Beiträge von miamaus2013

    da ich mich ja als 'Landhundehalter' damit ja nicht auskenne: vlt kann mir ja jemand von den 'Stadthundehaltern' erklären, wieso man einen nicht zuverlässig hörenden Hund völlig ohne Sicherung in einem so belebten Gebiet laufen lassen muss?
    Weil das alle so machen?

    Ich verstehe es ehrlich gesagt einfach nicht..

    ich war mit meinen Hunden auch schon in Großstädten, aber dann halt immer nur zu Besuch. Frei laufen durften sie unter den gleichen Gegebenheiten wie hier auf dem Land: wenn ich weit genug schauen kann und für meinen Geschmack wenig genug los ist.
    Ansonsten waren sie an der Leine. Je nach Situation kurze Leine oder halt Flexi.

    Ich bin ehrlich: so wie die Gegebenheiten vor Ort in München hier in dem Thread beschrieben wurden, würde ich meine Hunde dort nicht frei laufen lassen. Einfach weil mir viel zu viel los wäre..

    Hier gibt es eine vierspurige Autobahnbrücke, da kann man als Fußgänger auf einem durch eine Leitplanke abgetrennten Bereich lang laufen. Da dürfen meine Hunde zb auch nicht frei laufen, weil ein einziger Fehltritt in einer Katastrophe enden kann.. :ka:


    von einer Gesetzesänderung weiß ich nix..

    die aktuelle Fassung des § 251 BGB findest du zb hier

    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__251.html


    mein Link oben ist zb auch von 2017, also deutlich jünger als die von dir zitierte Entscheidung von 2011.

    Ich denke ehrlich gesagt einfach, dass sich die Versicherung clever aus der Affaire ziehen wollte und damit durchgekommen ist :verzweifelt:

    Tiere sind nach § 90a BGB keine Sachen, die Vorschriften werden nur entsprechend angewendet.

    Beim verletzten Tier bekommt man die Behandlungskosten, nicht nur höchstens die Anschaffungskosten, § 252 Abs. 2 S. 2 BGB.

    Das habe ich letztens aber anders gehört. Einer der Tierheimhunde hat einen Mischling gebissen beim Gassi, Behandlungskosten irgendwas EUR 4000 (OP, Klinikaufenthalt usw). Das Tierheim hat es der Versicherung gemeldet und die haben abgelehnt die vollen Kosten zu übernehmen, weil der Mischling seinerzeit für EUR 100 aus dem Tierheim gekauft wurde und die Behandlungskosten unverhältnismäßig wäre. Aus Kulanz haben sie, ich meine EUR 1000 bezahlt (Anschaffungswert mal x aufgerundet auf 1000 wegen der emotionalen Verbundenheit zum Hund :muede:). War beim Anwalt und alles, weil die Restsumme für ein Tierheim natürlich sehr viel Geld ist, aber war wohl nix zu machen. :( :


    da waren sie aber scheinbar mehr als schlecht beraten.. mal auf die schnelle als Beispiel

    Also ich denke wirklich, dass es überhaupt nicht schlimm für ihn war.

    Ich würde ihn auch bedenkenlos sofort wieder dort hin bringen.

    Darf ich fragen ob Ares sonst ein eher selbstständiger Hund ist, dem alleine sein wenig ausmacht? Für meinen könnte ich mir die Form der Unterbringung nicht so richtig vorstellen, aber er ist eben auch seeehr menschenbezogen.


    hm.. also er kann prinzipiell schon sehr gut allein bleiben. Auch bei meinen Schwiegereltern bleibt er problemlos alleine. Aber er ist andererseits auch ein totales Mama-Söhnchen. |) Die schwierigste Übung für ihn beim BH-Verkehrsteil war die Vereinsamung.. also er hängt schon wirklich arg an mir, wie pattex..

    er würde auch draußen niemals weglaufen, weil er viel zu sehr an mir klebt. Er war nur einmal als Junghund im Spiel so weit weg, dass er mich nicht sehen konnte und da hatte er die nackte Panik im Gesicht. :ugly:

    Hmm...ich denke aber, dass Gebrauchshunde in der Regel besser geeignet für so eine Betreuung sind als zB Begleithunde? Für meine Minis wäre solch eine Unterbringung eine Katastrophe. Die brauchen einfach einen gewissen Familienanschluss, auch wenn mein Rüde zB entspannt auch mal 8 Stunden am Stück alleinebleibt.

    Solch eine Pension würde ich darum erstmal immer erst füe einen kürzeren Zeitraum testen. Aber gut, das ist ohnehin bei jeder Form der Betruung ratsam um zu schauen ob der Hund sich dort wohlfühlt...

    die Pension, in der Ares war, postet von ihren Pensionsgästen regelmäßig Fotos auf Facebook.

    Da machen Gebrauchshunde eher geringen Anteil aus. Da sind jede Menge Begleithunde und auch viele kleine Hunde. Und die sehen alle gleichermaßen gut aus auf den Fotos. :ka:

    uns wurde ja letztens ein Fahrrad geklaut aus der Garage. Ob wir es wiederbekommen wissen wir nicht. Der mutmassliche Dieb konnte jetzt aber von der Polizei ermittelt werden. Wir werden gefragt ob wir einen Strafantrag stellen wollen.

    Ist das sinnvoll oder vergibt man sich eigene Rechte wenn mans nicht tut?

    Wir haben auch eine Hausratversicherung. Die würden den Schaden übernehmen. Sollten/ dürfen wir den Namen des Verdächtigen weiterleiten, damit ihn die Versicherung in Haftung nehmen kann?

    Wir wollen es nur richtig machen.

    Strafantrag stellen, je nach Restwert des Fahrrads eventuell ein Diebstahl geringwertiger Sachen und der wird nur auf Antrag verfolgt

    Und dann eine ganz bekloppte Frage. Nähmen wir an mein Hund würde gebissen und müsste operiert werden.

    Kosten 3000 Euro. Anschaffungskosten für Sino 180 Euro. Müsste der Schadensverursacher 180 Euro erstatten oder 3000?

    Laienvergleich : Crash mit dem Auto. Keine Erstattung oberhalb des Zeitwertes..

    Tiere sind nach § 90a BGB keine Sachen, die Vorschriften werden nur entsprechend angewendet.

    Beim verletzten Tier bekommt man die Behandlungskosten, nicht nur höchstens die Anschaffungskosten, § 252 Abs. 2 S. 2 BGB.