So ähnlich steht es auch im St. Gallen Jagdgesetz. Es heisst ja nicht, dass sie schiessen müssen, es wäre aber erlaubt.
Genau, weil sie dürfen ist mir das Risiko einfach zu hoch. Wir leben gut mit der Schleppleinen.
Hier gibt es GsD keine Revier-, sondern nur Patentjagd. Da ist nur die Wildhut berechtigt, akut wildernde Hunde abzuschiessen, die normalen Jäger dürfen das nicht. Bei wiederholt streunenden Hunden muss zuerst eine schriftliche Verwarnung, bzw. Anzeige erfolgen.