ZitatFußgänger die geradeaus auf dem Fußweg laufen haben Vorfahrt gegenüber einem abbiegenden Auto, dass den Weg kreuzen will.
Das fehlende Blinken schließt nochmal zusätzlich eine Mitschuld der Fussgänger aus, da sie nicht mit dem Kreuzen des Autos rechnen könnten.Wenn man mal außer acht lässt, dass der Fußgänger in diesem Fall ein Hund ist, der möglicherweise angeleint hätte sein müssen, liegt die Schuld ganz eindeutig zu 100% beim Autofahrer.
Das ist meiner Ansicht nach der Knackpunkt. Ein Autofahrer muß das Verhalten von Menschen einschätzen können, nicht das von Hunden, Katzen oder Federvieh, welche sich in der Nähe der Straße aufhalten.... Dafür ist deren Besitzer verantwortlich!
Ich würde es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, sondern froh sein, wie einigermaßen glimpflich alles abgegangen ist.