Die Diagnose ändert prinzipiell nichts an der Eignung bzw würde ich das mal nicht so stehen lassen wollen. Das hängt von vielen Faktoren ab die, wie bei jeder anderen Person ohne Diagnose, eine Einzelfallentscheidung bedarf.
Dass es immer einer Einzelfallentscheidung bedarf - wofür aktuell jegliche Methoden und Maßstäbe fehlen - sehe ich absolut genauso.
Eine Diagnose ist alleine wahrscheinlich kein Ausschlusskriterium. Aber das Vorliegen einer Diagnose sollte zumindest Anlass geben, die psychische Eignung zu hinterfragen.
Für die, die sich mit dem Thema "Borderline" noch nicht befasst haben, hier mal die ICD-Definition:
F60.3-Emotional instabile Persönlichkeitsstörung
Eine Persönlichkeitsstörung mit deutlicher Tendenz, Impulse ohne Berücksichtigung von Konsequenzen auszuagieren, verbunden mit unvorhersehbarer und launenhafter Stimmung. Es besteht eine Neigung zu emotionalen Ausbrüchen und eine Unfähigkeit, impulshaftes Verhalten zu kontrollieren. Ferner besteht eine Tendenz zu streitsüchtigem Verhalten und zu Konflikten mit anderen, insbesondere wenn impulsive Handlungen durchkreuzt oder behindert werden. Zwei Erscheinungsformen können unterschieden werden: Ein impulsiver Typus, vorwiegend gekennzeichnet durch emotionale Instabilität und mangelnde Impulskontrolle; und ein Borderline- Typus, zusätzlich gekennzeichnet durch Störungen des Selbstbildes, der Ziele und der inneren Präferenzen, durch ein chronisches Gefühl von Leere, durch intensive, aber unbeständige Beziehungen und eine Neigung zu selbstdestruktivem Verhalten mit parasuizidalen Handlungen und Suizidversuchen. (Quelle: BfArM - ICD-10-GM Version 2025)