Bei uns steht auch in der Verordnung, dass der Hund die Steuermarke "gut sichtbar am Halsband" tragen muss – was ich für eine veraltete Formulierung halte. Zum einen glaub' ich nicht, dass die Stadt den Hundehaltern damit tatsächlich vorschreiben wollte, dass der Hund ein Halsband (statt eines Geschirrs z.B.) zu tragen hat, zum anderen hat beispielsweise mein älterer Rüde im Winterfell so einen dichten Plüschkragen, dass da gar nix "gut sichtbar am Halsband" wäre
– da sieht man ja nicht mal das Halsband, geschweige denn eine daran befestigte Hundesteuermarke.
Ich hab' die Steuermarken deswegen am Schlüsselbund (ohne den geh' ich eh nicht vor die Tür) und muss nix umklicken, wenn ich spontan entscheide, ob die Hunde im Halsband, Geschirr oder 'ohne alles' (= nur mit Retrieverleine und im Freilauf 'nackig') zum Spaziergang gehen.
Kontrolliert wurde ich bisher einmal, da hab' ich die Marke am Schlüsselbund vorgezeigt und das war völlig okay. Ich hatte ein bisschen den Eindruck, dass die beiden Mitarbeiter sogar ganz froh waren, dass sie zur Kontrolle nicht näher an den Hund rangehen mussten. (Warum man allerdings ausgerechnet zur Hundehalter-Steuermarken-Kontrolle zwei Mitarbeiter schickt, die offensichtlich Respekt/Angst vor Hunden haben, ist wohl eins dieser gut gehüteten Geheimnisse deutscher Verwaltung, die sich Normalsterblichen einfach nicht erschließen...
)