Beiträge von gorgeous2000

    Der Aussie würde dann ja sicher passen.

    Umschauen kannst Du Dich noch bei anderen Schäferhunden (Belgier und Holländer).

    Oder bei den Altdeutschen Hütehunden (Harzer Fuchs, Gelbbacke, Strobel, Tiger usw.) Zum Arbeiten für jemanden, der sich auskennt, sicher genial.

    Vielleicht wäre der Beauceron oder der Briard oder auch der Picard noch eine Option.

    Die Auslandshunde, die ich bisher kennen gelernt habe, waren ausnahmslos mit Kindern in Ordnung. Aber das heißt eigentlich nicht viel, so dass man da Pauschalaussagen treffen könnte.

    Aber an Deiner Stelle würde ich lieber auf Nummer sicher gehen und einen Hund suchen, der hier bereits in Deutschland auf einer Pflegestelle mit Kindern lebt.
    Der Vorteil an sich ist schon, dass man den Hund dann "live" kennen lernen kann, um sich ein gutes Bild zu machen. Die Pflegestellen können auch sehr viel Berichten, wie das Leben mit dem Hund abläuft.

    Blind Dates ab Flughafen finde ich immer recht schwierig, weil jeder Hund sich hier ja anders verhalten kann als in gewohnter Umgebung.

    Ich würde die ganze Angelegenheit anders aufrollen. Erst einen Verein suchen, der gut arbeitet und mir hilft, den passenden Hund zu finden. Die meisten Vermittler kennen die Hunde recht gut und können da sicher Empfehlungen aussprechen.
    Und dann schauen, dass man da ein paar Kandidaten vorgeschlagen bekommt, die man dann auf ihren PS besuchen kann.

    Sich in ein Bild von einem Hund zu verlieben, ist sicher recht einfacht. Aber in der Realität muss die Sympathie ja auch stimmen und da würde ich das Risiko weitesgehend minimieren wollen, wenn ich nicht nur für mich entscheide, sondern Verantwortung für eine Familie habe, die ich zusätzlich mit einplanen kann.

    Zudem es sicher noch mehr Kriterien gibt bei der Auswahl als die Verträglichkeit mit Kindern.

    Sorry, aber Deine Definierung kann ich nicht gut heißen. Es gibt überall und jedem Verband oder sonstwo Ausschuß.

    Jetzt irgendwem den Bumann zuzuschieben finde ich alles anderes als fair.

    Meinst Du mich?

    Welche Definierung meinst Du denn?

    Und wem schiebe ich den Buhmann zu?

    Ich meinte nur, dass man sehr gut gucken muss für einen "klaren" Hund und dass es nicht so einfach ist, einen zu bekommen,w eil man oft keinen klaren Anhaltspunkt hat. Kommt halt auf die Rasse an, die man sucht.

    Bei einem Labrador aus jagdlicher Leistungslinie zum Beispiel ist der VDH oder der LCD sicher ein guter Ansprechpartner, bei einem DK beispielsweise aus meiner Sicht eben nicht. Da wäre der Jäger von nebenan sicher deutlich interessanter, wenn der einen guten Job beim Hunde züchten macht.

    Deswegen ist doch keiner der Buhmann. VDH-Zucht macht ja in vielen Fällen Sinn, aber aben auch nicht in allen. Das muss man im Einzelfall entscheiden, wo man kauft.

    Aber ich will diesen Thread hier nicht in die falsche Richtung bringen.

    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Hunde die auf Leistung gezüchtet sind, einfach klarer in der Birne sind.

    Deshalb für mich nur eine Leistungslinie, wenn gleich die einem doch recht ordentlich fordert.

    Würde ich bei einer Arbeitsrasse auch immer so handhaben. Nichts ist schlimmer, als wenn eine Rasse zum Modehund für Jedermann verkommt und dann alles, was die Rasse eigentlich ausmacht, drunter leidet.

    Aber auch bei Leistungszuchten gibt es leider die Höher-Schneller-Weiter-Züchter, wo die Hunde dann so drüber sind, dass sie auch für nichts mehr zu gebrauchen sind.

    Da muss man leider echt gut hinschauen und es ist nicht so einfach, einen geeigneten Züchter zu finden.

    Und über den VDH kommt man an entsprechend gute Hunde oft gar nicht dran.
    Wenn ich mir z.B. nen VDH-Deutsch Kurzhaar im Vergleich zu einem vom Jäger gezüchteten Hund ansehe....da liegen Welten zwischen. Ersteren würde ich nicht haben wollen.

    Aber dafür hat man im Tierschutz meistens eine ganz gute Auswahl an "sauberen" Hunden. Und vor allem auch Rassen, die es hier selten oder gar nicht gibt.

    Allerdings bin ich kein allzu großer Fan von rauhaarigen Hunden (auch wenn die mit ihren Bärten großartig aussehen), da sie aufwändig (und schmerzhaft?) getrimmt werden müssen.

    Ich hatte ja auch immer ein Faible für Kurzhaarhunde (DK), bin aber mit meinen jetzigen rauhhaarigen Vertretern (Griffon und Spinone) ein bisschen umgelenkt worden.

    Ein bisschen Fell macht schon auch einen deutlichen Unterschied, was Verletzungen, Kälte und vor allem auch das Abhaaren angeht.

    Den Spinone muss ich auch trimmen, das ist aber kein Problem und tut auch nicht weh. Dafür verliert er aber auch keine Haare, ist sehr kälteunempfindlich und es kommt nicht so schnell ein Kratzer dran wie bei einem kurzhaarigen Hund.

    Beim Rauhhaar-Vizsla ist das ja noch weniger Fell, was der mitbringt.

    Ich denke, Du würdest da sicher ganz gut mit fahren und es vielleicht nachher doch als vorteilig empfinden. Vor allem, wenn man dann bezüglich Wesensfestigkeit eine bessere Auswahl hat.

    Würde ich noch mal drüber nachdenken.

    Ich glaub hier bin ich richtig, ein Basset, ein Jack Russell und eine Flat-Coated Retriever Hündin. Meine Hündin ist (bewusst) aus jagdlicher Leistungszucht, die anderen beiden sind "Second-Hand" und nicht aus jagdlicher Zucht.
    Interesse an Wild haben sie alle, lassen sich aber auch kontrollieren. Dafür gibt es Jagdersatzbeschäftigung bei mir. Mantrailing und Dummyarbeit/Freiverloren-Suche.
    Bei mir werden auch nur Jagdhunde einziehen, ich kann irgendwelchen Hütitütis einfach absolut nichts abgewinnen.
    Als nächstes wird ein Griffon Bleu de Gascogne einziehen, wenn ich einen der beiden Großen mal in Rente schicken muss.
    Jagdloch führen würde ich gerne mal meine Hunde, dafür muss ich zwar noch meinen Jagdschein machen, aber so in zehn Jahren bin ich mir recht sicher, dass ich mindestens einen jagdlich geführten Hund haben werde.

    Auch ne interessante Kombi:-)

    Ich werde auch immer bei Jagdhunden bleiben, egal ob Züchter oder Tierschutz, da gibt es noch einige Rassen, die ich kennen lernen will.

    Der Griffon bleu und auch der Grand Bleu de Gascogne sowie der Perdiguero de Burgos gehören auch noch dazu.

    Die Denkweise von Hütis oder Treibern ist auch nicht meins, da kann ich so gar nichts mit anfangen.

    Sind nicht alle Hunde auf irgend eine Art und Weise mal zur Jagd gezüchtet worden?Auch ein Labbi oder Goldi ist doch ein Jagdhund (Retriever eben).

    Ja, aber es gibt ja verschiedene Verwendungszwecke.
    Die Retriever sind eher für die Arbeit "nach dem Schuss" (markieren, apportieren - hauptsächlich Entenjagd, Wasserarbeit), die Vorsteher arbeiten eher "vor dem Schuß", also Wildanzeige (sind aber Allrounder, die auch apportieren oder Nachsuche machen können).
    Schweißhunde arbeiten wieder anders, Bauhunde auch.

    Jagd benötigt halt je nach Gebiet und vorhandenen Wildtieren verschiedene Hunde, die verschiedene Aufgaben übernehmen wie Wild anzeigen, Wild anhetzen, angeschossenes Wild, das noch flüchten konnt, suchen und anzeigen und und und.

    Die Kategorie der Jagdhunde ist recht groß, aber jedes Land hat ja noch mal einen anderen Ursprung, andere Begebenheiten, andere Örtlichkeiten, anderen Bedarf. Ein Terrier auf einem Hof, der die Mäuse und Rattenpopulation klein hält, erfüllt genauso den einen Zweck wie der Dacke, der das Kaninchen aus dem Bau in die Hände des Jägers scheucht, wobei das noch nicht mal zum Bereich Jagdverhalten gehört, wenn man ganz kleinlich ist.

    Das ist doch mal ein schönes Thema, da bin ich gerne dabei.

    Habe insgesamt 5 Jagdhunde.

    Spinone Italiano, Griffon Nivernais, Englisch Setter und zwei Kurzhaardackel.

    Mich begeistert an den Jagdhundrassen allgemein, dass man gerade im jagdalternativen Bereich sehr viel anbieten und machen kann.

    Mein Herz gehört den großen Vorstehern, mein erster Hund war ein DK aus jagdlicher Zucht. Der Nachfolger ist jetzt der Spinone, der mich optisch und vom Wesen her sehr beeindruckt.

    Dackel waren immer schon meine große Liebe, hier vor allem die Kurzhaar-Version, die oftmals noch sehr ursprünglich ist.

    Bis auf den Spinone kommen all meine Hunde aus dem Tierschutz und haben eine eigene Geschichte. Griffon und Setter waren anfänglich sehr ängstlich und panisch. Den Setter kann selbst ich nach zwei Jahren nicht anfassen. Ihr fehlt einfach die gute Erfahrung mit Menschen im Welpen/Junghundalter. Trotz allem ist sie inzwischen ein ganz normaler, fröhlicher und neugieriger Hund.

    Übermäßiges Jagdververhalten zeigen alle nicht bzw. sind sehr gut kontrollierbar.
    Sie laufen auf Spaziergängen alle frei.

    Mit dem Spinone mache ich hauptsächlich Dummy, er lässt sich aber für alles begeistern wie Agility, Mantrailing, Tricks.

    Der Griffon Nivernais ist eher der Fährtenhund, der Spuren sehr detailliert ausarbeitet.

    Von meinen beiden Dackel ist einer jagdlich eine komplette Null (zum Glück) und einfach nur ein netter Mitlaufhund. Der andere ist jagdlich am ambitioniertesten, da muss man im Freilauf ein Auge drauf haben.

    Rückruftraining an der Schleppleine dauert so lange wie es dauert und hängt davon ab, wie gut man trainiert.

    Ein Ende kann man da schlecht definieren, denn bevor man den Hund dann wieder ableint, müsste es erst noch Zwischenschritte geben wie Schleppleine hinterher schleifen lassen, Schleppleine kürzen etc.

    Wenn man von jetzt auf gleich die Schlepp abmacht und es kommt nur eine Situation, wo der Hund den Rückruf verweigert und feststellt, dass das geht, wird einen das im Training wieder stark zurück werfen.

    Der Zwinger muss den Anforderungen des Tierschutzgesetzes genügen.

    § 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten

    (1) Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.
    (2) Wer mehrere Hunde auf demselben Grundstück hält, hat sie grundsätzlich in der Gruppe zu halten, sofern andere Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen. Von der Gruppenhaltung kann abgesehen werden, wenn dies wegen der Art der Verwendung, dem Verhalten oder dem Gesundheitszustand des Hundes erforderlich ist. Nicht aneinander gewöhnte Hunde dürfen nur unter Aufsicht zusammengeführt werden.
    (3) Einem einzeln gehaltenen Hund ist täglich mehrmals die Möglichkeit zum länger dauernden Umgang mit Betreuungspersonen zu gewähren, um das Gemeinschaftsbedürfnis des Hundes zu befriedigen.
    (4) Ein Welpe darf erst im Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden. Satz 1 gilt nicht, wenn die Trennung nach tierärztlichem Urteil zum Schutz des Muttertieres oder des Welpen vor Schmerzen, Leiden oder Schäden erforderlich ist. Ist nach Satz 2 eine vorzeitige Trennung mehrerer Welpen vom Muttertier erforderlich, sollen diese bis zu einem Alter von acht Wochen nicht voneinander getrennt werden.
    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
    § 3 Anforderungen an die Betreuung bei gewerbsmäßigem Züchten

    Wer gewerbsmäßig mit Hunden züchtet, muss sicherstellen, dass für jeweils bis zu zehn Zuchthunde und ihre Welpen eine Betreuungsperson zur Verfügung steht, die die dafür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten gegenüber der zuständigen Behörde nachgewiesen hat.
    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
    § 4 Anforderungen an das Halten im Freien

    (1) Wer einen Hund im Freien hält, hat dafür zu sorgen, dass dem Hund
    1.eine Schutzhütte, die den Anforderungen des Absatzes 2 entspricht, und
    2.außerhalb der Schutzhütte ein witterungsgeschützter, schattiger Liegeplatz mit wärmegedämmtem Boden
    zur
    Verfügung stehen. Während der Tätigkeiten, für die ein Hund ausgebildet
    wurde oder wird, hat die Betreuungsperson dafür zu sorgen, dass dem
    Hund während der Ruhezeiten ein witterungsgeschützter und wärmegedämmter
    Liegeplatz zur Verfügung steht.
    (2) Die Schutzhütte muss aus wärmedämmendem und gesundheitsunschädlichem Material hergestellt und so beschaffen sein, dass der Hund sich daran nicht verletzen und trocken liegen kann. Sie muss so bemessen sein, dass der Hund
    1.
    2.den Innenraum mit seiner Körperwärme warm halten kann, sofern die Schutzhütte nicht beheizbar ist.
    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
    § 5 Anforderungen an das Halten in Räumen

    (1) Ein Hund darf nur in Räumen gehalten werden, bei denen der Einfall von natürlichem Tageslicht sichergestellt ist. Die Fläche der Öffnungen für das Tageslicht muss bei der Haltung in Räumen, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen, grundsätzlich mindestens ein Achtel der Bodenfläche betragen. Satz 2 gilt nicht, wenn dem Hund ständig ein Auslauf ins Freie zur Verfügung steht. Bei geringem Tageslichteinfall sind die Räume entsprechend dem natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus zusätzlich zu beleuchten. In den Räumen muss eine ausreichende Frischluftversorgung sichergestellt sein.
    (2) Ein Hund darf in Räumen, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen, nur dann gehalten werden, wenn die benutzbare Bodenfläche den Anforderungen des § 6 Abs. 2 entspricht.
    (3) Ein Hund darf in nicht beheizbaren Räumen nur gehalten werden, wenn
    1.diese mit einer Schutzhütte nach § 4 Abs. 2 oder einem trockenen Liegeplatz, der ausreichend Schutz vor Luftzug und Kälte bietet, ausgestattet sind und
    2.außerhalb der Schutzhütte nach Nummer 1 ein wärmegedämmter Liegebereich zur Verfügung steht.
    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
    § 6 Anforderungen an die Zwingerhaltung

    (1) Ein Hund darf in einem Zwinger nur gehalten werden, der den Anforderungen nach den Absätzen 2 bis 4 entspricht.
    (2) In einem Zwinger muss
    1.dem Hund entsprechend seiner Widerristhöhe folgende uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche zur Verfügung stehen, wobei die Länge jeder Seite mindestens der doppelten Körperlänge des Hundes entsprechen muss und keine Seite kürzer als zwei Meter sein darf:


    bis 506
    über 50 bis 658
    über 6510,


    2.für jeden weiteren in demselben Zwinger gehaltenen Hund sowie für jede Hündin mit Welpen zusätzlich die Hälfte der für einen Hund nach Nummer 1 vorgeschriebenen Bodenfläche zur Verfügung stehen,
    3.die Höhe der Einfriedung so bemessen sein, dass der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten die obere Begrenzung nicht erreicht.
    Abweichend
    von Satz 1 Nr. 1 muss für einen Hund, der regelmäßig an mindestens fünf
    Tagen in der Woche den überwiegenden Teil des Tages außerhalb des
    Zwingers verbringt, die uneingeschränkt benutzbare Zwingerfläche
    mindestens sechs Quadratmeter betragen.
    (3) Die Einfriedung des Zwingers muss aus gesundheitsunschädlichem Material bestehen und so beschaffen sein, dass der Hund sie nicht überwinden und sich nicht daran verletzen kann. Der Boden muss trittsicher und so beschaffen sein, dass er keine Verletzungen oder Schmerzen verursacht und leicht sauber und trocken zu halten ist. Trennvorrichtungen müssen so beschaffen sein, dass sich die Hunde nicht gegenseitig beißen können. Mindestens eine Seite des Zwingers muss dem Hund freie Sicht nach außen ermöglichen. Befindet sich der Zwinger in einem Gebäude, muss für den Hund der freie Blick aus dem Gebäude heraus gewährleistet sein.
    (4) In einem Zwinger dürfen bis zu einer Höhe, die der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten erreichen kann, keine Strom führenden Vorrichtungen, mit denen der Hund in Berührung kommen kann, oder Vorrichtungen, die elektrische Impulse aussenden, vorhanden sein.
    (5) Werden mehrere Hunde auf einem Grundstück einzeln in Zwingern gehalten, so sollen die Zwinger so angeordnet sein, dass die Hunde Sichtkontakt zu anderen Hunden haben.
    (6) Hunde dürfen in einem Zwinger nicht angebunden gehalten werden.