Alles anzeigenNaja, die Hundeschutzverordnung ist in dem Sinne ja schon eindeutig genug, dass der längere Aufenthalt in geschlossenen Boxen auf solchen Veranstaltungen nicht erlaubt ist.
Meinst du die Tierschutzhundeverordnung? Eine Veranstaltung ist weder das Halten, noch das Züchten von Hunden. Wenn die zuständige Behörde Vorgaben macht, dann hast du schon Rechtsicherheit. Auf Geflügelausstellungen sind die Tiere 3-4 Tage einzeln in Käfigen, ebenfalls abgedeckt und begleitet durch das Verterinäramt. Dafür gibt es diese Behörde doch mitunter. Es gibt ja sogar einen Paragrafen in der Verordnung der explizit Abweichungen durch die Behörde erlaubt.
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt für das Halten und Züchten von Hunden (Canis lupus f. familiaris).
(2) Die Vorschriften dieser Verordnung sind nicht anzuwenden
1.während des Transportes,
2.während einer tierärztlichen Behandlung, soweit nach dem Urteil des Tierarztes im Einzelfall andere Anforderungen an die Haltung notwendig sind,
3.bei einer Haltung zu Versuchszwecken im Sinne des § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes, soweit für den verfolgten wissenschaftlichen Zweck andere Anforderungen an die Haltung unerlässlich sind.
Mir ist klar, dass es -noch- möglich ist, die Hunde auf Sportveranstaltungen in den Boxen zu lassen.
Aber, ich weiß eben auch, dass das "halten" von Hunden eben auch schon so ausgelegt wurde, dass jeder Aufenthalt, der länger als kurzfristig ist, als Haltung durchging. (Das war der Fall bei einer Ausstellung und wurde tatsächlich kontrolliert).
Von daher meine ich eben, dass das, früher oder später, eben komplett als Unterbringung auf Sportveranstaltungen, wegfallen wird und man sich daher eben schon Gedanken machen muss.
Denn mal ganz ehrlich, jede Sportveranstaltung geht länger wie ein Tag. Kurzfristig, als Definition, wäre dann eben ein Aufenthalt in einer Box, während man selber auf Toilette geht, was isst, oder ähnliches. Aber eben kein Aufenthalt in der Box, während einer mehrtägigen Veranstaltung, wo der Hund nur zum Gassi und Sport raus kommt. Das wäre eben nicht die Definition von kurzfristige Unterbringung.
Die vet Ämter sind da -noch- gewillt, Spielraum zu gewähren. Aber eben wie lange?