Ein Bruder unseres ersten Familienhundes hieß Ambrosius.
sah er denn auch aus, wie der original Ambrosius aus dem Labyrinth?
Ein Bruder unseres ersten Familienhundes hieß Ambrosius.
sah er denn auch aus, wie der original Ambrosius aus dem Labyrinth?
Unsere ehemalige Katze hieß mit Spitznamen Zitrone (ihr richtiger Name war Zitti, aber am häufigten wurde die Zittl oder Zizi genannt).
Die Hündin einer Gassifreundin ist auch mal in der Tierklinik gelandet nach Menschenkacke Genuss. Der gings richtig schlecht und es war durchaus knapp. Die Theorie war, dass der Mensch entweder Medikamente (es gibts ja auch viele für Hunde giftige Menschenmedis) oder Drogen konsumiert hatte.
Ich tipp auf Menschenkacke. Fressen sehr viele Hunde mit Begeisterung ![]()
Bei uns arbeiten viele nicht jeden Tag, ich selbst arbeite auch nur an 3 Tagen. Wenn man sich krank meldet, gilt man solang als krank, bis man sich wieder gesund meldet, egal an wieviel Tagen man in der Woche arbeitet. Das ist die grundsätzliche Regel. Außer die Personalstelle handhabt das individuell anders bei euch. Auf der sicheren Seite wärst du, also im Fall das du Dienstag und Freitag krank wärst, wenn du kurz ein Email ans Personalamt schreibst: "war Dienstag krank, Mittwoch und Donnerstag wieder gesund und bin am Freitag wieder neu krank."
Bin in der Personalstelle einer Behörde beschäftigt. Bei Krankheiten zählen Kalendertage. Wenn du also zwischendurch nicht wieder gesund warst, dann bräuchtest du tatsächlich ein Attest, dass ab Donnerstag dann gilt. Anders wärs jetzt, wenn du wirklich nur Dienstag krank warst, dann am Mittwoch, Donnerstag wieder gesund und am Freitag dann wieder neu krank. Dann ist der Freitag ja wieder der erste Krankheitstag. So eine Konstellation muss man aber der Personalstelle schildern, den als Personalstelle geh ich erstmal automatisch davon aus, dass die Krankheit durchgehend war, egal ob da freie Tage oder Wochenende dazwischen war.
Edit: gibt aber sicher Arbeitgeber, die das nicht so eng sehen und es lockerer Handhaben. Aber wir als große Behörde haben da unsere Arbeitsrechtsabteilung im Nacken sitzen.
Danke! D.h. Ja grundsätzlich, wenn ich heute wieder arbeite freiberuflich, bin ich ja "offiziell" nicht mehr krank und wäre dann Freitag quasi neu krank.
Laut musikschule bräuhte ich, wenn ich durchweg krank wäre, ein Attest rückwirkend ab Dienstag, also dem ersten Tag krank. Das wurde mir von dort mitgeteilt. Aber so richtig auskennen tun die sich laut eigener Auskunft auch nicht 😅
das haben wir früher auch verlangt, also rückwirkend. Seit wir aber besagte Rechtsabteilung haben, wurde uns von den Arbeitsrechlern dort gesagt, dass das rechtlich nicht haltbar ist ( also das rückwirkende verlangen). Oder habt ihr einen Tarifvertrag, der das explizit so verlangt rückwirkend?
Frage zum Krankenschein, weil neu in der angestellten-welt. (Personalamt ist schon gefragt, hab aber noch keine Antwort, vielleicht weiß es hier ja jemand).
Ich darf 2 Tage in Folge krank sein ohne krankenschein. Ab dem 3. Tag braich ich einen.
Gestern hab ich mich krankgemeldet. Heute und morgen arbeite ich nicht in der Musikschule. Erst am Freitag wieder. Bröuchte ich für Freitag dann ne Krankmeldung oder zählt es dann wieder von vorne? Könnte ja auh morgen arbeiten gehn, wenn es mir besser geht (andere Arbeitsstelle, freiberuflich) und am Freitag dann wieder krank. Hat da jemand ne Ahnung? Eigentlich heißt es ja 3 aufeinanderfolgende Tage und die Musikschule konnte es mir nicht beantworten. Wie gesagt- Personalamt ist shon gefragt, aber ich weiß nicht wann die antworten und wenn ich nen Schein bröuchte, würde ich mir ja besser heut nen arzttermin machen für Freitag.
(Gehe heute abend z.b. auch 2 Stunden arbeiten, den Rest des Tages hab ich aber abgesagt (freiberuflich))
Bin in der Personalstelle einer Behörde beschäftigt. Bei Krankheiten zählen Kalendertage. Wenn du also zwischendurch nicht wieder gesund warst, dann bräuchtest du tatsächlich ein Attest, dass ab Donnerstag dann gilt. Anders wärs jetzt, wenn du wirklich nur Dienstag krank warst, dann am Mittwoch, Donnerstag wieder gesund und am Freitag dann wieder neu krank. Dann ist der Freitag ja wieder der erste Krankheitstag. So eine Konstellation muss man aber der Personalstelle schildern, den als Personalstelle geh ich erstmal automatisch davon aus, dass die Krankheit durchgehend war, egal ob da freie Tage oder Wochenende dazwischen war.
Edit: gibt aber sicher Arbeitgeber, die das nicht so eng sehen und es lockerer Handhaben. Aber wir als große Behörde haben da unsere Arbeitsrechtsabteilung im Nacken sitzen.
Also meine zwei Silken Windsprites hassen Labradore wirklich
gegensätzlicher könnts kaum sein.
Darf ich mal fragen, wie es mit Border Collies aussieht?
Ich bin immer mal am Überlegen, welcher Rasse hier einzieht, sollte meine alte Dame nicht mehr da sein und ich möchte schon, dass mein Border Collie Rüde und der neue Mitbewohner eine ähnliche Sprache sprechen.
Eine Alternative ist der Sheltie, aber das wäre wieder ein reiner Hüti.
Und so ein bisschen mag ich die windigen auch, vor allem die Podencos. Aber die fallen wegen der Größe raus.
Mit Colliearigen kommen meine Silken gut zurecht, wenn sie nicht wie Schafe behandelt werden. Also ein BC der entgegenkommt oder beim Interagieren hüteverhalten zeigt (starren, womöglich noch geduckt, schleichgang etc.) den finden sie maximal gruslig. Ein nervöser Hibbel BC wär auch nicht das richtige, sie sind nunmal sensibel und spiegeln Verhalten/Emotionen in der Regel sehr. Aber ansonsten, kann ich mir das gut vorstellen.
Also meine zwei Silken Windsprites hassen Labradore wirklich
gegensätzlicher könnts kaum sein.
Darf ich mal rein interessehalber ne Scheidungsfrage stellen? (bin gar nicht verheiratet!)
Vielleicht weiß ja jemand was!Zwei sind verheiratet ohne Gütertrennung. Dann soll irgendwann die Scheidung kommen. Kann die Person, die nun Anspruch auf Unterhalt bzw die Hälfte des Einkommens, der Rente, was auch immer hätte, nachträglich einen Ehevertrag aufsetzen, sich dann scheiden lassen und damit auf alle Ansprüche verzichten?
Oder ist das rechtlich nicht möglich?
Finde unterschiedliche Anhaltspunkte im Netz, aber die sind z.T. widersprüchlich.Solche Sachen kann man in einer Scheidungsfolgevereinbarung klären. Dem Verzicht auf den Versorgungsausgleich muss allerdings das Familiengericht zustimmen.
Manche Unterhaltsverpflichtungen nach Scheidung kann man nicht ausschließen, z.B. der Fall, wenn der Ex Ehegatte ins Pflegeheim kommt und im Falle von Bedürftigkeit, dass Sozialamt Pflegekosten übernehmen muss. Dann kommt das Sozialamt auf den geschiedenen Ehepartner zu, da hilft die Scheidungsfolgevereinbarung ggf. nichts.