Vielen Dank für die zahlreichen Antworten! ist ja richtig lebhaft hier... 
Ablesen vor der Impfung, jedenfalls vor der Tollwutimpfung ist also Pflicht, wenn ich das so richtig verstanden habe. Dagegen ist ja auch nichts zu sagen, und selbstverständlich gibt es auch andere Anlässe, wo es sinnvoll ist, den Chip zu kontrollieren. Auch daß für diesen Handgriff Geld verlangt wird, ist nicht zu kritisieren. Die Arbeit von TÄ besteht nun mal aus vielen kleinen Handgriffen, alle zusammen sind eben die Tätigkeiten, von denen der TA lebt.
Heißt das, es gibt tatsächlich eine Vorschrift in der Gebührenordnung für Tierärzte, daß bei jedem Praxisbesuch der Chip ausgelesen werden muß? (Das würde bedeuten, daß viele Tierärzte ständig gegen diese Regel verstoßen, denn üblich ist das ja nicht)- was heißt in diesem Zusammenhang, das Auslesen wäre "gesetzlich vorgeschrieben"?
- Oder steht lediglich in der Gebührenordnung drin, daß das Auslesen, wenn es gemacht wird, eine zu berechnende Leistung ist? Damit ist ja nichts darüber gesagt, wie oft und warum ein Chip ausgelesen werden muß.
Nur zur Klarstellung - es geht nicht um meinen TA, sondern um einen anderen, den ich allerdings flüchtig privat kenne und menschlich immer sehr geschätzt habe. Windige Tricksereien für ein paar Euro mehr passen gar nicht zu dem Bild, das ich bisher von seinem Charakter hatte.
Dagmar & Cara