Beiträge von *Sascha*

    Tatsächlich gibt es in der Schweiz keinen Schutz auf Leben für Tiere. Dort dürfen Tierhalter ihre Tiere auch ohne triftigen Grund jederzeit einschläfern lassen.


    Dann komm mal her zu uns in die Schweiz und sag einem TA, er soll einen Hund ohne triftigen Grund einschläfern. Vielleicht findest du irgendwo so ein schwarzes Schaf, (wie es sie übrigens überall gibt.) Aber kein normaler TA macht das ohne triftigen Grund.

    Das kann ich mir sehr gut vorstellen, dass die allermeisten TÄ das nicht machen. Ich wollte auch kein Schweiz-Bashing betreiben. Tatsächlich ist das ja in vielen Ländern so, dass kein triftiger Grund vorliegen muss und jeder TA im eigenen Ermessen entscheiden kann. Mir ging es jetzt nur darum, darauf hinzuweisen, dass in der Schweiz eine andere Rechtsgrundlage vorliegt als in Deutschland.

    Grundsätzlich stimme ich da zu, bis auf den letzten Teil. Dem Ordnungsamt ist es natürlich wichtig, ob zum Beispiel der Hund in der Vergangenheit schon gebissen hat, oder gegebenfalls sogar durch fahrlässige Haltung gebissen hat oder ob es allgemein Vorfälle in der Vergangenheit gab. Das war so ziemlich die erste Frage, die die gestellt haben.

    Klar, das Ordnungsamt interessiert sich natürlich für weitere Vorfälle. Die sind ja die Grundlage für eine Feststellung der Gefährlichkeit.

    Ansonsten spielt deine Zuverlässigkeit eine Rolle, wenn es dann um die Erteilung einer Haltererlaubnis für den gefährlichen Hund geht. Hast du da bereits Unzuverlässigkeiten in der Haltung gezeigt, dann wird es auch schwieriger mit der Erlaubnis.

    Wobei ich damit den Handwerkern schon krass finde, woher soll ich als Laie wissen, welche Sicherungen am besten / vorgeschrieben sind??

    Alles Gute für den Anwaltstermin! ( um beimThema zu bleiben)

    Der Knackpunkt ist dass die tiergefahr verschuldensunabhägig ist. Das kann man nicht direkt vergleichen. Und die Regeln zur Einstufung sind nochmal was ganz anderes als die Haftung.

    Die Haftung des privaten Tierhalters ist verschuldensunabhängig. Und da es hier explizit nur um die Haftung des privaten Tierhalters geht, läuft manche Argumentation hier in ihrer Grundsätzlichkeit auch ins Leere.

    Haftungsrechtliche Fragen haben aber mit der Einstufung durch das Ordnungsamt genau gar nichts zu tun. Ob der Halter sich moralisch oder rechtlich falsch verhalten hat, darüber kann man philosophieren. Das Ordnungsamt klärt aber allein die Frage, ob der Hund gebissen hat und wenn ja, ob sich daraus eine Gefährlichkeit des Hundes ergibt. Ob der Halter in Zukunkt alles richtig machen will oder in der Vergangenheit alles richtig gemacht hat, das spielt hier gar keine Rolle.

    Keine Aussagen zum Vorfall machen ohne Anwalt.

    Ich komme nicht aus NRW, aber wenn ich richtig informiert bin, dann laufen die Begutachtungen in NRW je nach Amt und Gutachter höchst individuell ab. Lasst euch da von eurem Anwalt beraten.

    In der Regel wird nach der Begutachtung entschieden, ob euer Hund als gefährlich eingestuft wird und ob dauerhaft eine Leinen- und/oder Maulkorbpflicht ausgesprochen wird.

    Der Rat jetzt beim Tierarzt einen Maulkorb aufzusetzen ist sicherlich sehr richtig, geht aber bei der Fragestellung echt ins Leere. Hier geht es jetzt ja darum, ob dauerhaft und überall Maßnahmen angeordnet werden sollen. Da hilft es dem Themenstarter nicht weiter, wenn er darauf hingewiesen wird, dass er in einer sehr besonderen Situation für den Hund unvorsichtig war, was ihm wohl nun auch schon bewusst ist.

    Sollen die Leute halt einfach Verträge machen, die nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

    Und ich wüsste tatsächlich keinen Grund, warum man in einem solchen Fall von einer Anzeige absehen sollte. Bei einem Kavaliersdelikt sind wir da schon lange nicht mehr.

    Mag mir das jemand kurz erklären, ich komm nicht mehr mit: welche Verträge verstoßen gegen geltendes Recht? Und was ist kein Kavaliersdelikt und gehört angezeigt? :hilfe:

    Das kann man pauschal nicht sagen. Grundsätzlich sind Verträge frei gestaltbar. Es dürfen aber z.B. keine sittenwidrigen oder "überraschenden" Klauseln enthalten sein. Außerdem kann z.B. in Eigentumsrechte nicht eingegriffen werden. Werden regelmäßig irgendwelche Standardverträge verwendet, so unterliegen sie den entsprechenden AGB-Bestimmungen usw.

    Wenn ich z.B. einen Hund verkaufe, dann übertrage ich das Eigentum an diesem Hund an eine andere Person. Wenn ich dann in den Vertrag schreibe, dass der Hund aber nur im Verband X zur Zucht zugelassen werden darf und nur dort Welpen bekommen darf oder evtl. sogar kastriert werden muss, dann schränke ich die Eigentumsrechte des Käufers in unzulässiger Weise ein. Die Klausel ist nichtig. Anders kann es sein, wenn ich einen Hund zu einem günstigeren Preis als "Hobbytier" abgebe und aber für den Fall, dass der Hund eben doch zur Zucht verwendet wird, eine angemessene Nachzahlungssumme/Vertragsstrafe in den Vertrag aufnehme. Dann kann ich den Käufer auf die Zahlung dieses Betrages verklagen. Was ich aber in beiden Fällen nicht darf, das ist einfach hinfahren und mir den Hund zurückholen, ihn mir also widerrechtlich aneignen. Da reden wir dann im Zweifel über Straftatbestände, die selbst bei Ersttätern direkt zu einer Freiheitsstrafe führen können.

    Unter einem Kavaliersdelikt versteht man in der Regel ein rechtswidriges Verhalten, das aber nur sehr geringen Schaden anrichtet und daher gesellschaftlich als weniger bedeutend betrachtet wird.

    Man kann ja alles in den Vertrag schreiben. Nur weil es da steht und unterschrieben wurde, heisst nicht, dass das durchsetzbar ist. Das selbe auch bzgl. Vertragsstrafe. Die darf mWn nicht komplett uebertrieben sein.

    Aber wenn man so dumm ist (sorry, fuer mich ist das dumm) und den Hund einfach raus gibt...nun ja :ka:

    Naja, wenn man entsprechend unter Druck gesetzt wird, dann ist eben auch die Nötigung zur Herausgabe = Erpressung strafbar. Wird dabei dann auch noch Gewalt gegenüber Personen oder eine Drohung erhoben, die sich unmittelbar gegen Leib oder Leben des Erpressten richtet, dann sind wir sogar schon bei einer räuberischen Erpressung.

    Erstens wäre das strafrechtlich ein ziemlich relevanter Vorgang und zweitens aufgrund des Herausgabeanspruchs auch nicht unbedingt von langem Erfolg.

    Natürlich... Aber, wo kein Kläger, da kein Richter 😉

    Sollen die Leute einfach ehrlich sein, und sich keinen Welpen/Hund erschleichen!

    Sollen die Leute halt einfach Verträge machen, die nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

    Und ich wüsste tatsächlich keinen Grund, warum man in einem solchen Fall von einer Anzeige absehen sollte. Bei einem Kavaliersdelikt sind wir da schon lange nicht mehr.

    Gab schon den einen und anderen Fall wo der Hund bei sowas wieder raus geholt wurde... Ob rechtens, lassen wir Mal dahin gestellt 😉

    Erstens wäre das strafrechtlich ein ziemlich relevanter Vorgang und zweitens aufgrund des Herausgabeanspruchs auch nicht unbedingt von langem Erfolg.