Ja, das ist so, ich hab doch auch nichts anderes behauptet.
Ich will nur sagen dürfen, dass wenn so war, eben auch der andere Part dazu beigetragen hat, dass passiert ist, was passiert ist. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Und ich gehe sogar noch weiter und würde mir wünschen, dass sowas tatsächlich auch berücksichtigt würde.
Das ist mMn auch nicht der Knackpunkt hier in der Diskussion. Sondern die Aussage, dass der Vorfall nicht passiert wäre, wenn der Postbote sich anders verhalten hätte und deswegen die Auflagen nicht gerechtfertigt sind, zumal der Hund ja zu klein wäre, um einen ernsthaften Schaden anzurichten.
Es fehlt das Bewusstsein dafür, dass die Halterin selbst einen Fehler gemacht hat, stattdessen ist derjenige "Schuld", der gebissen wurde. Der Gesetzgeber sieht das aber anders, auch wenn es dem eigenen Gerechtigkeitsempfinden zuwider läuft.
Dazu kommt, dass die Situation heruntergespielt wird, weil der Hund so klein sei. Auch dies sieht der Gesetzgeber anders.
Ich sehe also weder die Einsicht, dass das Verhalten der Hundehalterin fehlerhaft gewesen sein könnte, noch die Erkenntnis, dass der Hund sich nicht gesellschaftskonform verhalten hat. Also sind Auflagen hier nicht nur angemessen, sondern auch angezeigt.