Tierarztkosten übersteigen den Wert des Tieres.Schadenersatz nur in Höhe des Wert des Tieres?
Die angefallenen Tierarztkosten von über 4.000 Euro sollte nun das Land Niedersachsen als Halter von dem Hund zahlen. Das Land fand die Schadensersatz Forderung (Behandlungskosten des verletzten Tieres) angesichts von Alter und Wert der Katze als viel zu hoch.
Tierschutzgedanke verbiet „eine streng wirtschaftliche Betrachtungsweise“
Das Landgericht Hildesheim sprach der Halterin der Katze den Schadenersatz (Kosten der tierärztlichen Behandlung) zu und verwies dabei auf den im Grundgesetz verankerten Tierschutz. Es verbiete sich eine streng wirtschaftliche Betrachtungsweise.
Schadenersatz kann Wert des Tieres übersteigen
Daraus folge, dass die entstandenen Tierarztkosten nicht bereits deshalb unverhältnismäßig seien, nur weil diese den Wert des Familien-Katers übersteigen.
Schadenersatz kann Wert des Tieres übersteigen
Daraus folge, dass die entstandenen Tierarztkosten nicht bereits deshalb unverhältnismäßig seien, nur weil diese den Wert des Familien-Katers übersteigen.
Auch wenn die Behandlungskosten vorab nicht genau zu bestimmen waren, müsse dieses Risiko der Schädiger der Hundehalter tragen.