Beiträge von *Sascha*

    Bisher gibt es lediglich Ermittlungen. Ob überhaupt eine Fahrlässigkeit vorlag, wird erst ein Gericht entscheiden.

    Die Halterinnen sind keine Monster. Das war eine unfassbare Tragödie und auch auf grober Fahrlässigkeit basierend. Sie werden ihre Strafe erhalten.. so oder so. Aber ich halte es für völlig normal, das man trotzdem hofft und versucht das Beste für sich daraus zu machen. Das ist menschlich

    Ich halte die Halterinnen auch nicht für Monster, aber jetzt "das Beste für sich" daraus zu machen mag menschlich sein, für mich hat es einen faden Beigeschmack.

    Das "jetzt" ist nicht etwas, das durch die Halter beeinflussbar ist. Deswegen finde ich es nicht angemessen, ihnen daraus Vorwürfe zu machen. Sie MÜSSEN jetzt Widerspruch einlegen, sonst ist die Frist dafür abgelaufen. (Wenn ich davon ausgehe, dass die Frist in Österreich die gleiche ist wie in Dtschl.) Daraus zu schlussfolgern, dass den Haltern dies nicht evtl. sogar unangenehm sein könnte, ist einfach unfair.

    Es ist ja auch nicht so, dass wir das entscheiden müssen, ob eine Person, deren Hund einen Menschen getötet hat, irgendwann in ihrem Leben noch einmal einen Hund halten darf. Österreich ist ein Rechtsstaat, also ist es folgerichtig, dass der Anwalt Widerspruch gegen einen solchen Verwaltungsakt einlegt und die Anordnung entsprechend geprüft wird.
    Ich halte sie auch für voreilig, da ich mir nicht vorstellen kann, dass innerhalb weniger Tage nach einem solchen Vorfall eine so weitreichende Entscheidung (ein Menschenleben ist lang) ausreichend geprüft werden konnte.

    Und genau an dieser Stelle ist es ja ein Problem, denn

    Welche Berufsgruppe sollte sonst eine entsprechende anerkannte Ausbildung und wissenschaftliche Expertise vorweisen können und hauptsächlich konsultiert werden?

    Vielleicht sorry ernsthaft in der Wissenschaft tätige Leute? Die wissenschaftliche Ausbildung von Tiermediziner:innen ist leider...naja es ist schwierig und führt wir man sieht zu Konflikten. Würde eher in diesem Bereich publizierende Verhaltensbiologen zu Rate ziehen!

    Ich stimme dir zu!
    Ich gebe nur zu bedenken, dass es schwierig sein könnte, eine ausreichende Auswahl an Experten in Deutschland mit entsprechender Expertise zu finden. Wie viele Verhaltensbiologen hat Deutschland, die speziell zum Verhalten von Haushunden publizieren und lehren?

    Ein auf Verhalten spezialisierter Tierarzt sollte aufgrund seiner Ausbildung eine entsprechende Expertise vorweisen können. Kann er das nicht, dann ist das ein Problem. Das war meine Aussage.

    lebenslang und landesweit, rasseunspezifisch? -- und zwar durch den Bürgermeister der Stadt) bleibt ja unanfechtbar bestehen

    Darf das ein Bürgermeister wirklich einfach entscheiden? Ich hätte das nicht zu Bürgermeister-Befugnissen gezählt. Hat ja was von einem totalitärem Diktator (ohne was runter spielen zu wollen)

    Welche Befugnisse ein Bürgermeister hat, hängt vom jeweiligen Bundesland ab (Deutschland). Er ist aber immer Teil der Verwaltung und hat daraus resultierend unterschiedliche Befugnisse und Aufgaben.
    Man kann aber immer Rechtsmittel einlegen, so wie hier ja auch geschehen. Der Vergleich mit einer Diktatur ist daher nicht zulässig (Da sollte man bitte genau bleiben).

    Radikal weltfremden "Positiv Fundamentalismus" gibt es meines Erachtens hauptsächlich bei den veterinärmedizinischen Verhaltenstherapeut:innen,

    Und genau an dieser Stelle ist es ja ein Problem, denn

    Zitat

    und da wird es teils gefährlich. Sobald man ein Abbruchsignal z.B. lehrt, befindet man sich potenziell in Gefahr, seine Zulassung als Trainerin zu verlieren. Diese Berufsgruppe wird viel zu häufig bei weitreichenden Gesetzesänderungen konsultiert, das betrifft sowohl Deutschland als auch Österreich.

    Welche Berufsgruppe sollte sonst eine entsprechende anerkannte Ausbildung und wissenschaftliche Expertise vorweisen können und hauptsächlich konsultiert werden?

    Selbst wenn der Postbote hätte anklopfen und auf ein Herein hätte warten müssen und selbst wenn der Hund bereits bellend vor der Tür saß. Ein Hund darf in einer solchen Situation nicht beißen. Tut er das, wird er offiziell als gefährlich betrachtet und hätte auch vorher schon entsprechend gesichert werden müssen. Warnschilder, Schleuse, abgeschlossene Türen, Maulkorb, Leine etc., da gibt es viele Möglichkeiten. Können wir alle doof finden, ist aber Gesetzeslage.

    Wir Hundehalter müssen froh sein, dass der Gesetzgeber grundsätzlich erstmal davon ausgeht, dass Hunde nicht zubeißen und solange unser Hund nicht auffällig wird, können wir unser Leben eben so leben und wissen nichts davon, was eine kleine Unachtsamkeit für Hund und Halter ordnungsrechtlich bedeuten könnte. Denn wird ein Hund auffällig, dann wird er eingestuft (zumindest in einigen BL wie Niedersachsen fast unumgänglich), denn alleine die Tatsache, dass der Hund gebissen hat, begründet die Annahme der Gefährlichkeit. Der Gesetzgeber akzeptiert keine beißenden Hunde. Einzige Ausnahme, sie haben sich, ihren Halter oder dessen Eigentum angemessen verteidigt.

    Glaubt hier wirklich jemand der Postbote hätte das Büro betreten wenn er durch die Glastür einen zeternden DSH gesehen hätte?

    Ich glaube, dass ein zeternder DSH in einem Büro eher nicht geduldet wäre. Und wenn aus welchen Gründen auch immer doch, in der Regel entsprechende Warnhinweise angebracht und/oder der Hund besser gesichert wäre.
    Es ist einfach schwierig sich zu überlegen, was der Postbote wohl gedacht haben könnte. Vllt hat er auch einfach gar nicht viel gedacht. Ich kann doch nicht mein eigenes Denken und Handeln auf evtl. hundeunkundige Menschen übertragen und Beispiele, wo auch große Hunde von unkundigen Menschen falsch eingeschätzt wurden und sich dadurch gefährliche Situationen ergaben, die gibt es ja zuhauf.

    Ich sehe also weder die Einsicht, dass das Verhalten der Hundehalterin fehlerhaft gewesen sein könnte, noch die Erkenntnis, dass der Hund sich nicht gesellschaftskonform verhalten hat. Also sind Auflagen hier nicht nur angemessen, sondern auch angezeigt.

    Aber es ist doch gar nicht die Halterin, die hier geschrieben hat. :ka:

    Ja natürlich, deswegen hatte ich auch Schwierigkeiten zu schreiben, was ich meine, da die eigentliche Halterin das ja durchaus ganz anders sehen kann als Daktari oder andere User hier. Es geht aber ja um die Bewertung dieser Situation durch andere Hundehalter und die sich daraus ergebenden ordnungsrechtlichen Konsequenzen.