Ist halt die Frage, ob man die Verordnung so gestalten kann, dass Hundehaltung nur bis Anzahl x und Größe y gestattet ist.
Das geht. Ebenso ist es möglich eine Haltung vorläufig zu untersagen oder an bestimmte Bedingungen zu knüpfen.
Die Behörde ist mit ihrer kompletten und lebenslangen Untersagung der Hundehaltung schon wenige Tage nach dem Vorfall mMn komplett über das Ziel hinaus geschossen. Die Hunde zu beschlagnahmen und bis zur Klärung ein vorläufiges Hundehaltungsverbot auszusprechen, hätte die gleiche Wirkung entfaltet und wäre bis zur endgültigen Entscheidung das angemessenere Mittel gewesen.