Ich meinte mit gesetzlich geregelt, ob der Gesetzgeber regelt, wer mit dem Hund gehen darf. Unabhängig von Versicherungsfragen. Im Sinne von Ordnungswidrigkeit.
Und eine solche Regelung gibt es m.W. nur für große Hunde oder Listenhunde.
Es ist ja nicht mal gesetzlich vorgeschrieben, dass man eine Haftpflicht-Versicherung haben muss.
Stimmt so nicht ganz, zumindest nicht für alle Bundesländer/Gemeinden/Städte.
Unsere Stadt schreibt z.B. in der "Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit" vor, dass Hundehalter "jederzeit in der Lage sein müssen, das Tier zu beherrschen und festzuhalten". (Ohne Einschränkung was die Größe oder Rasse des Hunde betrifft.) Ähnliche vagen Formulierungen gibt es in anderen Stadtverordnungen auch.
Wenn dann doch etwas passiert, wird von einem Sachbearbeiter geprüft, ob derjenige, der mit dem Hund draußen war, diese Bedingung erfüllt. Da Kinder nach deutschem Gesetz nicht mal voll schuldfähig sind, kann man sich ausrechnen, ob der Sachbearbeiter wohl meint, dass sie jederzeit in der Lage sind, komplexe Situationen zu überblicken und Entscheidungen bezüglich eines Hundes zu treffen...
Außerdem ist es hier in Niedersachsen sehr wohl vorgeschrieben, dass man für seinen Hund eine Haftpflichtversicherung haben muss. Aber auch da: Bei grober Fahrlässigkeit (und man kann und wird mit der Versicherung darüber diskutieren müssen, ob Kind-mit-dem-Hund-alleine-rausschicken darunter fällt oder nicht), kann die Versicherung die Leistung gem. § 81 Abs. 2 VVG kürzen.
Ich bin gar nicht grundsätzlich dagegen, dass Kinder mit Hunden spazieren gehen. Passiert jeden Tag, meistens geht's gut. Aber man sollte sich des Risikos bewusst sein - einfach blauäugig zu sagen: "Der Gesetzgeber erlaubt's und wenn was passiert, haben wir ja die Versicherung" ist a) u.U. falsch und kann b) zu unerfreulichen, teuren Rechtsstreiten führen.