Ist nicht ganz der richtige Thread hier, aber es gibt sicher genug Menschen hier, die genau das beantworten können: Ich bin bei der OP von Enya in der Uniklinik in Gießen vorher gefragt worden (und musste das unmißverständlich formulieren), ob ich Reanimationsmaßnahmen möchte. Also, falls es Komplikationen gibt, der Hund einen Atemstillstand hat, etwas in der Richtung.
Ich war völlig perplex, bin eigentlich davon ausgegangen, es wird dann eh alles getan, um den Hund zu retten. Aber der Chirurg erklärte mir, dass Enya halt kein Mensch sei und damit mein Eigentum und ich dem zustimmen muss vorab, sonst dürfte er im Prinzip nur tun, wofür er beauftragt wurde im Rahmen der OP und zumindest keine Reanimationsversuche / den Hund "künstlich" am Leben erhalten machen (weiß die genaue Formulierung nicht mehr).
In dem Moment habe ich nur gesagt: ja, natürlich, retten Sie Enya!!
Jetzt im Nachhinein: beim Menschen hat man ja eine gewisse Verpflichtung als Arzt, zu versuchen, ihn zu retten. Und nur für Extremfälle dann die Patientenverfügung. Beim Hund nicht. Beim Menschen denk ich mir schon, das ist Segen und Fluch zugleich. Und einfach eine ethische Sache, dass kein Arzt da (unterschiedlich) entscheiden darf. Beim Hund bin ich froh genug, man darf ihn ab Zeitpunkt X sterben lassen.
Meine eigentliche Frage: Kennt ihr das? Musstet ihr das auch schon so formulieren? Stuft ihr das dann ab, so bis hierhin ja, dann nicht mehr?
Keine Ahnung, ob es mehr Sinn macht, das als eigenes Thema auszulagern 