Beiträge von *Sascha*

    Motja
    Ja, ich ärgere mich auch häufig über den ein oder anderen unerzogenen Kleinhund und seinen Halter, der sich nicht zu benehmen weiß, weil er es als normal empfindet, dass sein kleiner Hund sich an den unmöglichsten Stellen völlig daneben benehmen darf.

    ABER es gibt auch so viele super erzogene und gut geführte Kleinhunde, deswegen wird es schnell unfair, wenn man sich mal wieder ärgert.
    Ich wünsche mir einfach, dass alle Hundehalter, egal ob Kleinhund oder Großhund, auf ihre Hunde achten, sie Ernst nehmen, gut erziehen und sie zu unauffälligen Begleitern machen.

    Ich glaube nicht, dass mein Hund die Schutzbedürftigkeit von Beutetieren erkennt. Fände ich auch ziemlich degeneriert, wenn er das täte.
    Innerhalb des Sozialverbands, klar, da können es manchmal auch die üblichen Beutetiere sein, wenn es dazu gehört, dann gehört es dazu. Man darf nur nicht den Fehler machen, zu denken, dass Hunde nicht auch den menschlichen Nachwuchs erziehen würden, wenn man sie lassen würde.
    Was halt eher seltener thematisiert wird ist, dass außerhalb dieses Sozialverbandes eben je nach Hundetyp ganz andere Spielregeln gelten können. Da wird wohl eher nach gefährlich oder ungefährlich sortiert. Und natürlich werden dabei häufig, die von uns als schutzbedürftig wahrgenommenen Menschen und Hunde bei entsprechender Sozialisierung als ungefährlich für den eigenen Sozialverband eingestuft und entsprechend damit umgegangen.

    Immerhin ist der Hund in der Verantwortlichkeit seines Halters, und dieser muss gewährleisten, dass sein Hund in dieser Situation, welcher alleine der Hundehalter so gestaltet hat, eben auch so reagiert, wie Menschen das dann erwarten - gelassen und friedlich.

    Ich finde jeden einzelnen Fall bei dem jemand zu Schaden kam schlimm, wo der Grund unbedachtes Handeln des Hundehalter war (wozu nicht nur zufällige Unachtsamkeit gehört, sondern eben auch die Erwartung an das Umfeld, sich so zu verhalten wie es für den individuellen Hund erforderlich ist).

    Ich finde die Erwartungshaltung zu hoch, dass jegliches unbedachtes Handeln von Menschen ausgeschlossen werden kann. Fehler passieren. Entscheidend ist, dass man daraus lernt und bewusster mit solchen Situationen umgeht.

    Hektorine
    Das ist wirklich schlimm. Unverständlich wie sowas immer wieder vorkommen kann und wieso da regelmäßig so geschlampt werden kann bei der Sicherung der Hunde und der Öffnung des Parks.

    Ein Hund, der nach vorne gegangen ist und einen Menschen gebissen hat, ohne dass er bedrängt worden ist. Das ist für mich "so ein Hund", den ich besser sichern würde und mich nicht darauf verlassen würde, dass sich andere Menschen angepasst verhalten.

    ohne dass er bedrängt worden ist - genau dieses wichtige Detail wäre gut zu wissen :ka:

    Ein Bedrängen wäre eine Situation, in der der Hund nicht mehr ausweichen kann. Also z.B. angebunden ist oder sich bereits in eine Ecke des Raums zurückgezogen hat.

    Aber dass eine Behörde aus diesem erstmaligen Vorfall, wegen dem KEINER der hier Anwesenden auch nur an einen Arzt gedacht hätte einen gefährlichen Hund konstruiert ist und bleibt lächerlich, unangemessen

    Ja, ist aber in manchen Bundesländern Gesetzeslage und betrifft alle Hunde und Halter. Kann man doof finden, finde ich auch, hat aber eben nichts damit zu tun, dass es in diesem Fall "die Falschen" trifft. Zumal ich das schon recht heftig finde, wenn ein Hund einen eintretenden Menschen direkt so angeht. Hätte ich so einen Hund, dann würde ich das nicht runterspielen.

    Ich fand den Ort, an dem der Hund angebunden war, einfach völlig daneben. Allerdings tatsächlich eher wegen der Kunden (die ja auch Angst haben können). Der Hund hatte damit augenscheinlich erstmal kein Problem. Einen Hund außerhalb des eigenen Einwirkungsbereich in der Öffentlichkeit anzubinden ist so oder so mMn fahrlässig.
    Mir ging es aber jetzt darum, dass ich auch bei einem großen Hund nicht automatisch davon ausgehen kann, dass die Menschen Abstand halten, sondern dass das Setting eben ausschlaggebend war. Wenn da ein Hund direkt im Eingangsbereich angebunden ist, dann geht man davon aus, dass er freundlich ist und nicht beißt.

    Zum Thema "Ernst nehmen von Hunden", gerade heute beobachtet. Ein Labrador direkt vor dem Eingang des Supermarktes angebunden (zwischen den Verkaufspflanzen). Eine Kundin kommt und parkt ihren Einkaufswagen direkt neben dem Hund und läuft ohne mit der Wimper zu zucken am Hund vorbei und dort hin und her und beschäftigt sich mit den Pflanzen. Der Hund war nett, also soweit kein Problem, aber ein besonderer Respekt großen Hunden gegenüber war eben auch nicht zu erkennen. Bzgl. des Settings wäre es halt einfach nur die Schuld des Besitzers gewesen, wäre die Kundin vom Hund belästigt worden.

    Ist halt die Frage, ob man die Verordnung so gestalten kann, dass Hundehaltung nur bis Anzahl x und Größe y gestattet ist.

    Das geht. Ebenso ist es möglich eine Haltung vorläufig zu untersagen oder an bestimmte Bedingungen zu knüpfen.

    Die Behörde ist mit ihrer kompletten und lebenslangen Untersagung der Hundehaltung schon wenige Tage nach dem Vorfall mMn komplett über das Ziel hinaus geschossen. Die Hunde zu beschlagnahmen und bis zur Klärung ein vorläufiges Hundehaltungsverbot auszusprechen, hätte die gleiche Wirkung entfaltet und wäre bis zur endgültigen Entscheidung das angemessenere Mittel gewesen.

    BieBoss Nein, natürlich WEISS ich das nicht. Ich habe die Infos aus den Zeitungsartikeln und ich spreche auch nicht das Urteil, das darf gern ein anderer tun.

    Trotzdem habe ich Gedanken und Emotionen dazu und mir ist dabei völlig egal, ob so ein Widerspruch rechtlich Sinn macht. Hier werden laufend Schlüsse gezogen wofür es erstmal keine Beweise gibt, das ist in einer Forendiskussion doch normal. Dass die Halter schlimm traumatisiert sind und es die nächsten Jahre ach so schwer haben werden ist auch nur eine Vermutung. Naheliegend, weil man von sich selbst auf andere schließt. Aber nicht unbedingt zutreffend.

    Ich finde es nicht nachvollziehbar auf Hundehaltung zu pochen, wenn vor wenigen Wochen genau dadurch ein Mensch getötet wurde. Ich finde es pietätlos, unangebracht und es macht auf mich den Eindruck, dass Einsicht und Reue fehlt. Das darf ein anderer gern nüchterner betrachten und alle Register des Rechtssystems ziehen, richtiger wird es damit für mich nicht.

    Niemand pocht auf eine Hundehaltung. Der Widerspruch ist lediglich notwendig, damit die MÖGLICHKEIT, dass irgendwann unter Umständen vllt wieder ein Hund gehalten werden darf, bestehen bleibt. Die Frist ist eben gesetzlich vorgegeben, dafür können die Halter nichts. Die Behörde hätte mit ihrer endgültigen Entscheidung auch einfach warten können, bis eine juristische Aufklärung des Vorfalls erfolgt ist und bis dahin ein vorläufiges Verbot anordnen können. Ebenso halte ich es eher für unwahrscheinlich, dass sie selbst innerhalb weniger Tage direkt nach dem Vorfall den Vorfall insoweit aufklären konnte, dass ein lebenslanges Hundehaltungsverbot angemessen ist.

    Diese Diskussion dreht sich überhaupt nicht um die Frage, ob ein lebenslanges Hundehaltungsverbot schlussendlich angemessen ist. Der Dissenz besteht lediglich bzgl. der Frage, ob eine solche Entscheidung bereits wenige Tage nach einem Vorfall getroffen werden darf, ohne dass zu diesem Zeitpunkt der Vorfall juristisch oder verwaltungsrechtlich aufgeklärt werden konnte.