War es nicht grade vor 'nem Jahr oder so als hinfällig erklärt worden, Tierhaltung im Mietvertrag zu verbieten?
Ich meine doch, dass das so in keinem Mietvertrag mehr stehen darf, sondern nur noch "Nach Absprache" und dann nur abgelehnt werden darf wenn man einen triftigen Grund angibt?
das war lediglich ein Urteil, keine Gesetzesänderung. Ein Urteil wirkt grundsätzlich immer nur zwischen den beiden betroffenen Parteien und hat keine allgemeine oder generelle Wirkung.
Streng genommen kann der Vermieter das also immer noch pauschal verbieten. Man müsste dann eben dagegen vorgehen, sich hoch bis zum BGH klagen und bekommt dann (mit einiger Wahrscheinlichkeit) das gleiche Urteil.
Aber Bindungswirkung für alle Vermieter geht von dem Urteil jedenfalls nicht aus.