Beiträge von *Sascha*

    Glaubt hier wirklich jemand der Postbote hätte das Büro betreten wenn er durch die Glastür einen zeternden DSH gesehen hätte?

    Ich glaube, dass ein zeternder DSH in einem Büro eher nicht geduldet wäre. Und wenn aus welchen Gründen auch immer doch, in der Regel entsprechende Warnhinweise angebracht und/oder der Hund besser gesichert wäre.
    Es ist einfach schwierig sich zu überlegen, was der Postbote wohl gedacht haben könnte. Vllt hat er auch einfach gar nicht viel gedacht. Ich kann doch nicht mein eigenes Denken und Handeln auf evtl. hundeunkundige Menschen übertragen und Beispiele, wo auch große Hunde von unkundigen Menschen falsch eingeschätzt wurden und sich dadurch gefährliche Situationen ergaben, die gibt es ja zuhauf.

    Ich sehe also weder die Einsicht, dass das Verhalten der Hundehalterin fehlerhaft gewesen sein könnte, noch die Erkenntnis, dass der Hund sich nicht gesellschaftskonform verhalten hat. Also sind Auflagen hier nicht nur angemessen, sondern auch angezeigt.

    Aber es ist doch gar nicht die Halterin, die hier geschrieben hat. :ka:

    Ja natürlich, deswegen hatte ich auch Schwierigkeiten zu schreiben, was ich meine, da die eigentliche Halterin das ja durchaus ganz anders sehen kann als Daktari oder andere User hier. Es geht aber ja um die Bewertung dieser Situation durch andere Hundehalter und die sich daraus ergebenden ordnungsrechtlichen Konsequenzen.

    Ja, das ist so, ich hab doch auch nichts anderes behauptet.

    Ich will nur sagen dürfen, dass wenn so war, eben auch der andere Part dazu beigetragen hat, dass passiert ist, was passiert ist. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Und ich gehe sogar noch weiter und würde mir wünschen, dass sowas tatsächlich auch berücksichtigt würde.

    Das ist mMn auch nicht der Knackpunkt hier in der Diskussion. Sondern die Aussage, dass der Vorfall nicht passiert wäre, wenn der Postbote sich anders verhalten hätte und deswegen die Auflagen nicht gerechtfertigt sind, zumal der Hund ja zu klein wäre, um einen ernsthaften Schaden anzurichten.
    Es fehlt das Bewusstsein dafür, dass die Halterin selbst einen Fehler gemacht hat, stattdessen ist derjenige "Schuld", der gebissen wurde. Der Gesetzgeber sieht das aber anders, auch wenn es dem eigenen Gerechtigkeitsempfinden zuwider läuft.
    Dazu kommt, dass die Situation heruntergespielt wird, weil der Hund so klein sei. Auch dies sieht der Gesetzgeber anders.
    Ich sehe also weder die Einsicht, dass das Verhalten der Hundehalterin fehlerhaft gewesen sein könnte, noch die Erkenntnis, dass der Hund sich nicht gesellschaftskonform verhalten hat. Also sind Auflagen hier nicht nur angemessen, sondern auch angezeigt.

    Also ich möcht schon ganz gern in (m)einer Welt leben, wo ich sagen darf, dass jemand, der von einem Hund gebissen worden ist, da auch eine Teil"schuld" dran trägt, wenn das tatsächlich so war. Dass dieser Biss im Idealfall nie stattgefunden hätte und dass der Hund im Idealfall besser hätte gesichert sein sollen, ist da ja nicht zwangsläufig eine gegenteilige Aussage zu.

    Wir haben früher im Rettungsdienst immer Einsatz-Nachbesprechungen gehabt - was ist gut gelaufen, was nicht.

    Und da würde ich mir bei Postboten-Nachbesprechungen schon auch wünschen, dass da jemand sagt: Du, wenn da hinter einer Tür, durch die Du willst, ein Hund bellt, warte einfach, bis jemand sagt, dass Du jetzt reinkommen kannst, bzw. mach auf Dich aufmerksam/nimm Kontakt auf. Und das hat nix mit "Schuld" zu tun, es geht einfach darum, wie man Situationen, die kacke gelaufen sind, beim nächsten Mal besser lösen kann.

    Das ist schon richtig, aber bei euren Einsatznachbesprechungen habt ihr sicherlich nicht das falsche Verhalten der fremden beteiligten Personen bemängelt, sondern besprochen, wie ihr mit diesem evtl. auch falschem Verhalten anderer Menschen besser umgehen könnt?
    Natürlich kann ich mich über das falsche Verhalten anderer Menschen ärgern, mokieren oder aufregen, aber das verhindert nicht, dass eine Situation in der Zukunft verhindert werden könnte.

    Und die Gesetzesgrundlage ist nun einmal, der Hund hat sich nicht aggressiv zu verhalten oder sogar zu beißen, der Hundehalter hat dies zu verhindern, ansonsten wird der Hund als "gefährlich". eingestuft. Dafür kann der Postbote nichts und auch kein anderer Mensch, der von einem Hund durch Unachtsamkeit oder fehlendes Wissen geschädigt wurde.
    Wie gesagt, ICH bin sofort dabei, die entsprechenden Gesetze zu ändern und Hunden mehr hündisches Verhalten zuzugestehen und eher den Halter in die Verantwortung zu nehmen.

    Arbeiter, die am geiferspuckendem Hund einfach vorbei gehen. Wohlgemerkt ungefragt in den Garten kommen, über eine Absperrung steigen.

    Niemand! wäre an so einen eskalierenden Hund vorbeigegangen, wenn er größer gewesen wäre.

    Der war laut, der war bedrohlich, der hat abgeschnappt, aber er wird ignoriert und mit den Arbeitsschuhen auf die Seite geschoben.

    Ja, da hast du recht. Allerdings treffe zumindest ich auch viel mehr geiferspuckende Kleinhunde in unpassenden Settings als größere Hunde, die dort in der Regel gar nicht geduldet werden. Meiner Meinung nach ist es daher nicht nur ein Problem der Mitmenschen, die kleine Hunde häufig nicht ernst nehmen, sondern häufig auch ein Problem der Halter, die ihre eigenen Hunde nicht ernst nehmen und sich trotz eines "geiferspuckenden" Kleinhundes in der Gesellschaft bewegen als wenn der Hund sich brav und angepasst verhalten würde.
    Es ist auch gerade diese Unbefangenheit vieler Mitmenschen kleinen Hunden gegenüber, die es den Haltern kleiner Hunde überhaupt erst ermöglicht sich so in unserer Gesellschaft zu bewegen, während der Halter eines großen Hundes schon viel eher Anfeindungen ausgesetzt ist, wenn sich der Hund nicht angepasst und unauffällig verhält und häufig auch dann noch.

    SavoirVivre
    Nah klar, ich finde deine Meinung auch überhaupt nicht abwegig. Man wünscht sich ja immer etwas mehr Mitdenken von anderen Menschen. Das geht mir doch gar nicht anders. Ich würde das Ding unter "dumm gelaufen" verbuchen und als Halterin aufpassen, dass mir das nicht noch einmal passieren kann.
    Dummerweise sind Hundebisse aber ordnungsrechtlich recht schwerwiegend, also kann man sie leider häufig nicht einfach als Unfall verbuchen. Für mich klang es eben nicht so, als wenn der Postbote sich irgendwie widerrechtlich im Büro befunden hätte, daher mein Vergleich mit der privaten Haustür, durch die ein Postbote ja eher nicht unaufgefordert geht. Was der Postbote gedacht hat, als er den Hund sah oder auch übersah, keine Ahnung/Spekulation. Wir wissen ja auch gar nicht, ob er sich mit Hunden auskennt, vllt dachte er auch, der freut sich ...

    Aber in diesem Fall hätte ich mich auch geärgert, weil der Postbote offenen Auges in die Situation gegangen ist. Er hätte es wahrscheinlich gelassen, wenn der der tobende 5kg Hund ein tobender 35kg Hund gewesen wäre. Und ja, ich finde diese Tatsache sollte mit berücksichtigt werden.

    Woher soll der Postbote wissen, dass der Hund ihn beißen wird? Die Situation hat sich auch nicht im Privathaushalt der Halterin abgespielt, wo der Postbote einfach durch eine geschlossene Haustür in die Küche marschiert wäre. Es war ein Büro, wo man immer damit rechnen muss, dass jemand unabgesprochen herein kommt. Andersrum muss aber niemand, der ein Büro betritt, damit rechnen, dass sich darin ein bissiger Hund befindet.

    Wie gesagt, ich bin grundsätzlich der Meinung, dass solche Vorfälle nicht zu einer so weitreichenden Einstufung des Hundes führen sollten (völlig unabhängig von der Größe), denn hier haben erstmal Menschen versagt und ja, manchmal geschehen auch einfach dumme Unfälle. Die Idee des Gesetzgebers, dass die meisten Hunde grundsätzlich nicht beißen, ist lächerlich.

    Und das sollte eben nicht egal sein wie stark der Biss war oder zukünftig potentiell sein könnte.

    Mir ist natürlich klar, dass das alles erst festgestellt werden muss, habe ja bereits geschrieben dass die Behörde natürlich ihr Standardverfahren hat.

    Ist es aber, weil niemand in die Zukunft schauen kann. Für eine Einstufung muss der Biss "nicht unerheblich" gewesen sein. In Niedersachsen wird der Hund dann eingestuft und ein Wesenstest soll dann zeigen, welche Gefährdung von dem Hund zukünftig ausgehen könnte, danach werden dann vom OA die Auflagen verhängt.


    Zitat

    Es fühlt sich einfach komplett falsch an, wenn man hört wie Hund A im Freilauf schon den dritten Hund zerlegt hat und man dem nicht bei kommt, während Hund B für einmaliges, minimales Tackern dran ist.

    Gleiches Amt? Beweisbarkeit? Ansonsten werden Verletzungen an Menschen (mMn zurecht) auch häufig etwas ernster genommen.


    Zitat

    Es ärgert mich auch ehrlich gesagt, dass der Briefträger den Hund erst nicht ernst nimmt (ich mit mir ziemlich sicher, dass er nicht durch die Glastür gekommen wäre, wenn dorthinter ein kläffender Mali aus dem Körbchen gesprungen wäre..) und dann ein Fass aufmacht.

    Er hätte 3 Sekunden warten müssen, dann war der Hund weggeschickt.

    Der Briefträger hat nichts falsch gemacht. Der Hund war nicht gesichert!


    Wir können gerne darüber diskutieren, ob jeder Biss eine Einstufung des Hundes begründen muss oder ob es nicht viel sinnvoller wäre, bei typischen Hundebissen, die auf fehlende Erziehung und/oder Beaufsichtigung zurückzuführen sind, dem Hundehalter die Auflagen aufzuerlegen anstatt diese an den Hund zu koppeln, aber aktuell gilt die Rechtsprechung, dass ein Hund, der sich als bissig erwiesen hat, als gefährlich einzustufen ist und nur in Ausnahmefällen (abhängig vom BL) davon abgesehen werden kann.


    Wieso hat es die falschen getroffen? Der Hund war nicht ausreichend gesichert und hat gebissen. Ein eimaliger Vorfall reicht für Auflagen und Einstufung, das gilt für alle Hunde.

    Auflagen und Einstufung dienen der Verhinderung einer zukünftigen Gefahr und eine ernstzunehmende Gefahr geht von dem Hund einfach nicht aus. Wäre das Setting minimal anders gewesen hätte da zurecht kein Hahn nach gekräht. Aber der Postbote hatte wohl einfach die Schnauze voll. Obwohl es mit DIESEM Hund bisher niemals Probleme gab.

    Nee, eben nicht zurecht. Der Hund hat (nicht unerheblich) zugebissen und damit hat sich eine Gefährlichkeit zunächst mal gezeigt. Das ist absolut korrekt so, dass dies nun überprüft wird, so sehen es die Gesetze vor. Warum sollten da manche Hunde und Hundehalter willkürlich von ausgenommen werden?

    Der Kleinhund (ca. 5kg) einer Bekannten hat den Postboten gebissen, also mit den Fangzähnen einmal die Wade getackert, als dieser unaufgefordert das Büro betrat und hat nun tatsächlich vorläufig Auflagen und muss zum Wedenstest etc.

    Spoiler anzeigen

    Ich kenne den Hund und die Halterin. Das ist einfach nur situationsbedingt richtig dumm gelaufen und wäre wohl sogar vom Postboten zu verhindern gewesen, wenn er kurz gewartet hätte (wir sprechen von Sekunden). Aber er hat den Hund wohl nicht ernst genommen.. Hinterher dann umso mehr.

    Das würde mit Sicherheit niemals wieder passieren. Der war auch bisher nicht auffällig.

    Es tut mir leid, aber diese Gemeinde hat echt größere Sorgen mit ganz anderen Kalibern, mich nervt das so dermaßen. Ich weiß, wie sehr Postboten unter Hunden leiden und das tut mir wirklich leid. Aber mit den Auflagen und dem ganzen Rattenschwanz hat es hier die falschen getroffen.

    Wieso hat es die falschen getroffen? Der Hund war nicht ausreichend gesichert und hat gebissen. Ein eimaliger Vorfall reicht für Auflagen und Einstufung, das gilt für alle Hunde.