40.000 für ein Leben? Das ist schon nicht so teuer...
In Deutschland hat, anders als zb im US amerikanischen Raum, Schmerzensgeld keinen Strafcharakter. Ich vermute mal, dass das in Österreich ähnlich ist..
Und was man ja auch nicht vergessen darf: es gab die Strafe im Urteil (die wahrscheinlich auch im Führungszeugnis auftaucht), es gab das Schmerzensgeld und, davon unabhängig, können die Hinterbliebenen natürlich auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Üblicherweise macht man das aber vor einem Zivilgericht, weil die Berechnung sehr kompliziert ist und die damit mehr Erfahrung haben..