Danke dir für den Link!
"Ohne vernünftigen Grund" ist klar, sonst könnte ja schließlich jeder ganz einfach sein "lästige Viech" loswerden weils 1x zu oft auf den Teppich gepinkelt hat.
U bei der Tä aus dem Link versteh ich das Urteil auch weil die ja anscheinend ohne Untersuchung einfach behauptet hat der Hund hat einen Hirntumor u ist deshalb so aggressiv. Wirkt irgendwie wie "einfach darf ich nicht, aber ich sage halt er hat einen Hirntumor dann geht das schon".
Mich würde dazu tatsächlich auch die originale Urteilsbegründung interessieren, denn ich lese die Wiedergabe der Wiedergabe des Urteils genauso. Dass sich die TÄ nämlich nicht ausreichend versichert hat, dass ein vernünftiger Grund vorlag und die Beißvorfälle, die lediglich anhand der Aussage des Besitzers angenommen wurden, sowie ein Biss (welcher Stärke?) während der tierärztlichen Untersuchung eben keine ausreichende Grundlage bildeten um die sofortige Euthanasie zu rechtfertigen. Zudem stellt sich mir hier auch die Frage unter welchen Bedingungen und Gründen hier Klage erhoben wurde, lagen evtl. auch Zweifel vor, dass eine Euthanasie aus Verhaltensgründen nicht gerechtfertigt gewesen sein könnte und hätte die TÄ diese erkennen müssen, wenn sie dem Wunsch des Besitzers nicht umgehend und nach erstem Anschein und ohne eingehende Untersuchung gefolgt wäre.
Jeder TA muss bei jeder Euthanasie eine solche Abwägung treffen und natürlich eine Euthanasieentscheidung fachlich begründen können. Das gilt für jede Euthanasie.