Da ich mich mit dem Verstehen und Umsetzen von Behördenvorgaben immer etwas schwertue, hoffe ich hier auf eine klärende Antwort, die auch mir Behördendeutschdummie weiterhilft.
Nach dem Inkrafttreten des neuen Berliner Hundegesetzt am 22.07.2016 darf ein Hund in Berlin nur noch mit Sachkundebescheinigung leinenfrei laufen.
Mit unserem Teddy fielen wir nicht darunter, da er weit vor dem neuen Gesetz schon bei uns war und somit ja da raus war. Wie immer, Ausnahmen bestätigen die Regel.
Somit ist für mich klar, bei einem steuerlichen Neuanmeldung bin ich verpflichtet die Sachkundebescheinigung zu erzielen, wenn ich den neuen Hund, auf erlaubten Flächen, leinenlos laufen lassen möchte.
Im neuen Hundegesetz unter Punkt 14 steht unter anderem
…….Personen, die einen Hund in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre beanstandungsfrei gehalten haben, als sachkundig. Diese Personen können eine Sachkundebescheinigung beim zuständigen Ordnungsamt beantragen.
https://www.berlin.de/sen/verb…altung/artikel.998324.php
Wir haben seit 28 Jahren einen Hund. Immer ordnungsgemäß gemeldet, versichert und brav die Steuern gezahlt, und nie einen Vorfall gehabt.
Nun liegen zwischen Abmeldung (13.12.21) und Neuanmeldung (Anfang Februar 2022) knapp 8 Wochen.
Jetzt meine Frage.
Weiß jemand, ob durch die Unterbrechung von knapp 8 Wochen, die ganzen Jahre hinfällig sind und der Zeitraum von mindestens 3 Jahren neu anfängt zu zählen, oder zählt die Zeit insgesamt und ich kann die Sachkunde beim OA beantragen?