Beiträge von pardalisa

    Ich meinte mit gesetzlich geregelt, ob der Gesetzgeber regelt, wer mit dem Hund gehen darf. Unabhängig von Versicherungsfragen. Im Sinne von Ordnungswidrigkeit.

    Und eine solche Regelung gibt es m.W. nur für große Hunde oder Listenhunde.

    Es ist ja nicht mal gesetzlich vorgeschrieben, dass man eine Haftpflicht-Versicherung haben muss.

    Stimmt so nicht ganz, zumindest nicht für alle Bundesländer/Gemeinden/Städte.

    Unsere Stadt schreibt z.B. in der "Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit" vor, dass Hundehalter "jederzeit in der Lage sein müssen, das Tier zu beherrschen und festzuhalten". (Ohne Einschränkung was die Größe oder Rasse des Hunde betrifft.) Ähnliche vagen Formulierungen gibt es in anderen Stadtverordnungen auch.

    Wenn dann doch etwas passiert, wird von einem Sachbearbeiter geprüft, ob derjenige, der mit dem Hund draußen war, diese Bedingung erfüllt. Da Kinder nach deutschem Gesetz nicht mal voll schuldfähig sind, kann man sich ausrechnen, ob der Sachbearbeiter wohl meint, dass sie jederzeit in der Lage sind, komplexe Situationen zu überblicken und Entscheidungen bezüglich eines Hundes zu treffen...

    Außerdem ist es hier in Niedersachsen sehr wohl vorgeschrieben, dass man für seinen Hund eine Haftpflichtversicherung haben muss. Aber auch da: Bei grober Fahrlässigkeit (und man kann und wird mit der Versicherung darüber diskutieren müssen, ob Kind-mit-dem-Hund-alleine-rausschicken darunter fällt oder nicht), kann die Versicherung die Leistung gem. § 81 Abs. 2 VVG kürzen.

    Ich bin gar nicht grundsätzlich dagegen, dass Kinder mit Hunden spazieren gehen. Passiert jeden Tag, meistens geht's gut. Aber man sollte sich des Risikos bewusst sein - einfach blauäugig zu sagen: "Der Gesetzgeber erlaubt's und wenn was passiert, haben wir ja die Versicherung" ist a) u.U. falsch und kann b) zu unerfreulichen, teuren Rechtsstreiten führen.

    Sind Groß- und Wolfsspitze weniger bellfreudig?

    Ja, finde ich schon. Sie sind auf jeden Fall nicht die Kläffer als die sie verschrieen sind. :smile:

    Im Gegensatz zum Spitzclub unterm VDH, bei dem leider nach wie vor die mir unverständliche Praktik vorherrscht, die verschiedenen Varietäten strikt voneinander zu trennen, hat es sich der betreffende Verein zur Aufgabe gemacht, den Genpool zugunsten gesünderer Hunde zu vergrößern und eine solch strikte Trennung aufzuheben.

    Bisschen OT, aber: Gibt's im VDH nicht auch seit Kurzem ein Schwarz-Weiß-Programm? Das Letzte, was ich da gehört habe, war, dass die strikte Trennung da endlich nach und nach aufgehoben wird.

    Der lange Text ist eine Urteilbegründung, ab und zu lohnt es sich einen Link anzuklicken. Wenn Du den langen Text liest, weiß Du wann die Versicherung zahlen muß und wann nicht. Kannst aber dir auch BGB ab 823 ff durchlesen. Werde hier keine Rechtsberatung machen, dazu ist das Thema zu komplex und sicher gibt es Fälle, wo dich Versicherung nicht zahlt. Das kannst Du aber selber im Umkehrschluß aus dem Urteil ersehen
    Deshalb Halbwahrheit und aus dem Urteil kann crazyfamily erkennen, wann ihre Kind(er) mit dem Hund gehen dürfen.

    Ich hab' den Text gelesen (und mich mit dem BGB mehr als genug für's Studium beschäftigt, danke ;) ) , verstehe den Zusammenhang zu meinem Beitrag aber trotzdem nicht. Ich habe nirgendwo behauptet, dass eine Versicherung nie zahlt, wenn ein Kind mit Hund alleine unterwegs ist, lediglich, dass es Fälle gibt (deshalb die Formulierung "2 Fälle als Gegenbeispiel" in meinem ersten Beitrag...), in denen das kompliziert werden kann - wo ist da also die "Halbwahrheit" in meinem Beitrag?

    Mal abgesehen davon: Du zitierst EIN Urteil und meinst, dass die TE daraus jetzt schließen könnte, wann ihre Kinder alleine mit dem Hund rausgehen dürfen? Das ist, höflich gesagt, kompletter Blödsinn. Abgesehen von zivilrechlichen Forderungen ist die Handhabung, was das Thema "Hund und Kind alleine unterwegs" nicht nur von Bundesland zu Bundesland verschieden, sondern teilweise innerhalb der Bundesländer noch mal abhängig von der Größe/Rasse des Hundes. Außerdem gibt es selbst in sonst sehr "lockeren" Bundesländern Städte und Gemeinden, die deutlich strengere Regelungen haben.

    Aus einem Urteil also schließen zu wollen, wann Kinder mit dem Hund gehen dürfen, halte ich für sehr, sehr gewagt.

    Also würde ich hier (wie so oft) dafür plädieren, alles bisschen locker zu sehen und sich nicht an dämlichen Alters- oder Versicherungsfragen festzunageln.

    Das sagt sich so locker, aber nur mal so 2 Fälle als Gegenbeispiel:

    1) Hund war mit dem Kind der Familie alleine draußen, hat sich losgerissen, ist auf die Straße gelaufen und hat einen Autounfall verursacht – die Versicherung hat nicht gezahlt und nicht nur war das Kind hinterher (verständlicherweise!) total traumatisiert, finanziell kann einen das auch ziemlich an den Rand des Machbaren bringen.

    2) Hund war mit dem Kind der Familie alleine unterwegs (mitten in der Pampa, die Eltern meinten, das wäre "sicher", weil's ja keine Straßen in der Nähe gab...), ein anderer Hund hat den Hund, mit dem das Kind unterwegs war, in eine Beißerei verwickelt und das Kind war so erschrocken, dass es – obwohl es eigentlich wusste, dass es das nicht soll – dazwischengefasst hat, um seinen Hund zu "retten". Fazit: Hund schwer verletzt, Kind schwer verletzt.

    Insofern: Was die Sicherheit von Familienmitgliedern angeht, bin ich eindeutig dagegen, irgendwas "locker" zu sehen.

    wir eben dachten das ich so diese 2 Jahre nutzen kann um die Grundlagen rein zu kriegen und eben alles etwas zu festigen, bevor ich dann Teilzeit wieder arbeiten gehe.

    Das finde ich einen vernünftigen Grundgedanken. :smile: Worauf ich allerdings dann besonders achten würde, ist, dass der Hund schon früh lernt, auch mal alleine zu bleiben. Natürlich nur kurz und in kleinen Schritten beigebracht, aber ich höre das im Moment immer häufiger, dass besonders Hunde, die aus "lebhaften" Familien, wo ständig jemand zu Hause ist, kommen, später Probleme mit dem Alleinebleiben haben, wenn sich irgendetwas im Tagesablauf ändert.

    Ich wohne in einer Kleinstadt in Niedersachsen – Leinenzwang gibt's hier nur in der Innenstadt (kleine Fußgängerzone und umliegende Straßen), in den anderen Stadtteilen, die vom Charakter her sowieso teilweise recht "dörflich" sind, kann jeder HH selbst entscheiden, solange er niemanden gefährdet.

    Da ich meine Hunde eh nur sehr selten mit in die Innenstadt nehme(n muss), halte ich mich an die Leinenpflicht. Die beiden haben auch so genug Gelegenheit zu legalem Freilauf.

    und wie geht ihr damit um wenn sich andere menschen - in euren augen völlig aus der luft gegriffen, da hund z.b. 10m weit ausweicht - von eurem freilaufenden hund belästigt fühlen oder gar angst haben und euch das (mehr oder weniger freundlich) mitteilt?

    Meistens ist das kein Problem: Wenn mich jemand bittet, die Hunde anzuleinen, mache ich das auch. Besonders, wenn derjenige schon einen ängstlichen Eindruck macht, warte ich gar nicht darauf, dass er mich anspricht, sondern nehme die Hunde schon vorher ran – wenn ich's denn mitbekomme; bei Leuten, die von hinten heranjoggen, kann's passieren, dass ich das übersehe. Da meine Hunde sich aber nicht für Jogger/Radfahrer/etc. interessieren, gibt's da in 99% der Fälle keine Probleme.

    Was mich nervt, sind Menschen, die einfach nur stänkern wollen und mir z.B. in schönstem Motzton erzählen, Hunde müssten im Wald immer an der Leine sein. Nein, müssen sie in Niedersachsen nicht! Je nachdem, wie freundlich das Gegenüber also ist, kläre ich dann auf oder ignoriere denjenigen und geh' weiter.

    Ich gehe nur sehr selten mal getrennt – die beiden sind zu zweit nicht aufwändiger als alleine und "Einzelbespaßung" geht auch so, weil sie sich nicht gegenseitig einmischen, wenn ich nur mit einem von ihnen irgendwelche Übungen mache. :smile:

    Das Einzige, was immer getrennt läuft, ist Training auf dem HuPla.