Sollen die Leute halt einfach Verträge machen, die nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
Und ich wüsste tatsächlich keinen Grund, warum man in einem solchen Fall von einer Anzeige absehen sollte. Bei einem Kavaliersdelikt sind wir da schon lange nicht mehr.
Mag mir das jemand kurz erklären, ich komm nicht mehr mit: welche Verträge verstoßen gegen geltendes Recht? Und was ist kein Kavaliersdelikt und gehört angezeigt?
Das kann man pauschal nicht sagen. Grundsätzlich sind Verträge frei gestaltbar. Es dürfen aber z.B. keine sittenwidrigen oder "überraschenden" Klauseln enthalten sein. Außerdem kann z.B. in Eigentumsrechte nicht eingegriffen werden. Werden regelmäßig irgendwelche Standardverträge verwendet, so unterliegen sie den entsprechenden AGB-Bestimmungen usw.
Wenn ich z.B. einen Hund verkaufe, dann übertrage ich das Eigentum an diesem Hund an eine andere Person. Wenn ich dann in den Vertrag schreibe, dass der Hund aber nur im Verband X zur Zucht zugelassen werden darf und nur dort Welpen bekommen darf oder evtl. sogar kastriert werden muss, dann schränke ich die Eigentumsrechte des Käufers in unzulässiger Weise ein. Die Klausel ist nichtig. Anders kann es sein, wenn ich einen Hund zu einem günstigeren Preis als "Hobbytier" abgebe und aber für den Fall, dass der Hund eben doch zur Zucht verwendet wird, eine angemessene Nachzahlungssumme/Vertragsstrafe in den Vertrag aufnehme. Dann kann ich den Käufer auf die Zahlung dieses Betrages verklagen. Was ich aber in beiden Fällen nicht darf, das ist einfach hinfahren und mir den Hund zurückholen, ihn mir also widerrechtlich aneignen. Da reden wir dann im Zweifel über Straftatbestände, die selbst bei Ersttätern direkt zu einer Freiheitsstrafe führen können.
Unter einem Kavaliersdelikt versteht man in der Regel ein rechtswidriges Verhalten, das aber nur sehr geringen Schaden anrichtet und daher gesellschaftlich als weniger bedeutend betrachtet wird.