Och, da hast du viele Möglichkeiten:
Ein einfacher Hinweis an das Finanzamt genügt.
Auch das Veterinäramt ist ein Ansprechparter, denn ob das steuerlich ein Gewerbe oder nur ein Hobby ist, das ist egal. In dieser Menge muss das Ganze vom Amtsvet abgenommen und erlaubt werden, der Betreiber braucht einen Sachkundenachweis.
Beide stellen gehen der Sache gerne nach.