Beiträge von *Sascha*

    Ist halt die Frage, ob man die Verordnung so gestalten kann, dass Hundehaltung nur bis Anzahl x und Größe y gestattet ist.

    Das geht. Ebenso ist es möglich eine Haltung vorläufig zu untersagen oder an bestimmte Bedingungen zu knüpfen.

    Die Behörde ist mit ihrer kompletten und lebenslangen Untersagung der Hundehaltung schon wenige Tage nach dem Vorfall mMn komplett über das Ziel hinaus geschossen. Die Hunde zu beschlagnahmen und bis zur Klärung ein vorläufiges Hundehaltungsverbot auszusprechen, hätte die gleiche Wirkung entfaltet und wäre bis zur endgültigen Entscheidung das angemessenere Mittel gewesen.

    BieBoss Nein, natürlich WEISS ich das nicht. Ich habe die Infos aus den Zeitungsartikeln und ich spreche auch nicht das Urteil, das darf gern ein anderer tun.

    Trotzdem habe ich Gedanken und Emotionen dazu und mir ist dabei völlig egal, ob so ein Widerspruch rechtlich Sinn macht. Hier werden laufend Schlüsse gezogen wofür es erstmal keine Beweise gibt, das ist in einer Forendiskussion doch normal. Dass die Halter schlimm traumatisiert sind und es die nächsten Jahre ach so schwer haben werden ist auch nur eine Vermutung. Naheliegend, weil man von sich selbst auf andere schließt. Aber nicht unbedingt zutreffend.

    Ich finde es nicht nachvollziehbar auf Hundehaltung zu pochen, wenn vor wenigen Wochen genau dadurch ein Mensch getötet wurde. Ich finde es pietätlos, unangebracht und es macht auf mich den Eindruck, dass Einsicht und Reue fehlt. Das darf ein anderer gern nüchterner betrachten und alle Register des Rechtssystems ziehen, richtiger wird es damit für mich nicht.

    Niemand pocht auf eine Hundehaltung. Der Widerspruch ist lediglich notwendig, damit die MÖGLICHKEIT, dass irgendwann unter Umständen vllt wieder ein Hund gehalten werden darf, bestehen bleibt. Die Frist ist eben gesetzlich vorgegeben, dafür können die Halter nichts. Die Behörde hätte mit ihrer endgültigen Entscheidung auch einfach warten können, bis eine juristische Aufklärung des Vorfalls erfolgt ist und bis dahin ein vorläufiges Verbot anordnen können. Ebenso halte ich es eher für unwahrscheinlich, dass sie selbst innerhalb weniger Tage direkt nach dem Vorfall den Vorfall insoweit aufklären konnte, dass ein lebenslanges Hundehaltungsverbot angemessen ist.

    Diese Diskussion dreht sich überhaupt nicht um die Frage, ob ein lebenslanges Hundehaltungsverbot schlussendlich angemessen ist. Der Dissenz besteht lediglich bzgl. der Frage, ob eine solche Entscheidung bereits wenige Tage nach einem Vorfall getroffen werden darf, ohne dass zu diesem Zeitpunkt der Vorfall juristisch oder verwaltungsrechtlich aufgeklärt werden konnte.

    Bisher gibt es lediglich Ermittlungen. Ob überhaupt eine Fahrlässigkeit vorlag, wird erst ein Gericht entscheiden.

    Die Halterinnen sind keine Monster. Das war eine unfassbare Tragödie und auch auf grober Fahrlässigkeit basierend. Sie werden ihre Strafe erhalten.. so oder so. Aber ich halte es für völlig normal, das man trotzdem hofft und versucht das Beste für sich daraus zu machen. Das ist menschlich

    Ich halte die Halterinnen auch nicht für Monster, aber jetzt "das Beste für sich" daraus zu machen mag menschlich sein, für mich hat es einen faden Beigeschmack.

    Das "jetzt" ist nicht etwas, das durch die Halter beeinflussbar ist. Deswegen finde ich es nicht angemessen, ihnen daraus Vorwürfe zu machen. Sie MÜSSEN jetzt Widerspruch einlegen, sonst ist die Frist dafür abgelaufen. (Wenn ich davon ausgehe, dass die Frist in Österreich die gleiche ist wie in Dtschl.) Daraus zu schlussfolgern, dass den Haltern dies nicht evtl. sogar unangenehm sein könnte, ist einfach unfair.

    Es ist ja auch nicht so, dass wir das entscheiden müssen, ob eine Person, deren Hund einen Menschen getötet hat, irgendwann in ihrem Leben noch einmal einen Hund halten darf. Österreich ist ein Rechtsstaat, also ist es folgerichtig, dass der Anwalt Widerspruch gegen einen solchen Verwaltungsakt einlegt und die Anordnung entsprechend geprüft wird.
    Ich halte sie auch für voreilig, da ich mir nicht vorstellen kann, dass innerhalb weniger Tage nach einem solchen Vorfall eine so weitreichende Entscheidung (ein Menschenleben ist lang) ausreichend geprüft werden konnte.

    Und genau an dieser Stelle ist es ja ein Problem, denn

    Welche Berufsgruppe sollte sonst eine entsprechende anerkannte Ausbildung und wissenschaftliche Expertise vorweisen können und hauptsächlich konsultiert werden?

    Vielleicht sorry ernsthaft in der Wissenschaft tätige Leute? Die wissenschaftliche Ausbildung von Tiermediziner:innen ist leider...naja es ist schwierig und führt wir man sieht zu Konflikten. Würde eher in diesem Bereich publizierende Verhaltensbiologen zu Rate ziehen!

    Ich stimme dir zu!
    Ich gebe nur zu bedenken, dass es schwierig sein könnte, eine ausreichende Auswahl an Experten in Deutschland mit entsprechender Expertise zu finden. Wie viele Verhaltensbiologen hat Deutschland, die speziell zum Verhalten von Haushunden publizieren und lehren?

    Ein auf Verhalten spezialisierter Tierarzt sollte aufgrund seiner Ausbildung eine entsprechende Expertise vorweisen können. Kann er das nicht, dann ist das ein Problem. Das war meine Aussage.

    lebenslang und landesweit, rasseunspezifisch? -- und zwar durch den Bürgermeister der Stadt) bleibt ja unanfechtbar bestehen

    Darf das ein Bürgermeister wirklich einfach entscheiden? Ich hätte das nicht zu Bürgermeister-Befugnissen gezählt. Hat ja was von einem totalitärem Diktator (ohne was runter spielen zu wollen)

    Welche Befugnisse ein Bürgermeister hat, hängt vom jeweiligen Bundesland ab (Deutschland). Er ist aber immer Teil der Verwaltung und hat daraus resultierend unterschiedliche Befugnisse und Aufgaben.
    Man kann aber immer Rechtsmittel einlegen, so wie hier ja auch geschehen. Der Vergleich mit einer Diktatur ist daher nicht zulässig (Da sollte man bitte genau bleiben).

    Radikal weltfremden "Positiv Fundamentalismus" gibt es meines Erachtens hauptsächlich bei den veterinärmedizinischen Verhaltenstherapeut:innen,

    Und genau an dieser Stelle ist es ja ein Problem, denn

    Zitat

    und da wird es teils gefährlich. Sobald man ein Abbruchsignal z.B. lehrt, befindet man sich potenziell in Gefahr, seine Zulassung als Trainerin zu verlieren. Diese Berufsgruppe wird viel zu häufig bei weitreichenden Gesetzesänderungen konsultiert, das betrifft sowohl Deutschland als auch Österreich.

    Welche Berufsgruppe sollte sonst eine entsprechende anerkannte Ausbildung und wissenschaftliche Expertise vorweisen können und hauptsächlich konsultiert werden?

    Selbst wenn der Postbote hätte anklopfen und auf ein Herein hätte warten müssen und selbst wenn der Hund bereits bellend vor der Tür saß. Ein Hund darf in einer solchen Situation nicht beißen. Tut er das, wird er offiziell als gefährlich betrachtet und hätte auch vorher schon entsprechend gesichert werden müssen. Warnschilder, Schleuse, abgeschlossene Türen, Maulkorb, Leine etc., da gibt es viele Möglichkeiten. Können wir alle doof finden, ist aber Gesetzeslage.

    Wir Hundehalter müssen froh sein, dass der Gesetzgeber grundsätzlich erstmal davon ausgeht, dass Hunde nicht zubeißen und solange unser Hund nicht auffällig wird, können wir unser Leben eben so leben und wissen nichts davon, was eine kleine Unachtsamkeit für Hund und Halter ordnungsrechtlich bedeuten könnte. Denn wird ein Hund auffällig, dann wird er eingestuft (zumindest in einigen BL wie Niedersachsen fast unumgänglich), denn alleine die Tatsache, dass der Hund gebissen hat, begründet die Annahme der Gefährlichkeit. Der Gesetzgeber akzeptiert keine beißenden Hunde. Einzige Ausnahme, sie haben sich, ihren Halter oder dessen Eigentum angemessen verteidigt.