Beiträge von *Sascha*

    Erst wurden diese gegen wehrhafte Huftiere eingesetzt und zwischenzeitlich missbraucht im Einsatz gegen Artgenossen

    Aber jetzt dreht es sich ja im Kreis, da waren wir ja vor ein paar Seiten schon: wenn Bordercollies Menschen "hüten", Jagdhunde Objekte "jagen" etc als Ersatzbefriedigung, warum sollten dann für den Bullen-/Hundekampf gezüchtete Eigenschaften die einzigen sein, die sich nicht auf andere als die ursprünglich gedachten Lebewesen übertragen lassen?

    Aber das sind ja alles Beispiele für fehlgeleitetes Beutefangverhalten. Wenn die Hunde im Pit kämpfen, ist die Motivation dann der Jagdtrieb?

    Nicht unbedingt. Es ist immer eine Abwägung zwischen der persönlichen Freiheit und dem Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft.

    Schon. Aber die Rechtsauslegung in Deutschland ist da schon sehr eindeutig pro Sicherheitsbedürfnis. Du darfst als Normalperson halt keine AK47 besitzen, egal wie unbescholten du bist, wie gut du dich mit Waffen auskennst und wie bombensicher die bei dir persönlich wäre. Natürlich ist ein AmStaff keine AK47, aber käme es zu einem Verbot, ich wäre mir sehr sicher, dass das problemlos Bestand hätte, das zeigen ja z.B. auch die jetzt schon existierenden Kampfhundeverordnungen. Da ist dann im Zweifel einfach wenig rechtlicher Raum für "aber in einem guten Umfeld ist das unbedenklich", weil das potenziell falsche Umfeld deine persönliche Freiheit sticht.

    Ich sage übrigens nicht, dass ich das alles so gut und richtig finde. Aber es ist meines Erachtens einfach die nackte Realität.

    Natürlich hat der Gesetzgeber einen größeren Spielraum, diesen Abwägungsprozess gesetzlich zu regeln. Aber es bleibt eben ein gesellschaftlicher Aushandlungsprozess, in dem eben nicht automatisch das Sicherheitsbedürfnis überwiegt. Sonst wären Alkohol und Zigaretten schon lange verboten.

    Ich kann beide Ansätze nachvollziehen.
    Einmal ist es die Idee, dass derjenige, der der Allgemeinheit das Risiko tiertypischer Gefahren durch privat gehaltene Haustiere zumutet, eben verschuldensunabhängig für die entstehenden Schäden haftet.
    Auf der anderen Seite die Idee, dass Haustiere zur menschlichen Gesellschaft und zum allgemeinen Lebensrisiko dazugehören, sodass ein Halter eben auch nur für die Schäden haftet, die er hätte verhindern können.
    Beide Ansichten sind logisch erklärbar und haben Vor- und Nachteile.

    Irgendwo habe ich mal eine schöne Übersetzung für grobe Fahrlässigkeit gelesen. "Grob fahrlässig ist es, wenn man sich selten dämlich verhält." Das passt ganz gut und der Nicht-Jurist kann sich darunter etwas vorstellen. Für die Haftungsfrage hat es keine Auswirkungen, ob man die Sorgfalt, fahrlässig, grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich außer acht lässt. Das hat "lediglich" Auswirkungen auf das Strafmaß.

    Der ÖKV hat sich zur Ausbildung von Elmo und den anderen Hunden des Haushalts geäußert. Danach wurde keiner der Hunde in einem ÖKV-Verein im Schutzdienst trainiert. 2020 wurde geschaut, ob sich Elmo für das Training eignen würde, er zeigte aber an einigen Beutespiele nur wenig Interesse, er zeigte nach Vereinsunterlagen dabei auch "durchwegs keine Aggressionen". Auch hätten weder Elmo noch einer der anderen Hunde im Verein je Auffälligkeiten gezeigt. Damit sind die Bilder erklärt und für eine inoffizielle Ausbildung fehlen bisher jegliche Anhaltspunkte.

    Killerhund "Elmo" hatte keine offizielle Schutzhund-Ausbildung | PULS 24

    https://www.google.com/url?sa=t&sourc…WrFY5NwfE29RLq5

    (Sticha)


    Etwas anstrengend aber durchaus interessant unter dem Aspekt presserummel und Auswirkungen

    Frage zu dem Interview, auch an die Österreicher hier: Gibt es in Österreich keine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung?

    Nein, die gibt es in Österreich tatsächlich nicht wie in Dtschl. Kann der Tierhalter belegen, dass er seine Sorgfaltspflichten nicht vernachlässigt hat, so haftet er auch zivilrechtlich nicht. (Ähnlich wie bei uns der gewerbsmäßige Tierhalter.)
    Im Interview ging es aber, glaube ich, um den strafrechtlichen Aspekt. Hier liegt auch in Dtschl. eine Strafbarkeit nur vor, wenn der Halter eben mindestens fahrlässig gehandelt hat. Wenn also andere verantwortungsvolle Hundehalter mit ähnlichen Fähigkeiten, wahrscheinlich auch keine anderen/besseren Entscheidungen oder Vorkehrungen getroffen hätten, so liegt keine Fahrlässigkeit vor. Entscheidend ist hier auch noch, ob die Sorgfaltspflichtverletzung ursächlich für den Vorfall war.

    Und *Sascha* Auch Dir widerspreche ich nicht (wiewohl ich echt noch nicht mitbekommen hätte, dass in vergleichbarer Situation dermaßen schnell auch mit Bezug auf andere Hunde im Haushalt vorgegangen worden wäre). Ich kritisiere das Verhalten der Behörden auch nicht mal. Aber es zeigt mMn schon die Atmosphäre, in der sich da gerade bewegt wird (u. A. mit der öffentlich gemachte Eilverfügung des Bürgermeisters persönlich).

    Ich weiß nicht, wie groß Naarn ist, aber es scheint ein eher beschauliches Örtchen zu sein? In kleinen Ortschaften haben Bürgermeister sehr viele (auch zwischenmenschliche) Funktionen.
    Ich denke, die Züchter werden ein Netzwerk haben, wo sie die Hunde und auch die Welpen schnell anderswo unterbringen konnten, es ist die einzige richtige Entscheidung und ich gehe auch davon aus, dass auch die restliche Familie diesen Ort verlassen wird. Ich hoffe sehr für sie, dass sie anderswo einen Neuanfang schaffen und auch, dass dieser nicht hundelos sein muss.


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    Auch hier im Thread merkt man es ja teils, das drängende Suchen nach einer anderen Erklärung als „den Hund hat was auch immer so getriggert, dass es ihn in dazu gebracht hat, zielgerichtet zu töten, ohne dass es seiner Halterin noch möglich gewesen wäre auf ihn einzuwirken.“ Es scheint ganz schwer zu sein, hinzunehmen, dass das bei der Haltung eines domestizierten Raubtiers tatsächlich passieren kann. Mit einer ganz, ganz geringen Wahrscheinlichkeit, aber es liegt im Bereich des Möglichen.

    Auch ich sehe diesen Vorfall einfach als ein riesengroßes Unglück an, als ein Unglück, von denen einfach niemals alle verhindert werden können. Trotzdem interessiert es mich unter welchen Faktoren dieses Unglück entstehen konnte, nicht weil sie verhinderbar wären, sondern weil das Wissen über Zusammenhänge, auch wenn sie eine Verkettung vieler unglücklicher Umstände gewesen sind, helfen, solche Vorfälle besser zu verstehen und ja evtl. auch dazu führen, dass man selbst einige Dinge anders betrachtet.

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    Und von da ist der Schritt zum Gedanken an „präventiven“ Tötung halt nicht mehr so weit. Wie es bei Einführung der Listen ja auch gewesen ist. Und in diesem Kontext wurde die Frage hier ja auch schon aufgeworfen, was „mit diesen Welpen“ nun passieren soll.

    Vielleicht sind einige Welpen sowieso schon vergeben und ansonsten hoffe ich einfach, dass die Züchter im Verband ein entsprechendes Netzwerk haben, dass sie die Welpen schon untergebracht bekommen. Zum Glück war es ja zumindest nicht der Wurf des Rüden.
    Im Moment stelle ich tatsächlich eher einen Trend fest (mein Gefühl), dass die Länder, die sich bewusst gegen Listen entschieden oder diese bewusst abgeschafft haben, nicht so schnell wieder dahin zurückkommen, selbst wenn nach schwereren Vorfällen diese Diskussionen aufploppen. Auch aktuell nehme ich eher die Überlegungen bzgl. einer erweiterten Sachkunde (rasseunabhängig) wahr oder eine Überlegung, die Leinen- oder Maulkorbpflicht zu überprüfen und evtl. auszuweiten (auch zunächst mal rasseunabhängig). Die Fachpolitiker, die sich heute in den Ausschüssen mit den Hundegesetzen beschäftigen, sind viel umfangreicher informiert und in der Thematik drin, als sie es damals waren und was fachfremde Politiker in den Medien an Thesen verlauten lassen, das spielt im Gesetzgebungsprozess nur sehr selten eine Rolle.


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    Das ist übrigens genau das, was ich meine, wenn ich schreibe, dass mich Meinungsbildung vor dem Hintergrund eines Pressegewitters erschreckt.

    Danke! Da sollte sich jeder kritisch prüfen. Die eigene subjektive Meinung, das eigene Gefühl ist keine Grundlage für ein tragbares Argument.

    Da geht es aber darum, dass die Fähigkeit der Halter infrage gestellt wird, ihre Hunde sicher zu führen.

    Nachvollziehbar, aber in dieser Schnelligkeit und Weise doch ungewöhnlich. Die Führerin des angreifenden Hunds ist wohl noch im Krankenhaus. Die Verfügung trifft also gerade unbeteiligte Hunde (was vorkommen kann, auch in Deutschland, das weiß ich) und eine am Hergang unbeteiligte Person. Binnen eines Werktags. Das habe ich in dieser Form bisher noch nicht mitbekommen.

    Das ist eigentlich bei schwereren Vorfällen recht üblich, dass sofort Anordnungen der Behörde zur Gefahrenabwehr ergehen. Bei der schwere des Vorfalls hätte mich auch eine Sicherstellung aller Hunde nicht gewundert. Wie gesagt, es geht hier ja in erster Linie darum, dass eine Gefährdung durch ein fahrlässiges Verhalten der Hundehalter nicht ausgeschlossen werden kann. Dass die Behörden dies einvernehmlich und in Absprache mit dem Halter tun, spricht imho wieder FÜR die Verhältnisse, in denen die Hunde gehalten werden. Aber die Behörde muss eben erstmal sicherstellen, dass eine weitere Gefährdung ausgeschlossen werden kann.