Zitat(1) Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung gelten:
1. Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale, Zucht, Ausbildung oder Abrichten von einer über das natürliche Maß hinausgehenden Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder einer anderen in ihrer Wirkung vergleichbaren, Mensch oder Tier gefährdenden Eigenschaft auszugehen ist,
2. Hunde, die als bissig gelten, weil sie einen Menschen oder ein Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen oder dazu durch Schläge oder in ähnlicher Weise provoziert worden zu sein, oder weil sie einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben,
3. Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild oder andere Tiere hetzen oder reißen, oder
4. Hunde, die ohne selbst angegriffen oder provoziert worden zu sein, wiederholt Menschen gefährdet haben oder wiederholt Menschen in gefahrdrohender Weise angesprungen haben.
Das sagt z.B die brandenburgische Hundehalterverordnung - und hier hat man als HH gaaaanz schnell die A**karte, wenn man angezeigt wird weil der eigene Hund sich nicht "regelkonform" verhalten hat. Insofern geht es da nicht um läppische Sachbeschädigung, sondern um Verordnungen, in denen so ein Verhalten wie das deines Hundes genau geregelt wird.
Abgesehen davon, du hast weiter vorne mehrfach davon geschrieben, daß du deinen Hund heftig maßregeln "mußtest" - da er schon häufiger rüpelige bzw aggressive Tendenzen anderen Hunden gegenüber gezeigt hat. Oft kann man da schon Ursachenforschung betreiben bzw bei der menschlichen Reaktion auf solch hündisches Verhalten ansetzen.
Doch da ja offensichtlich nun alles schickischicki ist und du nur von einem Problemchen sprichst............ dann spare ich mir gerne weitere Ausführungen
Edit - die anderen habens auch schon erklärt, ich hab wohl zu langsam getippselt.....