Huhu,
ich bin nicht sicher, ob das hier
Zitat
Wenn jedoch mein Nachbar einen Hund hat, muss ich auch dürfen. Wenn mein Nachbar einen großen Hund hat, dann muss ich das auch dürfen.
wirklich gilt. Dann könnte ja ne Genossenschaft oder Hausverwaltung nie, nie nie wieder davon loskommen, wenn sie einmal Hunde erlaubt hat? Müsste warten und den Moment abpassen, wenn grad kein Hund da ist, um allen Mietern ab dem Moment Hunde verbieten zu dürfen?
Wir reden ja hier über Eigentum. Es ist Privatrecht. Völlig Sache des Vermieters, ob er einem Mieter einen Hund erlaubt und einem anderen nicht. Kann ja auch sein, dass er zB bei einer relativ alten Wohnung noch Hunde erlaubt, aber wenn er die dann ganz neu gemacht hat, keine mehr will? Jede Mietpartei hat ihren eigenen Vertrag, und es gilt nur, was im Vertrag steht. Wenn der Vertrag eine Genehmigung vorsieht, dann bedeutet das eben genau das: Genehmigung eines Einzelfalls.
Links zB
http://www.wer-weiss-was.de/theme210/article2415878.html (etwas weiter unten)
Hier heißt es auch, das wäre ein Märchen:
http://www.wer-weiss-was.de/app/archive/sh…d=1;sr=#4928901
Hier ist es recht kipplig ausgedrückt...kann sein, muss aber nicht...
http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-m…mietwohnung.htm
("Die Verweigerung der Erlaubnis kann treuwidrig sein, wenn schon mehrere andere Tiere im Haus / in der Wohnanlage mit Wissen des Vermieters gehalten werden. Aber Vorsicht: es genügt nicht, dass nur der Hausmeister Kenntnis von den Tieren hat. Und: sind nur sehr wenige (1 bis 2) Tiere vorhanden, kann der Vermieter sagen: "Mehr dulde ich nicht".")
Hier hört es sich wieder besser an...
http://www.verbraucher-urteile.de/miet/tierecontent.html
("Der Mietvertrag sieht eine Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung vor.
Steht im Mietvertrag, dass jede Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf, so steht diese im Ermessen des Vermieters. Der Vermieter darf hier nicht generell entscheiden, sondern muss in jedem einzelnen Fall eine Entscheidung treffen. Steht im Mietvertrag, dass jede Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf, ist der in der Entscheidung frei, ob er Hunde- oder Katzenhaltung erlaubt. OLG Hamm (AZ: 4 ReMiet 5/80) Der Mieter kann bei derartigen Vertragsklauseln aber davon ausgehen, dass der Vermieter die Zustimmung erteilt, wenn nicht sachliche Gründe vorliegen, die die Verweigerung der Zustimmung rechtfertigen - LG Ulm (AZ: 1 S 286/89-01). Das gilt erst recht, wenn andere Mieter im Hause schon einen Hund oder eine Katze halten. LG Berlin (AZ: 64 S 234/85).")
Allerdings steht in keiner Fundstelle was davon, dass der Vermieter einen neuen Hund erlauben MUSS, nur weil andere Hunde bereits da sind. Vorsicht damit!
Viel Erfolg noch
Silvia