Beiträge von *Sascha*

    In NRW gibt es ja für größere Hunde (40 cm, 20 Kilo) so einen Test, den man machen muss.

    Ich hoffe, die Bremer finden was Besseres und nehmen sich den nicht zum Vorbild - denn der Test ist absolut lächerlich. (Teilweise sind die "richtigen Antworten" auch sehr, sehr eigenartig.)

    Vermutlich wird man sich an Niedersachsen anpassen

    Davon gehe ich auch aus. Scheinbar wird die Änderung des Hundegesetzes nun auch nur beschleunigt, geplant war sie sowieso schon und stand wohl auch bereits im Koalitionsvertrag.

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    Phonhaus
    Haben wir im Thread denn bzgl. der wirklich eindeutig gefährlichen Hunde (Tötungsabsicht oder massive Beschädigungsabsicht gegen Menschen) unterschiedliche Ansichten? Soweit ich das sehe, geht die Diskussion eher darum, welche Hunde zu diesen zählen und welche nicht. Ich denke einig sind wir uns auch, dass nicht jeder bissige Hund eingeschläfert werden sollte? Und die meisten Langzeitinsassen sind zwar häufig situativ bissig, aber eben nicht mit einer Tötungsabsicht.

    Ja. Es kam wie gesagt noch „Hunde, die einen Artgenossen getötet haben“, darüber gibts, meine ich, keinen Konsens. Und bei Einigen das Urteil, dass ein Hund zu seinem eigenen Wohl doch lieber getötet werden soll als lange als unvermittelbar im Tierheim zu sitzen. Und bei den „Langzeitinsassen“ sind ja nicht nur die Brandgefährlichen.

    Ich sehe nun auch so gar nicht, wie die Tötung „nur“ der Brandgefährlichen mehr Platz für Abgabetiere schaffen sollte.

    Ja genau, wir haben keinen Konsens darüber, welche Hunde zu den "brandgefährlichen" Hunden gehören und ich bin auch der Meinung, dass wir den hier gar nicht herstellen müssen. Dafür gibt es ja Experten, die das am Hund viel besser einschätzen können, weil sie entsprechende Erfahrungen und Expertise haben.

    Aber ich glaube, wir haben auch einen Konsens darüber, dass nicht jeder bissige oder als gefährlich eingestufte Hund eingeschläfert werden sollte. Also haben wir unter dem Strich eine Menge an Hunden, die in Tierheimen sitzen und nicht einfach zu vermitteln sind. Die häufig auch noch ihr Päckchen mitbringen und deswegen nicht einfach von jedermann ehrenamtlich gehändelt und ausgeführt werden können, sondern Hunde, die Training und Bezugspersonen im Tierheim brauchen, um irgendwann überhaupt eine Chance auf Vermittlung zu haben.
    Die Frage ist, wie gehen wir mit dieser Menge an Hunden um, denn egal wie unterschiedlich wir die Hunde in dieser Menge definieren, sie sind da und zwar mehr als die Tierschutzvereine gewillt sind aufzunehmen.

    @Shepweiler 
    Ich hoffe doch, dass hier niemand ist, der einen Hund einschläfern lassen wollen würde, weil der Hund 200m einem Kaninchen hinterherhetzt und sein Besitzer zu blöd ist, seinen Hund an die Leine zu nehmen.
    Ich habe auch nicht das Gefühl, dass die Gesetzeslage die Probleme der Vermittlung von komplizierteren Hunden verbessert, ganz im Gegenteil. Kommt es zu Vorfällen, dann muss in der Regel der Hund erstmal mit der Einstufung leben und auch die eventuellen neuen Besitzer. Der alte Besitzer kann sich einfach einen neuen Hund kaufen. Diese inflationäre Gebrauchsmöglichkeit, Hunde als gefährlich einzustufen, verhindert mMn, dass man sich auf die wirklich gefährlichen Hunde konzentriert und bei einfachen Erziehungsdefiziten und natürlichen Verhaltensweisen nicht dem Hund einen Stempel aufdrückt, sondern den Besitzer zur Nachschulung schickt, sollte er seinen Hund behalten oder wieder einen anderen Hund halten wollen.

    Phonhaus
    Haben wir im Thread denn bzgl. der wirklich eindeutig gefährlichen Hunde (Tötungsabsicht oder massive Beschädigungsabsicht gegen Menschen) unterschiedliche Ansichten? Soweit ich das sehe, geht die Diskussion eher darum, welche Hunde zu diesen zählen und welche nicht. Ich denke einig sind wir uns auch, dass nicht jeder bissige Hund eingeschläfert werden sollte? Und die meisten Langzeitinsassen sind zwar häufig situativ bissig, aber eben nicht mit einer Tötungsabsicht.

    Nur das Gesetz für die Einstufung als Hund als gefährlich finde ich im Alltag eben nicht problemlos übertragbar. Denn danach sind eben viele Hunde schlicht und ergreifend definiert die vermutlich nie eine Gefahr darstellen mit verantwortungsbewussten Haltern.

    Es gibt 16 verschiedene Gesetze/Verordnungen, eines für jedes Bundesland. Meine Aufzählung war eine Zusammenfassung der Punkte, die so oder so ähnlich eigentlich in allen Hundeverordnungen so zu finden sind.

    Und tja, ob du es übertragbar findest oder nicht, ES WIRD übertragen, wenn ein Vorfall bei der Behörde gemeldet wird. Theoretisch hört sich das dann auch toll an mit den Ausnahmegründen, praktisch wird der Hund erstmal eingestuft und du könntest dich dann eben durch die Distanzen klagen. Man bedenke dabei die Lebenserwartung eines Hundes und die Einstufung gilt halt erstmal bis sie ganz evtl. nach einem Urteil aufgehoben werden könnte und das ist auch nicht sehr wahrscheinlich, wenn es den Vorfall selbst tatsächlich erstmal gab, da eben Gefahrenprävention.

    Ich weiß nicht wie es in dieser Stelle mit dem Umgang des Gesetzes gehandelt wird.

    Ich persönlich kennen es nur aus dem Steuerrecht so, dass vieles als Interpretation verargumentiert werden kann. Also sinngemäß - kann ich dem Finanzprüfer sauber argumentieren, wieso etwas unter dieses oder jenes sortiert wurde, gibt er sich gerne zufrieden.

    Besteht die Möglichkeit hier auch?

    Nein! Im Zweifel gegen den Angeklagten. Die Tatsache muss bewiesen sein, aber ob ein Ausnahmegrund vorlag, muss der Hundehalter beweisen oder es in einem Gerichtsprozess klären lassen und da es um Gefahrenabwehr geht, ist der Spielraum für Einstufungen eher groß, wenn ein entsprechender Vorfall geschah.

    Phonhaus
    Sorry, ja. Ich meinte mit dem "wir" tatsächlich unsere Diskussion. Nicht ein "wir" das Einschläferungen aller gefährlichen Hunde in Tierheimen befürwortet. Aber wenn wir immer über "gefährlich" sprechen, dann sollten wir auch die Grundlage für eine erwiesene Gefährlichkeit beachten. Der Gesetzgeber betrachtet deutlich mehr Hunde als "gefährlich" als nur die Hunde, die Menschen getötet oder schwer verletzt haben.