Beiträge von miamaus2013

    ich habe von dem Shop unten andere Spielzeuge (nur mit Ball für Ares und mit Fell für Mia), die haben wir jetzt schon ein paar Monate und die sind noch top in Ordnung. Das Bungee macht noch was es soll und ist nicht ausgeleiert.

    Das Spielzeug mit Ball hält es auch problemlos aus, wenn Ares da mit ordentlich Anlauf reinfliegt und sich festbeißt.

    das wäre dem von dir verlinkten Spielzeug recht ähnlich

    https://www.etsy.com/de/listing/509…active_15&frs=1

    als ich noch gebarft habe, habe ich das Gemüse nur gekocht verfüttert. Ich habe dann immer ein paar Markknochen ausgekocht und das Gemüse dann in der Brühe gekocht. So wurde das immer gerne und pur gefressen.
    Das Mark habe ich aus den Knochen ausgelöst und mitgefüttert. Die Knochen habe ich entsorgt.

    Straftaten können grundsätzlich nur von Menschen begangen werden. Und es gibt keinen Tatbestand der fahrlässigen Sachbeschädigung.

    Aber Hunde sind juristisch doch in den meisten Fällen Gegenstände, wenn ich, mit dem Gedanken im Hinterkopf, den Hund hier nur als Gegenstand sehe mit dem ein anderer Gegenstand (2ter Hund) beschädigt wird?

    Wie dieser klassische Witz mit der Leiter, man trägt eine Leiter, dreht sich um, haut irgendwas oder wen kaput. Das ist, für mein unjuristisches Verständnis, doch ähnlich, durch dumme, unsachgemäße Nutzung der Leiter (des Hundes) wurde irgendwer (der verletzte Mann) und/oder irgendwas (der andere Hund) beschädigt. Dafür wäre ich im Leiter Falle auch haftbar.

    Mit dem Argument das mir hätte klar sein müssen das bei dieser Handhabung andere Menschen oder anderes Eigentum beeinträchtigt werden.

    Ich weiß etwas OT, aber ist gedanklich Nachvollziehbar was ich meine und wie ich auf so was komme?


    wenn jemand eine Leiter trägt und sich umdreht ist das aber eine menschliche Handlung: der Mensch dreht sich, die Leiter wird nur mitbewegt.

    Und auch dabei gibt es keinen Tatbestand der fahrlässigen Sachbeschädigung. Das erfüllt keinen Straftatbestand.

    Das man zivilrechtlich dafür einstehen muss, da die Ersatzpflicht nach § 823 BGB eintritt ist etwas anderes. Da reicht für die Ersatzpflicht die fahrlässige Beschädigung einer Sache.

    Edit: wenn es um die Beschädigung durch einen Hund geht, geht es natürlich um § 833 BGB, die Tierhalterhaftung.

    Strafrecht und Zivilrecht sind da zwei Paar Schuhe.

    Und gefragt war ja nach der Zuständigkeit der Polizei. Die ist erstmal nur bei Straftaten zuständig, nicht für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche.

    Aber beim verletzten Hund ist es doch Sachbeschädigung? Das müsste die Polizei eigentlich auch aufnehmen :???:

    Straftaten können grundsätzlich nur von Menschen begangen werden. Und es gibt keinen Tatbestand der fahrlässigen Sachbeschädigung.

    Anders wäre es, wenn der Hund auf jemanden gehetzt wird.

    AndiSil einfach mal deine Gemeinde googeln. Die meisten Gemeinden haben ja heute eine Homepage. Da findest du dann auch, wo du das zuständige Ordnungsamt findest.

    Gute Besserung an deinen Hund.

    ich denke auch nicht bei jedem Ableinen 'hoffentlich kommt heute keiner durch uns zu Tode'

    aber mir ist durchaus klar, dass jeder Hund einen Unfall mit einem Menschen verursachen kann, bei dem ein Mensch schwer verletzt oder gar getötet wird.

    Wir leben auch sehr ländlich, ich kann von meinem Schreibtisch aus den Stall sehen, an dem mein Pferd steht. Aber gerade im ländlichen Bereich gibts doch auch eben des öfteren Mal Unfälle mit Pferde, Kühen und dergleichen.. So als grundsätzliches: von Tieren gehen Gefahren für Menschen aus.

    Deswegen auf Hundehaltung verzichten käme mir allerdings nicht in den Sinn. Ich behalte auch mein Pony, obwohl immer wieder schwere Unfälle mit Pferden und Menschen passieren.

    Ich fahre auch Auto. Auch im Straßenverkehr passieren Unfälle.

    Aber ich versuche eben alles mir mögliche zu tun, um das Risiko so gering wie möglich zu halten.

    Denn wenn ich meinen Hund frei laufen lasse - gehe ich dann davon aus, dass deshalb jemand stirbt?

    ich picke mal das so exemplarisch aus dem Beitrag raus, im Prinzip könnte ich noch den Absatz danach zitieren, in dem es um das Jagdverhalten geht, aber ich will hauptsächlich darauf antworten..

    echt nicht?

    ok, ich komme aus dem Reitsport und habe daher vlt ein etwas anderes Denken was die Gefährdung der Allgemeinheit durch meine Tiere angeht.

    Aber mir ist durchaus bewusst, dass meine Hunde einen Menschen töten könnten. Genauso wie es mein Pony kann.

    Und zwar nicht durch einen gezielten Angriff und tot beißen.
    Sondern durch so einen blöden Fall wie jetzt den hier.

    Hier in der Gegend sind vor vielen Jahren mal Pferde von der Koppel ausgebrochen und auf die Autobahn gelaufen. Da gab es Tote und Schwerverletzte.

    Wenn einen das Pferd unterwegs im Gelände abwirft und nach Hause läuft, hat man immer die Gefahr, dass es auf dem Heimweg in ein Auto rennt und den/die Menschen darin tötet oder schwer verletzt..

    bei Hunde ist es aufgrund der Größe ein bisschen anders. Aber wenn da der Autofahrer ausweicht, um den Hund nicht zu überfahren, und dann in eine Mauer oder einen Baum fährt, dann kann das für den Autofahrer eben auch tödlich enden.

    Oder eben, wie der Fall hier, wenn ein Hund vors Fahrrad läuft.

    Mir ist das durchaus bewusst. Und ich weiß auch bei jedem Ableinen, dass es eben die Gefahr für die Umwelt erhöht. Daher achte ich wirklich sehr drauf, in welcher Gegend ich meine Hunde ohne Leine laufen lasse. Je mehr ich überblicken kann und je weniger los ist, umso größer ist einfach die Chance, das mir im Zweifel genug Zeit bleibt, um zu reagieren.

    Aber natürlich gibt es nie eine 100 % Sicherheit, das behaupte ich auch gar nicht.

    Aber es ist einfach vom Risiko her etwas anderes, ob ich einen Hund im belebten Stadtgebiet frei laufen lassen oder auf dem platten Land, auf einem Feld, bei dem ich in jede Richtung mehrere Hundert Meter schauen kann (und beim Ableinen weit und breit niemanden sehe).

    und bei dem Genehmigungsverfahren, das Murmelchen beschrieben hat, wird durchaus nicht einfach nur durchgewunken und abgenickt. Ich habe im entfernten Bekanntenkreis schon mal erlebt, dass eine Verpaarung nicht genehmigt wurde. Allerdings nicht aus gesundheitlichen Gründen, sondern weil der Verband den bestimmten Typ Hund nicht 'unterstützen' wollte bzw er nicht den Vorstellungen des Verbandes entsprochen hat.

    ich habe gestern noch mal drüber nachgedacht..

    ich glaube für Ares (meinen Hund) würde eine familiärere Pension tatsächlich keinen Unterschied machen. Genau genommen ist er nämlich nicht menschenbezogen, sondern hängt speziell an mir.

    Im Verein trainiert er nicht mal mit Leuten, die er von Welpe an kennt, weil 'Maaaaaaamaaaaa!'.

    Daher wäre es für ihn auch egal, wenn er mit anderen Menschen umgeben wäre, weil die sind ja nun mal alle nicht ich.
    Würde es für ihn tatsächlich nicht besser machen.

    Und ich habe gestern auch noch mal bei der Pension nachgeschaut. Aktuell sind da zb zwei Yorkies. Ich glaube ehrlich, auch wenn ich Kleinhunde hätte, würde ich wohl eine solche Pension wählen. Eben auch aus Sicherheitsgründen. Denn, wenn es zum Mobbing oder zu Reibereien unter den sich fremden Hunden kommt, sind gerade die Kleinsten doch die größten Verlierer. Da reicht es doch auch, wenn sie nur von einem freundlichen großen Hund umgerannt werden, um sie schwer zu verletzen..

    ich hätte da glaub ich kein gutes Gefühl, wenn die in einer gemischten Gruppe untergebracht wären :ka: