gebissen und stirbt | rbb24
Leider hinter einer Paywall, aber allein der Teaser klingt unfassbar ...
Hunde-Angriff bei Seelow: Hundehalter provoziert in Worin vor Grundstück – Nachbarn in Angst | MMH (moz.de) -
Zumal rechtlich die körperliche Unversehrtheit des Menschen und auch sein Sicherheitsbedürfnis einfach schwerer wiegen als mein Wunsch, einen AmStaff zu halten.
Nicht unbedingt. Es ist immer eine Abwägung zwischen der persönlichen Freiheit und dem Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft.
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Schon am 30. September. Die meisten Presseberichte geben leider erstmal nur den Polizeibericht wieder. Die WAZ berichtet hinter einer Paywal von schwereren Verletzungen und einer Not-OP. Daher t-online verlinkt.
Düsseldorfer Polizeihund beißt Seniorin krankenhausreif (t-online.de)
Und der Polizeibericht dazu:
POL-EN: Polizeilicher Diensthund verletzt Fußgängerin | Presseportal
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Ich habe die Ausgangsfrage im Interview durchaus verstanden. Die Anwältin hat aber auch explizit erwähnt, dass eine Haftung nur bei nachgewiesener Fahrlässigkeit gegeben ist.
Das finde ich durchaus wichtig in Bezug auf die hier auch öfter (und oft verständlicherweise) kritisierte Gefährdungshaftung. Für den aktuellen Fall heißt das:
Entweder der Halterin können grobe Versäumnisse nachgewiesen werden, dann können die Angehörigen zivilrechtliche Forderungen geltend machen (wenigstens das, auch wenn das niemals eine Kompensation für den Verlust des Lebens sein kann) und die Halterin muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten.
Oder die groben Versäumnisse können nicht nachgewiesen werden, der Halterin wird angerechnet, dass der Hund (gesetzt des Falls, dass diese Schilderungen stimmen), gut gehalten, sozialisiert, bei der Begegnung angeleint war und sie alles in ihren Kräften Stehende getan hat, die Folgen des Angriffs zu minimieren. Dann muss sie sich nicht wegen fahrlässiger Tötung verantworten - und die geschädigten Angehörigen haben nicht die Möglichkeit, Forderungen geltend zu machen.
Beide Gedanken finde ich sehr schwierig, muss ich sagen. Hier wird für mich der Sinn an dem Konstrukt der verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung deutlich.
Interessieren würde mich, ob dass auch eine Rolle bei der juristischen Bewertung dessen, was grobe Fahrlässigkeit darstellt, eine Rolle spielt. Also ob es schon reicht, dass der Hund sich bei erhöhter Reizlage losreißen konnte. Das ist wirklich schwierig.
Ansonsten hab ich bei dem Interview ziemlich gemischte Gefühle, ein paar Aussagen sind mir mit Bezug auf den aktuellen Kontext schon übel aufgestoßen.
Ich kann beide Ansätze nachvollziehen.
Einmal ist es die Idee, dass derjenige, der der Allgemeinheit das Risiko tiertypischer Gefahren durch privat gehaltene Haustiere zumutet, eben verschuldensunabhängig für die entstehenden Schäden haftet.
Auf der anderen Seite die Idee, dass Haustiere zur menschlichen Gesellschaft und zum allgemeinen Lebensrisiko dazugehören, sodass ein Halter eben auch nur für die Schäden haftet, die er hätte verhindern können.
Beide Ansichten sind logisch erklärbar und haben Vor- und Nachteile.
Irgendwo habe ich mal eine schöne Übersetzung für grobe Fahrlässigkeit gelesen. "Grob fahrlässig ist es, wenn man sich selten dämlich verhält." Das passt ganz gut und der Nicht-Jurist kann sich darunter etwas vorstellen. Für die Haftungsfrage hat es keine Auswirkungen, ob man die Sorgfalt, fahrlässig, grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich außer acht lässt. Das hat "lediglich" Auswirkungen auf das Strafmaß. -
Der ÖKV hat sich zur Ausbildung von Elmo und den anderen Hunden des Haushalts geäußert. Danach wurde keiner der Hunde in einem ÖKV-Verein im Schutzdienst trainiert. 2020 wurde geschaut, ob sich Elmo für das Training eignen würde, er zeigte aber an einigen Beutespiele nur wenig Interesse, er zeigte nach Vereinsunterlagen dabei auch "durchwegs keine Aggressionen". Auch hätten weder Elmo noch einer der anderen Hunde im Verein je Auffälligkeiten gezeigt. Damit sind die Bilder erklärt und für eine inoffizielle Ausbildung fehlen bisher jegliche Anhaltspunkte.
Killerhund "Elmo" hatte keine offizielle Schutzhund-Ausbildung | PULS 24