Zitat
Bei Abschluss des Mietvertrages habe ich immer den Hund explizit im Vertrag aufnehmen lassen, das klingt dann so: "Hundehaltung erlaubt, rasseunabhängig". Keine Ahnung ob ich damit genug abgesichert bin, zumindest denke ich das 
Das ist schon fast das Sicherste, das man machen kann 
Allerdings, wie schon gesagt, bis auf Widerruf.. Sobald Beschwerden von anderen Mietern kommen, kann man Probleme kriegen :/
Mit Hunden fand ich es vergleichsweise einfach bei den Vermietern - ich habe auch noch Frettchen, die weitaus weniger gerne gesehen sind ;D (Viele glauben tatsächlich, das wären Nager und würden die Tapete anfressen und so'n Quark..)
Ich war froh, dass meine Frettchen ebenfalls im Vertrag standen, auch wenn es später nichts geändert hat.. Mal eine Anekdote aus meiner Wohnungssuche mit Frettchen: wir hatten sie immer angegeben und sind meist auf Ablehnung gestoßen - bis auf ein Vermieter, der sich sogar scheinbar ehrlich auf die Kleinen gefreut hat. "Ja, wir sind ein ganzer Zoo in unserem Haus! Ich habe 5 Katzen, 3 Hunde und Kaninchen, der Nachbar 5 Ratten und einen Hund - da passen Frettchen doch wunderbar rein!". Und als sie eingezogen waren, kam sogar noch der Spruch: "die stinken ja gar nicht so doll wie man denkt!". Der VM war mir von Anfang an suspekt und ich habe es noch lange bereut, nicht auf mein Bauchgefühl gehört zu haben, denn der VM war nicht ganz normal (ich weiß nicht, ob wirklich krank oder einfach nur doof). Jedenfalls hat er gegen alle möglichen Rechte und Pflichten verstoßen, sodass ich ihn mal in einem 4-seitigen Schreiben darauf hinwies (der hat so üble Dinge abgezogen, dass mir heute noch schlecht wird, wenn ich darüber nachdenke). Es ging am Ende vor Gericht und da war dann natürlich auch nicht fern, den gesamten Tiergeruch des Hauses (der schon von Vormietern bemängelt wurde - also eindeutig NICHT von den Fretts ausging) auf meine Frettchen zu schieben und zu behaupten, die hätten durch Urinieren den Laminatboden beschädigt (obwohl das Zimmer komplett mit PVC ausgelegt war).
Joa, also habe ich meinen damaligen Berufsschullehrer (habe zu der Zeit eine Ausbildung zur Immobilienkauffrau gemacht) gefragt, was denn per Definition "Kleintiere" seien, da die ja nicht anzeigepflichtig sind. Eine genaue Definition gibt's wohl nicht, für ihn war es aber "alles, was beim drauftreten stirbt - bis auf giftige (Exoten)". Resultat: beim neuen Vermieter habe ich die Fretts nicht angezeigt; für den Hund habe ich eine schriftliche Genehmigung auf Widerruf.
(Sorry, ist doch was länger geworden. Soll aber nur zeigen, dass auch die schriftliche Genehmigung nicht zwangsläufig vor Streit schützt. Gerade, wenn schon anfangs gezögert wird, ist das nicht gerade eine ideale Voraussetzung. Aber es gibt überall auch Ausnahmen.)