Sorry für's OT, aber: In meinem Fall ist doch gar nichts mit Schrauben befestigt? ![]()
Das war nämlich genau das, was die Typen vom TÜV auch gesagt haben – man darf Dinge entfernen, solange sich die einfach wieder zurückbauen lassen, und Dinge zursätzlich einbauen, solange dafür nichts an der Karrosserie verändert wird, sondern nur bestehende Befestigungsmöglichkeiten genutzt werden (also z.B. Sitze rausnehmen, Ladeböden rein- und rausbauen, Heckgitter anbringen, etc. ist erlaubt; Gurte abschneiden, Soundsysteme einbauen und mit der Karrosserie verschweißen, usw. wäre verboten bzw. müsste umgetragen werden).
So wie mir das erklärt wurde, ist ein Auto mit Hundebox hinten drin immer noch ein Fünfsitzer, weil theoretisch ja noch die Möglichkeit besteht, schnell wieder 5 Sitze herzustellen. Zum Zweisitzer – und damit umtragungspflichtig – wird's erst, wenn das Umbauen nicht mehr ohne großen Aufwand möglich ist.
Mein Onkel ist TÜV Prüfer und sagt, dass es nicht umgetragen werden muss. Die Box steht auf der ausgebauten Rückbank, es wurde nichts geschraubt und deswegen kein Bedarf, es umzuschreiben. Sobald man jedoch bohrt/schraubt usw muss es umgetragen werden.
Ja, genau so wurde mit das auch erklärt. ![]()
Die beiden netten Männer vom TÜV meinten, dass man die Rückbank ausbaut würde zur "normalen Verwendung eines Autos" gehören und wäre deswegen erlaubt.